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Falk-Constantin Wagner

SPD 19.05.2026 Sitzungen 21/37

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! In unserer wachsenden Großstadt suchen viele Menschen händeringend eine Wohnung. Ob das die neu nach Bremen ziehende Studentin ist, ob das der Rentner ist, der die Treppen zu seiner Etagenwohnung nicht mehr schaffen kann oder ob das die Familie ist, bei der sich Nachwuchs ankündigt: In all diesen Fällen geht es um nicht weniger als das Menschenrecht auf Wohnen. Umso ärgerlicher ist für all diese Menschen grundloser Leerstand. Selbst in teuersten Lagen von Bremen, wie dem Ostertor oder Schwachhausen bleibt beim Sonntagsspaziergang manche Familie fassungslos vor einem lange leer stehenden Reihenhaus stehen und fragt sich: Was soll das? Auch wenn das nicht die große Masse ist: Dazu ärgern sich die Nachbarschaften berechtigterweise über ein jahrelang verfallenes Haus, das ihr Straßenbild herunterzieht. Aus allen Stadtteilen erreichen die Beiräte und auch uns Abgeordnete regelmäßig solche verärgerten Rückmeldungen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Ärger ist berechtigt. Deshalb sagen wir nicht nur in Reden, sondern auch im Gesetz: So geht es nicht. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) So geht es nicht, denn Eigentum verpflichtet, sagt unser Grundgesetz. Jeder Bewohner der Freien Hansestadt Bremen hat das Recht auf eine angemessene Wohnung, sagt unsere Landesverfassung. Deswegen sagen wir als Bremer SPD auch ganz klar: Wer das Privileg hat, Wohnungen über den Eigenbedarf hinaus zu besitzen, der hat umgekehrt auch die Pflicht, mit diesen Wohnungen zur Erfüllung des Menschenrechts auf Wohnen beizutragen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Deshalb haben wir 2021 ein Bremer Anti-Leerstandsgesetz geschaffen, etwas formeller heißt das Bremisches Wohnraumschutzgesetz, mit dem wir Leerstand trotz Wohnungsknappheit bekämpfen. Dieses Gesetz war der Startschuss für aktive Leerstandsbekämpfung in Bremen, zunächst auf dem Weg der freundlichen Ansprache, Eigentümer überhaupt zu ermitteln, als Behörde Kontakt aufnehmen zu können, die Gründe zu verstehen, ins Gespräch zu kommen, bestenfalls bei Überforderung zu unterstützen. Auf diesem Wege wurden in den letzten fünf Jahren 50 Wohneinheiten vom Leerstand wieder auf den Wohnungsmarkt zurückgeführt. Dieses Vorgehen ist gut und richtig, und deshalb werden wir es heute verlängern. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Weil ich aus der Beratung in der Deputation schon weiß, dass das nicht alle hier im Raum so sehen, insbesondere nicht die Bremer CDU: Ich möchte noch einmal deutlich machen, was es bedeuten würde, wenn wir dieses Gesetz nicht verlängern: Würde es enden, würde das bedeuten, dass wir den Menschen in Bremen die sich verständlicherweise über ein lange leer stehendes Haus in ihrer Straße ärgern, in Zukunft wieder sagen müssten: „Da haben wir keine Handhabe, da können wir nichts machen.“ Ein Schulterzucken als Rückmeldung der Politik, liebe Kolleginnen und Kollegen, das kann es doch nicht sein! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke – Abgeordneter Martin Michalik [CDU]: Dann habt ihr nichts mehr zum Besetzen!) Deshalb verlängern wir heute die Rechtsgrundlage für die Anwendung dieses Gesetzes um weitere vier Jahre. Wir machen, was rechtlich dafür von uns gefordert ist: (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Wir wollen Ihnen doch nicht das Wahlkampfthema nehmen!) Wir stellen den nicht zu übersehenden Wohnraummangel in der Stadt Bremen auch formal fest. Diese Verlängerung, ja, die ist mir ein Herzensanliegen, aber die freundliche Ansprache, die wir heute praktizieren, sie reicht in Zukunft aus meiner Sicht nicht mehr. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es gibt für Leerstand auch gute Gründe: eine Sanierung zum Beispiel, ein laufendes Verkaufsverfahren, auch ein gewisser zeitlicher Toleranzrahmen, wenn man großzügig sein will, sechs Monate könnte man sagen, und so großzügig ist das Wohnraumschutzgesetz auch, alle diese Gründe nimmt das Gesetz ausdrücklich aus. Aber manchmal ist es auch Spekulation. Manchmal ist es auch die einigungsunwillige Erbengemeinschaft oder, ich persönlich kann das nicht verstehen, aber es ist erstaunlich häufig der Fall: blankes Desinteresse an einer Immobilie, die einem gehört. Gerade Letzteres, das blanke Desinteresse ist für Menschen auf Haus- oder Wohnungssuche der blanke Hohn. Deshalb sage ich für die SPD: Wir werden das Gesetz verlängern und wir werden bei neuen Fällen auch den Weg der freundlichen Ansprache fortsetzen. Bei den beharrlichen Fällen allerdings können wir es jetzt, nach mehreren Jahren der Information und des Gesprächs, nicht mehr bei der freundlichen Ansprache belassen. Das Gesetz sieht Maßnahmen wie Zwangsgelder vor, die manchmal die verständlichere Sprache sind, um manchen zum Handeln zu bewegen. Ich finde, wir sind hier in der Pflicht, eine härtere Gangart zu wählen und, wo es erforderlich ist, auch Zwangsgelder zu verhängen, wenn nichts anderes hilft. Das erwarten die Menschen in Bremen von uns, und das erwarten wir vom Senat in der zweiten Runde des Anti-Leerstandsgesetzes. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke – Zuruf CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, Wohnungen werden dringend gebraucht. Die von Leerstand betroffenen Nachbarschaften ärgern sich zu Recht, und deshalb lassen Sie uns den Leerstand nicht hinnehmen, sondern ihn bekämpfen und einen Beitrag dazu leisten, das Menschenrecht auf Wohnen zu verwirklichen. – Vielen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke)

Alle Reden von Falk-Constantin Wagner Protokoll (PDF) ↗