Bettina Hornhues
Ich muss das irgendwie in eine Frage umformulieren. Es gibt immer wieder die Hinweise, dass Anrufbeantworter und E-Mail-Responder laufen, dass erst einmal, was weiß ich, die Stellen 14 Tage nicht erreichbar sind, weil abgearbeitet werden muss. Sie sagten eben, in dem Fall zur Beratung dürfte auch das Kindernottelefon angerufen werden. Wissen das die Betroffenen? Wird das kommuniziert, dass man für Beratung im Zweifelsfall auch das Kindernottelefon anrufen darf?
