Marco Lübke
Wir fragen den Senat: 1. Inwieweit konnte im Falle eines bewaffneten Raubüberfalls mit einem Messer in Bremen-Vegesack am 7. September 2022 gegen 13:30 Uhr, als ein Mann zwischen 25 und 35 Jahren einen Supermarkt betrat und den Kassierer mit vorgehaltenem Messer aufforderte, die Kasse zu öffnen und dann das Bargeld an sich nahm – Polizeimeldung 0571 –, der Täter ermittelt werden? 2. Zu welchen Ergebnissen führten die strafrechtlichen Ermittlungen – Einstellung, Strafbefehl, Anklage, Verurteilung, Freispruch, Haftstrafe –, und konnte der Tatverdächtige gegebenenfalls inhaftiert werden? 3. Inwieweit ist der Täter seither erneut strafrechtlich in Erscheinung getreten?
