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Piet Leidreiter

BÜNDNIS DEUTSCHLAND 27.01.2026 Sitzungen 21/32

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Senat hat uns mit der Drucksachen-Nummer 21/690 S ein Konzept „Parken in Quartieren“ vorgelegt und behauptet, dieses sei im Kern eine zwingende Folge eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Juni 2024. Diese Darstellung ist nicht nur verkürzt, sie ist auch politisch irreführend, denn das Bundesverwaltungsgericht hat entgegen der Darstellung des Senats gerade keine flächendeckende Neuordnung des Parkens, keine Offensive zum Bewohnerparken und keine systematische Parkraumverknappung angeordnet. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Das Gericht hat lediglich festgestellt, dass die Verwaltung auf erhebliches konkretes Gehwegparken ermessensgerecht reagieren muss, um subjektive Rechte, insbesondere die Nutzbarkeit der Gehwege, zu schützen. Der Senat macht daraus jedoch ein großräumiges Umbauprogramm des öffentlichen Raums und verkauft dieses der Bürgerschaft als rechtlich alternativlos. Aus diesem Grund fordert meine Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND keine politische Instrumentalisierung eines Gerichtsurteils zur Durchsetzung einer ideologisch geprägten Verkehrspolitik. Was hier tatsächlich vorliegt, ist kein rechtsstaatlich gebotenes Minimalprogramm, sondern ein umfassendes verkehrspolitisches Leitbild. Parken soll systematisch zurückgedrängt, verteuert und verknappt werden. Bewohnerparken wird nicht punktuell eingesetzt, sondern als flächendeckendes Steuerungsinstrument etabliert. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts dient dabei lediglich als Legitimationskulisse. Dabei ignoriert der Senat einen zentralen Maßstab des Gerichts: die standortbezogene Verhältnismäßigkeit. Das Bundesverwaltungsgericht verlangt eine Gesamtwürdigung der Umstände im Einzelfall, also Parkdruck, Alternativen und Zumutbarkeit. Der Senat ersetzt diese Einzelfallprüfung jedoch durch pauschale Annahmen, Standardquerschnitte und Quartierscluster. So wird aus individuellen Abwägungen eine schematische Verwaltungspraxis. Meine Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND fordert eine echte Prüfung im konkreten Straßenraum statt pauschaler Konzepte über ganze Quartiere hinweg. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Besonders entlarvend wird das Konzept, weil man es gemeinsam mit der zweiten heute diskutierenden Drucksache 21/713 S, den Quartiersgaragen, betrachtet. In den Antworten des Senats auf die Große Anfrage der FDPFraktion wird deutlich, dass die angeblich zentralen Ausgleichsmaßnahmen, insbesondere die Quartiersgaragen, in der Praxis regelmäßig scheitern. Standorte werden wegen fehlender Wirtschaftlichkeit, mangelnder Flächenverfügbarkeit, Nutzungskonflikten, planerischen Zielkonflikten oder fehlender Akzeptanz verworfen. Der Senat weiß somit sehr genau, dass die versprochenen Alternativen vielfach nicht realisierbar sind. Trotzdem hält er an dem Konzept fest, das den Abbau von Stellplätzen vorantreibt und dabei auf genau diese nicht vorhandenen Alternativen verweist. Meine Fraktion fordert: Keine weitere Reduzierung von Parkraum, solange Ersatzangebote nicht real, nutzbar und bezahlbar vorhanden sind! Die Folgen dieser Politik des Senats ertragen die Bürgerinnen und Bürger: Der Parkdruck verschwindet nicht, er wird lediglich verlagert. Suchverkehr nimmt zu, angrenzende Quartiere werden belastet, Zeit- und Kostenaufwand steigt. Besonders betroffen sind diejenigen, die auf das Auto angewiesen sind: Familien mit Kindern, Pflegekräfte im Schichtdienst, Handwerker und auch Pendler aus dem Umland. Diese Menschen kommen im Konzept des Senats jedoch faktisch überhaupt nicht vor, Frau Senatorin. Ihre Lebensrealität spielt keine Rolle. Deshalb fordern wir eine Parkpolitik, die soziale Zumutbarkeit ernst nimmt und nicht ganze Bevölkerungsgruppen systematisch benachteiligt. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Meine Damen und Herren, niemand bestreitet hier, dass Rettungssicherheit und Ordnung im Parkraum notwendig sind, aber Ordnung bedeutet nicht Verknappung der Parkplätze um jeden Preis. Ordnung bedeutet nicht, rechtliche Mindestanforderungen als Vorwand für eine umfassende Verkehrswende zu missbrauchen. Ordnung bedeutet stattdessen differenzierte Abwägung, Transparenz und Ehrlichkeit gegenüber den Bürgern. Der Senat hätte gezielt maßvoll rechtsstaatlich vorgehen können. Stattdessen entscheidet er sich für eine Pauschalierung, politische Ideologie und Verdrängung. Aus diesem Grund legt meine Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND dieses Konzept ab. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND)

Alle Reden von Piet Leidreiter Protokoll (PDF) ↗