Sven Schellenberg
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Senat legt uns heute die Verlängerung des Ortsgesetzes über die Feststellung eines Wohnraummangels vor und damit nichts anderes als die Verlängerung eines wohnungspolitischen Offenbarungseids. Denn schauen wir uns doch einmal an, was hier eigentlich passiert: Dieses Gesetz existiert seit vier Jahren. Vier Jahre lang wurde reguliert, eingeschränkt, kontrolliert, genehmigt und untersagt. (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Und das war sehr erfolgreich!) Was ist das Ergebnis? Der Senat erklärt uns heute allen Ernstes, dass die Wohnungsnot, oh Überraschung, weiterhin besteht und deshalb dieselben Maßnahmen einfach doch noch einmal um vier Jahre, man glaubt es kaum, verlängert werden müssen. (Abgeordneter Ole Humpich [FDP]: Das Gesetz ist so geil, dass es nichts gebracht hat!) Mit anderen Worten, die Regierung bescheinigt sich selbst das Scheitern und verkauft dieses Scheitern anschließend als Begründung für die Fortsetzung derselben Politik. (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: War ja auch Corona!) Ja, genau betrachtet, meine Damen und Herren von der Koalition: Man könnte auch sagen: Gar nicht mal so gut. Das ist keine Lösung, das ist organisierte Mangelverwaltung in Reinkultur. Die eigene Expertise des Senats zeigt doch glasklar, wo das eigentliche Problem liegt: Nicht der Wohnraumverlust ist das Kernproblem, sondern der fehlende Neubau. In Bremen wurden zwischen 2018 und 2023 gerade einmal 41 Prozent des zusätzlichen Wohnungsbedarfs gedeckt. Gleichzeitig fehlt es rechnerisch an über 10 000 Wohnungen. Und was macht der Senat? Statt endlich Bauland auszuweisen, Genehmigungen zu beschleunigen und Investitionen zu erleichtern, wird weiter an immer neuen Regulierungen herumgedoktert. Deshalb fordern wir endlich eine echte Wohnungsbauoffensive statt immer neuer Bürokratie, Anzeige- und Genehmigungspflichten für Eigentümer und Vermieter. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Denn eines muss man klar sagen: Man kann und auch Sie können Wohnraum nicht herbeiregulieren, meine Damen und Herren. Man kann ihn nur erstellen, bauen also. Besonders bemerkenswert ist die Widersprüchlichkeit der eigenen Zahlen des Senats. Die Mietsteigerungen in Bremen lagen laut Gutachten sogar unter dem Bundesdurchschnitt. Auch die Mietbelastungsquote liegt nur geringfügig über dem Bundesschnitt und erfüllt ausdrücklich nicht die Schwelle einer deutlichen Anspannung. Trotzdem erklärt der Senat gleich das gesamte Stadtgebiet pauschal zum Problemfall. Wir fordern deshalb, endlich zwischen tatsächlich angespannten Quartieren und stabilen Wohnlagen zu unterscheiden, statt diesbezüglich ganz Bremen pauschal unter Generalverdacht zu stellen. Der Senat braucht offenbar jede politische Rechtfertigung, um das eigene Kontrollregime dauerhaft fortzusetzen. Genau hier wird es dann auch verfassungsrechtlich durchaus problematisch. Der Senat beruft sich ständig auf Artikel 14 der Bremischen Landesverfassung, also auf den Anspruch auf angemessenen Wohnraum, wo auch der Vorredner gerade drüber fabulierte. Aber dieser Artikel verpflichtet doch zuerst einmal den Senat selbst. Er verpflichtet den Senat dazu, Rahmenbedingungen für ausreichenden Wohnungsbau zu schaffen. Wir fordern schnellere Bauverfahren, weniger ideologische Auflagen und endlich investitionsfreundliche Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau in Bremen, weil sonst wird das nämlich nichts, meine Damen und Herren. Das ist kein Freibrief dafür, private Eigentümer immer weiter mit Auflagen, Nutzungsbeschränkungen und Genehmigungsvorbehalten zu überziehen. Denn, Sie werden es kaum glauben, auch Eigentum steht durchaus unter Verfassungsschutz. Irgendwann muss man doch mal die Frage stellen: Wann endet eigentlich dieser angeblich vorübergehende Ausnahmezustand? Vier Jahre, acht Jahre, zwölf Jahre? Offenbar lautet die Antwort des Senats: Eigentlich nie. Der Wohnraummangel wird inzwischen vom Senat nicht mehr bekämpft, sondern eigentlich nur noch politisch verwaltet. Er wird zur Dauerlegitimation für immer neue Eingriffe benutzt. Besonders bezeichnend ist dabei, dass der Senat uns nicht einmal eine ernsthafte Evaluation der Angelegenheit vorlegen kann, keine belastbaren Zahlen darüber, wie viele Wohnungen tatsächlich vor Zweckentfremdung geschützt wurden, wie viele Leerstände beendet wurden, welche Auswirkungen das Gesetz auf Investitionen hatte oder ob die Maßnahmen überhaupt messbar erfolgreich waren. Nichts davon. Die Botschaft lautet stattdessen: Die Krise besteht noch, also verlängern wir einfach. Das ist politisch bequem, aber fachlich doch erschreckend dünn. Wir fordern deshalb eine vollständige Evaluation der bisherigen Maßnahmen, bevor erneut tiefgreifende Eingriffe in Eigentums- und Nutzungsrechte verlängert werden. Dieses Gesetz mag zwar Wohnraum konservieren, meine Damen und Herren, aber es schafft keinen einzigen zusätzlichen Quadratmeter. (Glocke) Genau deshalb, Sie haben wahrscheinlich damit gerechnet, lehnen wir diese Verlängerung ab. – Vielen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND)
