Bettina Hornhues
Frau Staatsrätin, was ist denn mit Fällen, die jetzt keine Meldung gemäß § 8a SGB VIII absetzen wollen, sondern sich beraten lassen wollen, und wenn dann die Erreichbarkeit von den eigentlichen Kollegen nicht gegeben ist? Wie ist denn da das Vorgehen? Dürfen die dann auch beim Kindernottelefon anrufen?
