Falk-Constantin Wagner
Wir fragen den Senat: 1. Plant der Senat – vorbehaltlich des notwendigen Beschlusses auf Bundesebene – die Verlängerung der Mietpreisbremse für die Stadt Bremen, und wenn ja, wann soll diese beschlossen werden? 2. Plant der Senat dabei, den im aktuellen Entwurf der Bundesregierung vorgesehenen Zeitraum bis 2029 zu nutzen? 3. Wie bewertet der Senat, dass der aktuelle Entwurf der Bundesregierung zur Verlängerung der Mietpreisbremse keine Ausweitung dieser Mietpreisbremse auf möbliertes Wohnen oder die Vermietung einzelner WG-Zimmer vorsieht, und beabsichtigt der Senat, sich künftig für eine Einbeziehung dieser Mietformen in die Mietpreisbremse einzusetzen?
