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Dr. Oğuzhan Yazıcı

CDU 19.05.2026 Sitzungen 21/37

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten heute über das WohnraumschutzOrtsgesetz. Das klingt ziemlich theoretisch, aber es geht um ganz konkrete Fragen. Es geht um Menschen, die in Häusern leben, in denen Schimmel, unsichere Leitungen, unsichere Treppenhäuser (Abgeordneter Falk-Constantin Wagner [SPD]: Nein, falsches Gesetz!) oder abgesperrte Balkone zur Tagesordnung gehören. Es geht um Quartiere, in denen verwahrloste Immobilien ganze Straßenzüge belasten. Es geht um Eigentümerstrukturen, die Zweckentfremdungen vornehmen, weil ihnen schneller Profit wichtiger ist als Verantwortung. Dagegen muss sich der Staat konsequent zur Wehr setzen, meine Damen und Herren. (Beifall CDU) Ich denke, da sind wir uns alle einig. Herr Wagner hat eben gesagt, so geht es nicht. (Zuruf: Ja!) Ja. Aber Regulierung braucht auch Wirkung, Herr Wagner, denn wenn wir Eingriffsbefugnisse aufrechterhalten wollen, so, wie Sie das heute vorschlagen, dann müssen diese Befugnisse auch vollzogen werden. Sie müssen Missstände beseitigen und das nicht nur auf dem Papier. Genau daran messen wir Ihr Ortsgesetz, meine Damen und Herren, und da stellen wir fest: ein eklatantes Vollzugsdefizit. (Beifall CDU) Das Wohnraumschutzgesetz erlaubt bei Verstößen gegen die Anzeigepflicht empfindliche Bußgeldstrafen bis zu 100 000 Euro. Wenn wir uns die Bilanz der letzten fünf Jahre anschauen: 0 festgestellte Ordnungswidrigkeiten, 0 erlassene Bußgelder und 0 Bußgeldbescheide. Wenn Verletzungen gegen die Anzeigepflicht dazu führen, dass keinerlei Konsequenzen gegeben sind, dass keine finanziellen Sanktionen zu befürchten sind, dann kommt ein solches Gesetz eigentlich nur als Empfehlung und verliert jegliche ordnungspolitische Relevanz, meine Damen und Herren. Dagegen sind wir entschieden! (Beifall CDU) Auch die politische Anwendung auf das gesamte Stadtgebiet überzeugt uns nicht. Ich denke, diese Position ist Ihnen hinlänglich bekannt. Der Senat verzichtet hier auf eine stadtteilspezifische Erklärung und sagt, die Differenzierung sei schwer möglich, und beruft sich dabei auf ein selbst in Auftrag gegebenes wissenschaftliches Gutachten von der Forschungsstelle FUB in Hamburg. Das ist wirklich interessant. Es lohnt sich wirklich, solche Gutachten zu lesen. Ich zitiere, Frau Präsidentin: „Die Begründung für den angespannten Wohnungsmarkt in Bremen liegt weniger an den Mietsituationen, sondern mehr an einem zu geringen Angebot.“ Das sagt Ihr Gutachten, meine Damen und Herren. Das ist das, was wir immer sagen: Hier wird einfach viel zu wenig gebaut! (Beifall CDU) Das Gutachten sagt auch, es fehlen rechnerisch 10 900 Wohnungen. Das Gutachten sagt auch, warum das so ist: Weil Sie in den letzten Jahren nur 41 Prozent des notwendigen Bedarfs an Neubautätigkeiten gedeckt haben, meine Damen und Herren. Ihre Antwort darauf ist ein bürokratisches Ortsgesetz, das vielmehr Symbolpolitik ist und eben keinen neuen Wohnraum schafft. (Beifall CDU) Deshalb brauchen wir keine Beruhigungspille, um Ihr linkes Gewissen zu beruhigen, sondern Abbau bürokratischer Hürden, schnellere Verfahren. Denn erst der Neubau entlastet den Wohnungsmarkt. (Beifall CDU) Aber natürlich ist klar, dass mit Neubau alleine der Staat nicht von seiner Pflicht entbunden wird, gegen Zweckentfremdung vorzugehen, gegen unhaltbare Zustände vorzugehen oder gegen Überbelegungen. Deswegen müssen wir beides tun: Wir müssen bauen gegen den Wohnungsmangel und wir brauchen einen handlungsfähigen Rechtsstaat, der gegen Missstände vorgeht. Genau deswegen sind wir gegen diese pauschale Verlängerung eines Ortsgesetzes, das bisher ineffektiv war, meine Damen und Herren. Da sind wir auf jeden Fall dagegen. Sie haben gesagt, es gibt keine Alternativen. Es gibt durchaus Alternativen. Interessant in dem Zusammenhang ist ein Gutachten, das von der Linksfraktion in Auftrag gegeben wurde. (Abgeordnete Sofia Leonidakis [Die Linke]: Enteignung?) Dort wird nämlich § 177 BauGB aufgeführt als ein sehr wirksames Instrument, das aber in Bremen in den letzten vier Jahren nicht ein einziges Mal genutzt wurde. Das spricht nicht automatisch gegen die Untauglichkeit. Das ist vielmehr ein Beweis dafür, dass dieser Senat seine Vollzugspraxis nicht ausreichend aufstellt, das ist nämlich Ihr Problem! (Beifall CDU) Die Taskforce, meine Damen und Herren: Ein sinnvolles Instrument, haben wir immer gesagt, aber auch diese Taskforce ist im Moment ein zahnloser Tiger. Hier müssen Sie bei Befugnissen und bei der Zuständigkeit nachschärfen. Ich komme zum Schluss: Meine Damen und Herren, wir wollen keinen schwächeren Staat. Wir wollen einen Staat, der punktgenau trifft. Wir brauchen Wohnungen gegen den Mangel, und wir brauchen einen handlungsfähigen Rechtsstaat gegen Missstände. Genau das wäre (Glocke) Wohnraumschutz, der seinen Namen verdient, und nicht die Verlängerung eines Wohnraumschutzgesetzes, das viel zu ineffektiv war. – Danke schön! (Beifall CDU)

Alle Reden von Dr. Oğuzhan Yazıcı Protokoll (PDF) ↗