bremische-buergerschaft.de ↗

Ralph Saxe

22.04.2026 Sitzungen 21/33

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Die Beratung ist geschlossen. Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Mitteilung des Vorstands der Bremischen Bürgerschaft Kenntnis. Das war der letzte Tagesordnungspunkt, den wir für heute aufgerufen haben. Ich schließe hiermit die 33. Sitzung der Bürgerschaft (Landtag), wünsche Ihnen einen sonnigen Abend und ein wunderbares Wochenende, und wir sehen uns bald wieder. (Schluss der Sitzung um 17:56 Uhr) Schriftlich vom Senat beantwortete Anfragen aus der Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) vom 22. April 2026 und 23. April 2026 Anfrage 5: Profilschulen Niederdeutsch in der Praxis Anfrage der Abgeordneten Ole Humpich, Fynn Voigt, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 12. März 2026 Wir fragen den Senat: 1. Inwiefern ist sichergestellt, dass an allen vier Profilschulen Niederdeutsch die zusätzlichen Stunden für den kontinuierlichen Unterricht auch zukünftig vollumfänglich zur Verfügung stehen? 2. Welche (Re-)Zertifizierungen der Profilschulen Niederdeutsch und/oder Lehrkräfte sind gegebenenfalls notwendig und zu wann werden diese angestrebt? 3. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, zwischen den Profilschulen und dem Stadtmusikanten- und Literaturhaus Kooperationen zu etablieren, und wie bewertet er das Potenzial, Niederdeutsch dadurch als lebendige Regionalsprache im Kontext der hiesigen Geschichte erlebbar zu machen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Aufgrund der Profilstruktur der beteiligten Schulen verpflichtet sich der Senator für Kinder und Bildung, die Verfügungsstunden weiterhin zur Verfügung zu stellen. Sie sind unter der ID „besondere Fremdsprachenregelungen“ vorgehalten. Zu Frage 2: Die Profilschule Schönebeck wurde im Schuljahr 2017/2018 für Ihr Niederdeutschangebot im Schulalltag und Unterricht von der Bildungsbehörde zertifiziert. Eine Re-Zertifizierung ist aktuell nicht vorgesehen und notwendig, da es keine strukturellen und inhaltlichen Veränderungen hinsichtlich des Angebots gibt. Zu Frage 3: Der Senat begrüßt die Möglichkeit, Kooperationen zwischen dem Stadtmusikanten- und Literaturhaus zu etablieren. In das Stadtmusikanten- und Literaturhaus wird zum einen der private Konzessionär Fabulous Four GmbH ins Tiefparterre sowie zum anderen das Literaturhaus ins 1. Obergeschoss einziehen. Beide Institutionen sind an Kooperationen mit Bremer Schulen durchaus interessiert und planen entsprechende Angebote. Ob und in welchem Umfang diese dann letztendlich angeboten werden können, obliegt für die Stadtmusikantenausstellung allein dem privaten Konzessionär, der in der Gestaltung seines Programms frei ist. Das Literaturhaus-Team hat bereits in der Vergangenheit immer wieder auf Mehrsprachigkeit und auch Niederdeutsch, insbesondere im digitalen Literaturmagazin, gesetzt. Schon bei der erfolgreichen Bewerbung für das Programm UNESCO Creative City of Literatur, aber auch zukünftig wird diese Thematik vom Literaturhaus proaktiv aufgegriffen werden und so der Vielsprachigkeit in Bremen im Literaturhaus eine große Bedeutung durch diverse Angebote zukommen. Anfrage 6: Wie ist Schwimmen im Sportstudium an der Universität Bremen verankert? Anfrage der Abgeordneten Ole Humpich, Dr. Marcel Schröder, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 12. März 2026 Wir fragen den Senat: 1. Wie wird das Schwimmen beziehungsweise der Bereich „Bewegen im Wasser“ im neu aufgebauten Fachgebiet Sportwissenschaften an der Universität Bremen abgebildet? 2. Welche Schwimmstätten stehen den Studierenden in welchem Umfang zur Verfügung, und welche Kooperationen bestehen? 3. Inwiefern werden die Rahmenbedingungen und Kapazitäten als ausreichend erachtet, um Sportstudierenden unterrichtliche Handlungskompetenzen in diesem Bereich zu vermitteln? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Im Rahmen der sportwissenschaftlichen Lehramtsausbildung wird das Thema in folgenden Lehrveranstaltungen abgebildet: Im Bereich Gymnasium/Oberschule findet die Veranstaltung unter dem Titel „Bewegen im Wasser“ als Teil des Moduls „Handlungsfähigkeit im Sport erwerben“ statt. Im Bereich der Lehramtsausbildung für Grundschulen ist das Thema unter dem Veranstaltungstitel „Anfangsschwimmen“ abgebildet und in dem Modul „Sport und Bewegung unterrichtlich aufbereiten 1“ verortet. Darüber hinaus sind die Lehramtsstudierenden verpflichtet, außeruniversitär das DLRG-Rettungsschwimmabzeichen zu erwerben. Im neu eingerichteten fachwissenschaftlichen Bachelorstudiengang „Sport, Bewegung und Gesundheit“ werden derzeit noch keine Lehrveranstaltungen explizit für Schwimmen oder Bewegen im Wasser angeboten. Zu Frage 2: Für die Lehre im Sommersemester 2026 wurden Wasserzeiten im Unibad und im Horner Bad gebucht. Im Unibad werden hierbei das Studiobad plus zwei Bahnen im Schwimmerbecken belegt, im Horner Bad das Kursbecken plus zwei Bahnen im Schwimmerbecken. Veranschlagt sind für insgesamt drei Veranstaltungen wöchentlich jeweils 1,5 Stunden in der Zeit vom 13. April bis 6. Juli. Darüber hinaus wurde für die Zeit vom 7. April bis 10. Juli wöchentlich eine freie Übungszeit für Studierende im Umfang von 1,5 Stunden im Unibad auf zwei Bahnen im Schwimmerbecken beziehungsweise im Horner Bad auf zwei Bahnen im Schwimmerbecken gebucht. Zu Frage 3: Durch die genannten räumlichen Rahmenbedingungen ist sichergestellt, dass die curricular verankerten Handlungskompetenzen bei den Studierenden erreicht werden können. Eine breitere hochschuldidaktische Varianz wird angestrebt. Anfrage 7: Zuschlag in der Pflegeversicherung seit 1. Juli 2023 im öffentlichen Dienst Bremens Anfrage der Abgeordneten Sigrid Grönert, Dr. Wiebke Winter und Fraktion der CDU vom 17. März 2026 Wir fragen den Senat: 1. Was beinhaltete die Änderung in der Beitragszahlung für die Pflegeversicherung ab dem 1. Juli 2023 konkret, und wann, in welcher Form und wie umfassend wurden Mitarbeitende im öffentlichen Dienst durch Performa Nord darüber informiert? 2. Wie wird mit verspäteten Angaben zur Zahl von in einem Haushalt lebenden minderjährigen Kindern oder ihnen gleichgestellten privilegierten Erwachsenen und damit verbundenen Rückzahlungsforderungen für überzahlte Beiträge in die Pflegeversicherung umgegangen? 3. Wie viele verspätete Meldungen sind seit dem 1. Juli 2023 bei Performa Nord eingegangen, und wurden diese nachträglichen Meldungen bereits bearbeitet? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Durch die gesetzliche Änderung der Beitragssätze sollte insbesondere der Erziehungsaufwand von Eltern im Beitragsrecht der sozialen Pflegeversicherung stärker berücksichtigt werden. Performa Nord hat die betroffenen Mitarbeitenden über einen Textbaustein auf den Bezügemitteilungen im Juli 2023 wie folgt informiert und das dort erwähnte Formular auf der Website von Performa Nord veröffentlicht, wo dieses auch aktuell noch abrufbar ist: „Wichtige Informationen zur Anpassung der Pflegeversicherungsbeiträge (PV-Beiträge) ab 1. Juli 2023: Mit dem Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege wurde der PV-Beitragssatz zum 1. Juli 2023 auf 3,4 vom Hundert und der Kinderlosenzuschlag auf 0,6 vom Hundert angehoben. Für Eltern reduziert sich der PV-Beitrag ab dem zweiten Kind um je einen Abschlag in Höhe von 0,25 vom Hundert. Die Beitragsreduzierung wird bis zum Ablauf des Monats, in dem das jeweilige Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat (oder vollendet hätte) berücksichtigt. Sofern Sie mindestens zwei berücksichtigungsfähige Kinder haben, bitten wir Sie uns dies nachzuweisen, sodass eine korrekte Berechnung Ihrer PVBeiträge rückwirkend ab dem 1. Juli 2023 erfolgen kann. Das Formular finden Sie auf unserer Internetseite „https://performanord.bremen.de“ unter dem Punkt „Dokumente“ und anschließend dem Unterpunkt „Abrechnung der Bezüge“. Zu Frage 2: Für das Jahr 2023 konnten im Falle einer Nachreichung der im Juli 2023 angeforderten Unterlagen Nachzahlungen bis einschließlich Dezember 2024 rückwirkend im Abrechnungssystem korrigiert werden. Etwaige Nachzahlungen für das Jahr 2024 konnten technisch bis einschließlich Dezember 2025 im Abrechnungssystem korrigiert werden. Zu Frage 3: Die Anzahl eingegangener Meldungen sowie der Status ihrer Bearbeitung werden nicht statistisch erfasst. Eine händische Auswertung ist innerhalb der bestehenden Frist mit vertretbarem Aufwand nicht möglich. Anfrage 8: Nachfragen zu Munitionsaltlasten in der Weser Anfrage der Abgeordneten Marco Lübke, Dr. Wiebke Winter und Fraktion der CDU vom 18. März 2026 Wir fragen den Senat: 1. Wie bewertet der Senat des Landes Bremen die geplante 50/50- Aufteilung der Betriebskosten für die Entsorgungsplattform zwischen Bund und Küstenländern und welche finanziellen Belastungen ergeben sich daraus konkret für den Bremer Haushalt? 2. Welche Position vertritt Bremen gegenüber dem Bund hinsichtlich der Freigabe der Restmittel aus dem 100-Millionen-Euro-Sofortprogramm, insbesondere vor dem Hintergrund der noch ungeklärten langfristigen Betriebskostenfinanzierung? 3. Welche Schritte plant das Land Bremen gemeinsam mit anderen Küstenländern wie Niedersachsen und Hamburg, um eine stärkere finanzielle Beteiligung des Bundes an den Bergungs- und Entsorgungsmaßnahmen im Hafenbereich zu erreichen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die 50/50-Aufteilung zwischen Bund und Küstenländern ist einer der Vorschläge zur Finanzierung der Betriebskosten für die Entsorgungsplattform von Munitionslasten in Nord- und Ostsee und kann derzeit nicht abschließend bewertet werden, da ein finales Finanzierungskonzept fehlt. Für den Betrieb der Plattform ab 2028 ist eine tragfähige Finanzierung in enger Abstimmung zwischen Bund und Ländern erforderlich. Intensiver politischer Austausch mit den beteiligten Bundesländern findet weiterhin statt, um eine verlässliche Finanzierungsgrundlage zu schaffen. Eine finanzielle Belastung für Bremen ist zu erwarten, aber der Umfang ist derzeit nicht ableitbar. Zu Frage 2: Die Räumung von Munitionsaltlasten in deutschen Meeren ist aus Gründen des Meeresumweltschutzes notwendig. Forschungsergebnisse zeigen, dass in den bekannten Versenkungsgebieten stoffliche Belastungen für das marine Ökosystem und Meereslebewesen bestehen. Bremen unterstützt daher den Mittelübertrag zur Weiterentwicklung des Sofortprogramms. Die Definitionsphase, in der die technischen, organisatorischen und vertraglichen Anforderungen festgelegt werden, soll im 2. Quartal 2026 beginnen. Ab dem 1. Quartal 2027 folgt die Konstruktions- und Bauphase, in der die Plattform geplant und gebaut wird. Zu Frage 3: Die Küstenländer sind sich einig, dass der Bund den Großteil der Kosten tragen soll, auch die Beteiligung anderer Bundesländer ist im Gespräch. Mehrere Arbeitsgruppen der Bundesländer arbeiten an der Operationalisierung und Finanzierung der Anlage. Dabei treten die Küstenländer geschlossen auf und sehen die Bergungs- und Entsorgungsverpflichtung klar beim Bund. Anfrage 9: Pflegeausbildung: Welche Unterschiede bestehen? Anfrage der Abgeordneten Ole Humpich, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 19. März 2026 Wir fragen den Senat: 1. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat über Unterschiede in Bezug auf Kompetenzerwerb und Qualität der Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz vor, die auf das Fehlen einheitlicher Standards zurückzuführen sind? 2. Inwiefern erachtet der Senat eine verbindliche Regelung für notwendig, die eine stärkere Berücksichtigung der Rahmenpläne der Fachkommission bei der Entwicklung der schulinternen Curricula und der praktischen Ausbildungspläne bundesweit vorsieht? 3. In welchem Austausch steht Bremen dazu mit anderen Bundesländern, und mit welchen Maßnahmen wird auf Bundesebene darauf hingewirkt, Unterschiede in der Qualität der Ausbildung zu verringern? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Neben dem Pflegeberufegesetz sorgt die PflegeberufeAusbildungs- und -Prüfungsverordnung für einen bundesweit einheitlichen Ausbildungsrahmen. Die dort enthaltenen Vorgaben sind für alle Bundesländer gleichermaßen verbindlich. Allerdings können die Länder zu einigen Inhalten der Verordnung und des Gesetzes eigene landesrechtliche Regelungen treffen. Ebenso bedürfen die bestehenden bundesrechtlichen Rechtsgrundlagen vereinzelt einer rechtlichen Interpretation zur Anwendung, welcher die Bundesländer durch landesrechtliche Konkretisierungen nachkommen. Diese können unterschiedlich ausfallen. Ein Instrument des Bundes zur Vereinheitlichung sind die Empfehlungen zur Pflegeausbildung des Bundesinstituts für Berufsbildung. Es liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor, inwiefern die Möglichkeit beziehungsweise die Nutzung von landesrechtlichen Vorgaben zu Unterschieden in den einzelnen Bundesländern in Bezug auf den Kompetenzerwerb oder die Ausbildungsqualität in der Vergangenheit geführt hat. Zu Frage 2: Eine verbindliche Regelung statt des bisherigen Empfehlungscharakters würde zwar die Ausbildungsqualität in allen Bundesländern vereinheitlichen. Für das Bundesland Bremen hätte diese Änderung derzeit jedoch keine Konsequenz, da das Bremer Curriculum für die Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz bereits mit Rückgriff auf die Rahmenpläne der Fachkommission erarbeitet wurde und einen deutlich höheren Konkretisierungsgrad als die Rahmenlehrpläne aufweist. Das Bremer Curriculum ist für alle bremischen Pflegeschulen verbindlich. Zu Frage 3: Bremen steht mit den anderen Bundesländern über verschiedene Gremien, darüber hinaus, insbesondere mit den Nordländern, in einem regelmäßigen Austausch zu den Inhalten der gesetzlichen Vorgaben. In regelmäßigen Terminen der Arbeitsgruppe „Berufe im Gesundheitswesen“ der Arbeitsgemeinschaft der obersten Landesgesundheitsbehörden werden Vorschläge zu Änderungen beziehungsweise Klarstellung der bestehenden Rechtsgrundlagen besprochen und abgestimmt. Je nach Beschluss wird in der Folge eine Bitte zur Änderung, Klarstellung oder Ergänzung von rechtlichen Vorgaben an das zuständige Bundesministerium für Gesundheit gerichtet. Anfrage 10: Zahnärztliche Altersvorsorge verzockt – braucht es mehr Sicherungen und Aufsicht? Anfrage der Abgeordneten Michael Labetzke, Dr. Emanuel Herold und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 20. März 2026 Wir fragen den Senat: 1. Welche Verbesserungsbedarfe, insbesondere vor dem Hintergrund der wohl aufgrund riskanter Anlagestrategien verlorenen Anlagen des auch für bremische Zahnärzt:innen zuständigen Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin, sieht der Senat bei den bestehenden Regelungen zu den berufsständischen Versorgungswerken im Landesrecht und in den hiernach anzuwendenden Vorschriften in Versicherungsaufsichtsgesetz und Anlageverordnung des Bundes, um die angelegten Gelder der betroffenen Berufsgruppen zuverlässiger abzusichern? 2. Inwieweit hält der Senat die Versicherungsaufsicht im Land Bremen für hinreichend aufgestellt, um Verstöße gegen die Anlageregularien durch berufsständische Versorgungswerke, die der hiesigen Versicherungsaufsicht unterliegen, zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken, und in welchem Umfang haben in den Jahren 2023 bis 2025 entsprechende Kontrollen stattgefunden? 3. Auf welche Weise setzt sich der Senat gegebenenfalls auf Bundes- und Landesebene für einen besseren Schutz der Kapitalanlagen in den berufsständischen Versorgungswerken ein? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Der Senat kann mangels Zuständigkeit und eigener Erkenntnisse nicht konkret bewerten, inwiefern es in Berlin zu einzelnen Verstößen gegen die versicherungsaufsichtsrechtlichen Regelungen durch das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin kommen konnte. Die bremischen Regelungen sind aber wie folgt aufgestellt: Über § 92 V Heilberufsgesetz finden für das bremische Ärzteversorgungswerk bestimmte Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes sowie die Verordnung über die Anlage des Sicherungsvermögens von Pensionskassen, Sterbekassen und kleinen Versicherungsunternehmen in der jeweils geltenden Fassung entsprechende Anwendung. Diese Verordnung erlässt das Bundesministerium der Finanzen auf der Grundlage des Versicherungsaufsichtsgesetzes. Sie wird stetig unter Beteiligung aller Versicherungsaufsichten der Bundesländer und der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) weiterentwickelt und soll sicherstellen, dass Versorgungswerke nur in die dort zugelassenen Anlageformen zu bestimmten prozentualen Anteilen und Höchstgrenzen investieren. Es ist dann Aufgabe der Versicherungsaufsicht des jeweiligen Bundeslandes, die Einhaltung dieser Verordnung zu überwachen und zu überprüfen. Auch wird dabei überprüft, ob ein zuverlässiges Risikomanagement betrieben wird. Dies erfolgt über regelmäßige Berichte an die Aufsicht. Zusätzlich hat die bremische Versicherungsaufsicht die Möglichkeit, bestimmte Richtlinien der BaFin und der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. (ABV) per Erlass für anwendbar zu erklären. Von dieser Möglichkeit hat die Versicherungsaufsicht der Freien Hansestadt Bremen Gebrauch gemacht in Absprache mit dem Vorsitz des Arbeitskreises der Aufsichtsbehörden der Länder. Dies führt zu einer verbesserten Absicherung, da das Versorgungswerk sich zum Beispiel regelmäßig „Stresstests“ und anderen Untersuchungen unterziehen muss, die zu einer weiteren Überprüfung der Sicherheit der Kapitalanlagen führt. Zu Frage 2: Der Senat hält die Versicherungsaufsicht im Land Bremen für hinreichend aufgestellt, um Verstöße gegen die Anlageregularien durch berufsständische Versorgungswerke, die der hiesigen Versicherungsaufsicht unterliegen, zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken. Durch ein regelmäßiges Berichtswesen (testierte Jahresabschlüsse, regelmäßige jährliche versicherungsmathematische Gutachten und quartalsweise Risikoanalysen) und Kontrolle/Analyse der Berichte wird unter anderem sichergestellt, dass nur zulässige Anlageformen gewählt werden und bestimmte Risikowerte und Anteile/Quoten von bestimmten Anlageformen nicht überschritten werden. In den Jahren 2023 bis 2025 haben jeweils nach Eintreffen der Berichte entsprechende Kontrollen stattgefunden. Der Anwendungsbereich der Versicherungsaufsicht ist im Bereich der Versorgungswerke in Bremen recht begrenzt. Derzeit unterliegen nur das bremische Ärzteversorgungswerk und das Rechtsanwaltsversorgungswerk der Versicherungsaufsicht der Freien Hansestadt Bremen. Die bremischen Zahnärzte sind, wie in der Frage 1 richtig beschrieben, dem Versorgungswerk in Berlin angeschlossen und unterliegen der dortigen Aufsicht. Die Hanseatische Rechtsanwaltsversorgung Bremen wird voraussichtlich noch Ende dieses Jahres mit dem niedersächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerk fusionieren und die Versicherungsaufsicht wird dann zukünftig von Niedersachsen übernommen, sodass ab diesem Zeitpunkt nur noch das bremische Ärzteversorgungswerk der bremischen Aufsicht unterliegt. Zu Frage 3: Der Senat setzt sich durch regelmäßige Teilnahme am Arbeitskreis der Versicherungsaufsichtsbehörden der Länder und des Bundes (BaFin) und Unterstützung der Weiterentwicklung der Anlageverordnung und der entsprechenden Richtlinien, zum Beispiel Kapitalanlagerundschreiben der BaFin, Risikoleitfaden der ABV, für einen besseren Schutz der Kapitalanlagen in den berufsständischen Versorgungswerken ein. Der Arbeitskreis der Länder unter Mitwirkung der Versicherungsaufsicht der Freien Hansestadt Bremen setzt sich gegenwärtig in Zusammenarbeit mit der ABV für die Einführung eines „ABV-Prädikats“ für Versorgungswerke ein. Das Prädikat sollen Versorgungswerke erhalten, die gewisse Mindeststandards erfüllen, wie beispielsweise die Erstellung testierter Jahresabschlüsse und versicherungsmathematischer Gutachten, regelmäßige Risikoberichterstattung und ALM-Studien, Anwendung des ABV-Risikoleitfadens, regelmäßige Stresstests. Die Einhaltung der Mindeststandards soll durch ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen bestätigt werden. Anfrage 11: Europäischer Gerichtshof (EuGH) kippt Preisbremse für Schienennahverkehr: Was unternimmt der Senat? Anfrage der Abgeordneten Ralph Saxe, Michael Labetzke, Dr. Emanuel Herold und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 8. April 2026 Wir fragen den Senat: 1. Welche Folgen für Personen- und Güterverkehre im Lande Bremen hat aus Sicht des Senats das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. März 2026, demzufolge die deutsche „Trassenpreisbremse“ nicht mit europäischem Recht vereinbar ist? 2. Was sind aus Sicht des Senats geeignete Instrumente, um Fahrgäste und Unternehmen vor steigenden Preisen zu schützen und damit die wirtschaftliche Attraktivität des Verkehrsträgers Schiene sicherzustellen? 3. Wie setzt sich der Senat auf Bundesebene konkret ein, um mit den Folgen des Urteils umzugehen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Grundlage der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes war eine Vorlage des Verwaltungsgerichts Köln, das noch final über eine entsprechende Klage der Deutschen Bahn Infrastrukturgesellschaft zu entscheiden hat. Die faktische Wirkung des Urteils des Verwaltungsgerichts dürfte in einer Steigerung der Trassenentgelte für den Schienenpersonennahverkehr bestehen, zugleich dürften die Trassenentgelte für den Schienenpersonenfernverkehr und Schienengüterverkehr sinken. Zu Frage 2: Der Senat stellt fest, dass die verfassungsrechtliche Finanzierungsverantwortung des Bundes für die Schieneninfrastruktur unberührt fortbesteht. Die Länder dürfen weder über steigende Trassenpreise noch über die mittelbare Überwälzung von Infrastrukturkosten strukturell belastet werden. Vor diesem Hintergrund muss der Bund für den Schienenpersonennahverkehr sicherstellen, dass im Zusammenhang mit der erforderlichen neuen Festsetzung der Trassenpreise ab 2025 keine zusätzlichen Belastungen der Länder beziehungsweise Aufgabenträger entstehen. Dies kann zum Beispiel über eine entsprechende Erhöhung der Regionalisierungsmittel oder über ein neues Trassenpreissystem auf der Basis von Grenzkosten geschehen. Zu Frage 3: Die Thematik steigender Trassenpreise im Schienenpersonennahverkehr ist auf der Verkehrsministerkonferenz am 25. und 26. März 2026 ausführlich behandelt worden. In ihrem Beschluss hat die Verkehrsministerkonferenz den Bund unter anderem aufgefordert, die aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes resultierenden Mehrbelastungen der Länder und Aufgabenträger für die Jahre 2025 und 2026 vollständig zu kompensieren. Eine entsprechende Forderung wurde auch über den Bundesverband Schienennahverkehr an den Bund übermittelt. Anfrage 12: Raubüberfall in der Heimlichenstraße Anfrage des Abgeordneten Jan Timke und Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND vom 13. April 2026 Wir fragen den Senat: 1. Sind die am 11. April 2026 vorläufig festgenommenen, tatverdächtigen 26- und 28-jährigen Personen tunesischer Staatsangehörigkeit bisher bereits polizeilich in Erscheinung getreten, die am Tag ihrer vorläufigen Festnahme in der Heimlichenstraße einen Raubüberfall begangen haben (vergleiche Pressemeldung der Polizei, POL-HB: Nr. 0250), und falls ja, wie häufig, und um welche Art von Straftaten handelte es sich in der Vergangenheit konkret? Bitte die Delikte nach Tatverdächtigen zum Tatzeitpunkt einzeln aufführen. 2. Welchen aktuellen Aufenthaltsstatus haben die Tatverdächtigen aus Ziffer 1. und wann und wo sind sie ursprünglich in die Bundesrepublik Deutschland eingereist? 3. Wurde gegen die oben genannten Personen aufgrund der Straftat vom 11. April 2026 eine Haft angeordnet, und sofern nein, aus welchen Gründen wurde darauf verzichtet? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Eine Person wird von der Polizei Bremen in vierzehn Fällen als Beschuldigter geführt. Hierbei handelt es sich um einen Fall von unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln, einen Raub, einen schweren Raub, zwei gefährliche Körperverletzungen, zwei besonders schwere Fälle des Diebstahls und sieben Diebstähle. Die andere Person wird von der Polizei Bremen in fünf Fällen als Beschuldigter geführt. Hierbei handelt es sich um einen Fall von unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln, eine Sachbeschädigung, einen unerlaubten Aufenthalt, einen besonders schweren Fall des Diebstahls und einen schweren Raub. Zu Frage 2: Beide Personen verfügen über keinen gültigen aufenthaltsrechtlichen Status. Eine Person ist erstmalig im August 2017 in die Bundesrepublik Deutschland eingereist. Der Ort der Ersteinreise wurde im Ausländerzentralregister nicht vermerkt. Die Ersteinreise der zweiten Person erfolgte wahrscheinlich im August 2022. Das Datum und der Ort der Ersteinreise sind nicht im Ausländerzentralregister erfasst. Im Februar 2026 erfolgte für beide Personen durch die Staatsanwaltschaft Bremen eine Fahndungsausschreibung zur Aufenthaltsermittlung. Zu Frage 3: Die sechsundzwanzig- und achtundzwanzigjährigen Personen wurden nicht auf frischer Tat angetroffen, sondern stark zeitversetzt vom eigentlichen Tatort aufgrund der Personenbeschreibung der Geschädigten festgestellt. Eine Haft wurde mangels bestehender Haftgründe jeweils nicht angeordnet. Ein dringender Tatverdacht gegen die beiden Personen konnte nicht begründet werden. Anfrage 13: Wie gut funktioniert die Preiskontrolle an Bremens Tankstellen? Anfrage der Abgeordneten Dr. Marcel Schröder, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 15. April 2026 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Verstöße gegen die Preisregeln an Tankstellen wurden bislang seit dem 1. April 2026 vom Bundeskartellamt an die zuständige Landeskartellbehörde in Bremen weitergeleitet und was waren die Ergebnisse der weiteren Prüfungen? (Bitte Zahl und Art der Verstöße, mögliche Ursachen, zum Beispiel „Anpassungsschwierigkeiten“ bei 12-UhrRegelung, systematischer Verstoß et cetera, sowie Rechtsfolgen angeben.) 2. Wie und in welcher durchschnittlichen Bearbeitungszeit werden in Bremen diese Meldungen entsprechend weiterbearbeitet? 3. Wie bewertet der Senat die Passgenauigkeit und Umsetzbarkeit der Änderung der Preisregeln an Tankstellen und inwiefern haben sich Veränderungen gegenüber der Zeit vor dem 1. April 2026 ergeben? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Bislang wurden keine Meldungen über mutmaßliche kartellrechtliche Verstöße vom Bundeskartellamt an die Landeskartellbehörde Bremen weitergeleitet; insoweit können noch keine Prüfergebnisse mitgeteilt werden. Zu Frage 2: Die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten bei Verstößen gegen das Kraftstoffpreisanpassungsgesetz (KPAnG) wird den Ortspolizeibehörden zugeordnet, die Zuständigkeit für kartellrechtliche Verwaltungsverfahren oder Ordnungswidrigkeitenverfahren liegt bei der Landeskartellbehörde. Da bisher keine Meldungen an die Landeskartellbehörde Bremen weitergeleitet beziehungsweise dort direkt eingegangen sind, kann eine durchschnittliche Verfahrensdauer bei der Landeskartellbehörde nicht angegeben werden. Zu Frage 3: Die Regelung ist erst seit kurzer Zeit in Kraft, sodass eine belastbare Einschätzung derzeit nur eingeschränkt möglich ist. Erste Beobachtungen des ADAC zeigen bislang keine signifikanten Veränderungen im Preisniveau. Die Wirkung wird zusätzlich dadurch begrenzt, dass sich die Rahmenbedingungen an den internationalen Ölund Energiemärkten parallel weiter auf hohem Niveau bewegen. Positiv ist, dass die neue Regelung für Verbraucher:innen mehr Transparenz schafft. Durch die gebündelten Preisänderungen entsteht eine bessere zeitliche Orientierung, wann das Tanken tendenziell günstiger ist. Kritisch bleibt, dass das derzeitige Modell Anbieter:innen weiterhin Spielräume für strategische Preisanpassungen lässt. Preise können einmal täglich deutlich erhöht werden, während Senkungen flexibel und reaktiv auf Konkurrenzbewegungen erfolgen. Dadurch entsteht die Möglichkeit, kurzfristig Margen zu maximieren, ohne dass ein echter wettbewerblicher Preisdruck dauerhaft entsteht. Ein alternativer Ansatz wäre ein symmetrisches Änderungsmodell. Dabei wären sowohl Preiserhöhungen als auch Preissenkungen jeweils nur einmal täglich zulässig. In einem solchen System könnten Unternehmen nicht mehr fortlaufend auf kurzfristige Preisbewegungen der Konkurrenz reagieren. Sie wären gezwungen, einmal täglich einen belastbaren Mindestpreis offenzulegen. Dies würde die Transparenz im Wettbewerb erhöhen und die strategische Ausnutzung kurzfristiger Preisschwankungen begrenzen. Begleitend ist daher die Rolle der Marktaufsicht zentral. Eine engere Überwachung durch das Bundeskartellamt und die Nutzung der erweiterten Befugnisse ist ein wichtiger Baustein, um wettbewerbliche Verzerrungen zu begrenzen. Ergänzend ist zu prüfen, inwieweit weitergehende regulatorische Ansätze erforderlich sind, um Preissetzungsspielräume strukturell einzugrenzen. In der Gesamtschau bleibt festzuhalten: Die Regelung verbessert zunächst die Markttransparenz, führt aber bislang nicht zu einer spürbaren Entlastung der Verbraucher:innen. Weitere Maßnahmen zur Stärkung des Wettbewerbs und zur Begrenzung von Preisspielräumen bleiben erforderlich. Ergebnis der namentlichen Abstimmung über Artikel 1 Nummer 8a, Nummer 12, Artikel 7 und Artikel 8 der Drucksache 21/1663. Für den Antrag gestimmt haben die Abgeordneten Arpaz, Selin Ece (SPD) Aulepp, Sascha Karolin (SPD) Aytas, Recai (SPD) Bolayela, Elombo (SPD) Bothen, Nils (SPD) Bries, Falko (SPD) Bruck, Philipp (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Çolak, Sülmez (SPD) Eicke, Derik (SPD) Dr. Eschen, Solveig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Görgü-Philipp, Sahhanim (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gottschalk, Arno (SPD) Grotheer, Antje (SPD) Güngör, Mustafa (SPD) Hassanpour, Dariush (Die Linke) Dr. Herold, Emanuel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dr. Hess-Grunewald, Hubertus (SPD) Janßen, Nelson (Die Linke) Kähler, Katharina (SPD) Khan, Basem (SPD) Kocaağa, Muhlis (Die Linke) Kretschmann, Heike (SPD) Labetzke, Michael (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Lenkeit, Kevin (SPD) Leonidakis, Sofia (Die Linke) Reimers-Bruns, Ute (SPD) Rupp, Klaus-Rainer (Die Linke) Šator, Senihad (SPD) Saxe, Ralph (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dr. Schaefer, Maike (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Schiemann, Anja (SPD) Seyrek, Mehmet Ali (SPD) Strelow, Janina (SPD) Strunge, Miriam (Die Linke) Sültenfuß, Tim (Die Linke) Dr. Tell, Franziska (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Tepe, Nurtekin (SPD) Tuchel, Valentina (SPD) Tuncel, Cindi (Die Linke) Wagner, Falk-Constantin (SPD) Wargalla, Kai-Lena (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Welt, Holger (SPD) Yıldız, Medine (SPD) Gegen den Antrag gestimmt haben die Abgeordneten Ahrens, Sandra (CDU) Averwerser, Yvonne (CDU) Bensch, Rainer (CDU) Bodeit, Hartmut (CDU) Brandt, Gökhan (FDP) Degenhard, Cord (BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Dertwinkel, Sina (CDU) Eckardt, Kerstin (CDU) Eckhoff, Jens (CDU) Fricke, Holger (BA-Gruppe) Grobien, Susanne (CDU) Grönert, Sigrid (CDU) Gröninger, Theresa (CDU) Hornhues, Bettina (CDU) Humpich, Ole (FDP) Imhoff, Frank (CDU) Jonitz, Michael (CDU) Leidreiter, Piet (BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Lichtenfeld, Sven (fraktionslos) Lübke, Marco (CDU) Minne, Andre Folkert (BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Neumeyer, Silvia (CDU) Raschen, Thorsten (CDU) Rohmeyer, Claas (CDU) Sağiroğlu, Meltem (BA-Gruppe) Schäck, Thore (FDP) Schellenberg, Sven (BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Schnittker, Christine (CDU) Schuster, Sascha (BA-Gruppe) Strohmann, Heiko (CDU) Tek, Hetav (CDU) Tiedemann, Julia (BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Timke, Jan (BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Voigt, Fynn (FDP) Dr. Winter, Wiebke (CDU) Dr. Yazıcı, Oğuzhan (CDU) Zeimke, Simon (CDU) Enthaltung keine Ergebnis der namentlichen Abstimmung über die übrigen Drucksache 21/1663. Artikel des Gesetzes der Für den Antrag gestimmt haben die Abgeordneten Ahrens, Sandra (CDU) Arpaz, Selin Ece (SPD) Aulepp, Sascha Karolin (SPD) Averwerser, Yvonne (CDU) Aytas, Recai (SPD) Bensch, Rainer (CDU) Bodeit, Hartmut (CDU) Bolayela, Elombo (SPD) Bothen, Nils (SPD) Bries, Falko (SPD) Bruck, Philipp (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Çolak, Sülmez (SPD) Dertwinkel, Sina (CDU) Eckardt, Kerstin (CDU) Eckhoff, Jens (CDU) Eicke, Derik (SPD) Dr. Eschen, Solveig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Görgü-Philipp, Sahhanim (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gottschalk, Arno (SPD) Grobien, Susanne (CDU) Grönert, Sigrid (CDU) Gröninger, Theresa (CDU) Grotheer, Antje (SPD) Güngör, Mustafa (SPD) Hassanpour, Dariush (Die Linke) Dr. Herold, Emanuel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dr. Hess-Grunewald, Hubertus (SPD) Hornhues, Bettina (CDU) Imhoff, Frank (CDU) Janßen, Nelson (Die Linke) Jonitz, Michael (CDU) Kähler, Katharina (SPD) Khan, Basem (SPD) Kocaağa, Muhlis (Die Linke) Kretschmann, Heike (SPD) Labetzke, Michael (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Lenkeit, Kevin (SPD) Leonidakis, Sofia (Die Linke) Lübke, Marco (CDU) Neumeyer, Silvia (CDU) Raschen, Thorsten (CDU) Reimers-Bruns, Ute (SPD) Rohmeyer, Claas (CDU) Rupp, Klaus-Rainer (Die Linke) Šator, Senihad (SPD) Saxe, Ralph (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dr. Schaefer, Maike (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Schiemann, Anja (SPD) Schnittker, Christine (CDU) Seyrek, Mehmet Ali (SPD) Strelow, Janina (SPD) Strohmann, Heiko (CDU) Strunge, Miriam (Die Linke) Sültenfuß, Tim (Die Linke) Tek, Hetav (CDU) Dr. Tell, Franziska (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Tepe, Nurtekin (SPD) Tuchel, Valentina (SPD) Tuncel, Cindi (Die Linke) Wagner, Falk-Constantin (SPD) Wargalla, Kai-Lena (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Welt, Holger (SPD) Dr. Winter, Wiebke (CDU) Dr. Yazıcı, Oğuzhan (CDU) Yıldız, Medine (SPD) Zeimke, Simon (CDU) Gegen den Antrag haben gestimmt die Abgeordneten: Brandt, Gökhan (FDP) Degenhard, Cord (BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Fricke, Holger (BA-Gruppe) Humpich, Ole (FDP) Leidreiter, Piet (BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Lichtenfeld, Sven (fraktionslos) Minne, Andre Folkert (BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Sağiroğlu, Meltem (BA-Gruppe) Schäck, Thore (FDP) Schellenberg, Sven (BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Schuster, Sascha (BA-Gruppe) Tiedemann, Julia (BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Timke, Jan (BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Voigt, Fynn (FDP) Gegen den Antrag gestimmt haben die Abgeordneten keine Enthaltung keine Ergebnis der namentlichen Abstimmung über die Drucksache 21/1522. Für den Antrag gestimmt haben die Abgeordneten Ahrens, Sandra (CDU) Averwerser, Yvonne (CDU) Bensch, Rainer (CDU) Bodeit, Hartmut (CDU) Brandt, Gökhan (FDP) Degenhard, Cord (BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Dertwinkel, Sina (CDU) Eckardt, Kerstin (CDU) Eckhoff, Jens (CDU) Fricke, Holger (BA-Gruppe) Grobien, Susanne (CDU) Grönert, Sigrid (CDU) Gröninger, Theresa (CDU) Hornhues, Bettina (CDU) Humpich, Ole (FDP) Jonitz, Michael (CDU) Leidreiter, Piet (BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Lichtenfeld, Sven (fraktionslos) Lübke, Marco (CDU) Michalik, Martin (CDU) Minne, Andre Folkert (BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Neumeyer, Silvia (CDU) Raschen, Thorsten (CDU) Rohmeyer, Claas (CDU) Sağiroğlu, Meltem (BA-Gruppe) Schäck, Thore (FDP) Schellenberg, Sven (BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Schnittker, Christine (CDU) Schuster, Sascha (BA-Gruppe) Strohmann, Heiko (CDU) Tek, Hetav (CDU) Tiedemann, Julia (BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Timke, Jan (BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Voigt, Fynn (FDP) Dr. Winter, Wiebke (CDU) Dr. Yazıcı, Oğuzhan (CDU) Zeimke, Simon (CDU) Gegen den Antrag gestimmt haben die Abgeordneten Arpaz, Selin Ece (SPD) Aulepp, Sascha Karolin (SPD) Aytas, Recai (SPD) Bolayela, Elombo (SPD) Bothen, Nils (SPD) Bries, Falko (SPD) Bruck, Philipp (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Çolak, Sülmez (SPD) Eicke, Derik (SPD) Dr. Eschen, Solveig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Görgü-Philipp, Sahhanim (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Grotheer, Antje (SPD) Güngör, Mustafa (SPD) Hassanpour, Dariush (Die Linke) Dr. Herold, Emanuel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dr. Hess-Grunewald, Hubertus (SPD) Janßen, Nelson (Die Linke) Kähler, Katharina (SPD) Khan, Basem (SPD) Kocaağa, Muhlis (Die Linke) Kretschmann, Heike (SPD) Labetzke, Michael (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Lenkeit, Kevin (SPD) Leonidakis, Sofia (Die Linke) Reimers-Bruns, Ute (SPD) Rupp, Klaus-Rainer (Die Linke) Šator, Senihad (SPD) Saxe, Ralph (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dr. Schaefer, Maike (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Schiemann, Anja (SPD) Seyrek, Mehmet Ali (SPD) Stahmann, Volker (SPD) Strelow, Janina (SPD) Strunge, Miriam (Die Linke) Sültenfuß, Tim (Die Linke) Tepe, Nurtekin (SPD) Tuchel, Valentina (SPD) Tuncel, Cindi (Die Linke) Wagner, Falk-Constantin (SPD) Wargalla, Kai-Lena (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Yıldız, Medine (SPD) Zager, Jörg (SPD) Zimmer, Olaf (Die Linke) Enthaltung Welt, Holger (SPD) Sammelübersicht der Vorlagen ohne Aussprache Von der Bürgerschaft (Landtag) in der 33. Sitzung nach interfraktioneller Absprache beschlossene Tagesordnungspunkte ohne Debatte. Nr. Vorlage Behandlung Wahl von Vertrauensleuten für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der 70. Richter am Finanzgericht Bremen Mitteilung des Senats Kenntnis. Mitteilung des Senats vom 17. Februar (Drucksache 21/1618) Vierter Bericht der Bremischen Landesmedienanstalt über die Fortentwicklung der Bürgermedien Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von dem 88. gemäß § 45 Abs. 3 BremLMG Bericht Kenntnis. Mitteilung des Senats vom 10. März (Drucksache 21/1678) Bericht der Bremischen Landesmedienanstalt über die Erfüllung der Verpflichtung Bremens aus Artikel 11 der Europäischen Charta Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von dem 89. der Regional- oder Bericht Kenntnis. Minderheitensprachen Mitteilung des Senats vom 10. März (Drucksache 21/1679) Gesetz zur Zustimmung zum NOOTSStaatsvertrag Die Bürgerschaft (Landtag) beschließt 92. Mitteilung des Senats vom 18. März einstimmig das Gesetz in erster Lesung. (Drucksache 21/1709) Nr. Vorlage Behandlung Doppischer Jahresabschluss und Die Bürgerschaft (Landtag) erteilt dem Senat Haushaltsrechnung des Landes Bremen für das Haushaltsjahr 2023 Entlastung einschließlich Abschlussbericht zum gemäß § 114 Absatz 1 LHO. Produktgruppenhaushalt des Landes 94. Dafür: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Bremen für das Haushaltsjahr 2023 Linke, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, Gruppe BA, Mitteilung des Senats vom 3. Abgeordneter Sven Lichtenfeld (fraktionslos) Dezember 2024 Dagegen: CDU, FDP (Drucksache 21/886) Rechnungshof der Freien Hansestadt Bremen: Jahresbericht 2025 - Land - nach § 97 Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von dem 95. Landeshaushaltsordnung (LHO) Bericht des Rechnungshofs Kenntnis. Bericht des Rechnungshofs der Freien Hansestadt Bremen vom 4. April 2025 (Drucksache 21/1127) Haushaltsrechnung der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2023, Mitteilung des Senats vom 3. Dezember 2024 (Drs. 21/886) und Jahresbericht 2025 – Land – des Die Bürgerschaft (Landtag) tritt einstimmig 96. Rechnungshofs vom 4. April 2025 (Drs. den Bemerkungen im Bericht des 21/1127) Ausschusses bei. Bericht und Antrag des staatlichen Rechnungsprüfungsausschusses vom 23. März 2026 (Drucksache 21/1714) Bericht über die Annahme und Verwendung von Beträgen aus Sponsoring, Werbung, Spenden und mäzenatische Schenkungen zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben der Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von dem 97. Freien Hansestadt Bremen (Land und Bericht Kenntnis. Stadtgemeinde Bremen) 2025 Mitteilung des Senats vom 24. März (Drucksache 21/1718) Nr. Vorlage Behandlung Bericht gemäß § 5 Absatz 2 LuKIFGVV zum geplanten Verfahren zur Durchführung des LuKIFG in der Freien Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von dem 98. Hansestadt Bremen Bericht Kenntnis. Mitteilung des Senats vom 24. März (Drucksache 21/1719) Gesetz zum Erlass eines Bremischen Gesetzes über die Sicherheit in Justizgebäuden (BremJSG) Die Bürgerschaft (Landtag) beschließt 99. Mitteilung des Senats vom 7. April einstimmig das Gesetz in erster Lesung. (Drucksache 21/1725) Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über den Zusammenschluss der Hanseatischen Rechtsanwaltsversorgung Bremen mit Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der 100. dem Rechtsanwaltsversorgungswerk Mitteilung des Senats Kenntnis. Niedersachsen Mitteilung des Senats vom 7. April (Drucksache 21/1726) Festlegung des Wahltags zur 22. Die Bürgerschaft (Landtag) setzt einstimmig Bremischen Bürgerschaft als Wahltag für die Wahl der Bremischen 102. Antrag des Vorstands der Bremischen Bürgerschaft vom 8. April 2026 Mai 2027 fest. (Drucksache 21/1731) Nr. Vorlage Behandlung Die Bürgerschaft (Landtag) wählt einstimmig als Vertrauensleute und stellvertretende Vertrauensleute für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Finanzgericht Bremen: Anneke Schmitt-Wenkebach (Stellvertretung: Sebastian Schmuggler) Wahl von Vertrauensleuten für den Andrea Toense Ausschuss zur Wahl der (Stellvertretung Edith Wangenheim) ehrenamtlichen Richterinnen und Marianne Müller-Warsewa Richter am Finanzgericht Bremen (Stellvertretung Anthrin Simon) 103. Antrag der Fraktionen der SPD, Die Bürgerschaft (Landtag) wählt Christoph BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Höhl als Vertrauensperson und Henrike Linke vom 8. April 2026 Adebar als stellvertretende Vertrauensperson (Drucksache 21/1732) für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Finanzgericht Bremen: Dafür: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke, Gruppe BA, Abgeordneter Sven Lichtenfeld (fraktionslos) Dagegen: CDU, FDP Die Bürgerschaft (Landtag) beschließt die Behandlung der Petition L 21/235 wie vom Bericht Nr. 28 des Ausschusses für Ausschuss empfohlen. Petitionen Bericht und Antrag des staatlichen Dafür: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Ausschusses für Petitionen vom 17. Linke, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, Gruppe BA, 104. April 2026 Abgeordneter Sven Lichtenfeld (fraktionslos) (Neufassung der Drucksache 21/1737 Enthaltung: CDU, FDP vom 13. April 2026) Die Bürgerschaft (Landtag) beschließt (Drucksache 21/1746) einstimmig die Behandlung der restlichen Petitionen wie vom Ausschuss empfohlen. Nr. Vorlage Behandlung 1. Tätigkeitsbericht der Polizeibeauftragten für die Freie Hansestadt Bremen 2022/2023 Bericht der unabhängigen Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von dem 105. Polizeibeauftragten für die Freie Bericht der Polizeibeauftragten Kenntnis. Hansestadt Bremen vom 5. Dezember (Drucksache 21/896) Stellungnahme des Senats zum 1. Tätigkeitsbericht der Polizeibeauftragten für die Freie Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der 106. Hansestadt Bremen (2022/2023) Stellungnahme des Senats Kenntnis. Mitteilung des Senats vom 20. Mai (Drucksache 21/1199) Bericht über die Beratungen der staatlichen Deputation für Inneres über den 1. Tätigkeitsbericht der Polizeibeauftragten für die Freie Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von dem 107. Hansestadt Bremen sowie die Bericht der Deputation Kenntnis. Stellungnahme des Senats Bericht der staatlichen Deputation für Inneres vom 13. April 2026 (Drucksache 21/1738) Die Bürgerschaft (Landtag) wählt einstimmig Wahl von Vertrauensleuten für den als Vertrauensleute und als stellvertretende Ausschuss zur Wahl der Vertrauensleute für den Ausschuss zur Wahl ehrenamtlichen Richterinnen und der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter 108. Richter am Finanzgericht Bremen am Finanzgericht Bremen: Antrag der Fraktion der CDU vom 14. Astrid Milch April 2026 (Stellvertretung Christian Glies) (Drucksache 21/1739) Lukas Dietzel (Stellvertretung Carolin Ryngler) Nr. Vorlage Behandlung Die Bürgerschaft (Landtag) wählt als Vertrauensperson für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Finanzgericht Bremen Marcus Wahl von Vertrauensleuten für den Bayer, als dessen Stellvertretung Annefriede Ausschuss zur Wahl der Laue. ehrenamtlichen Richterinnen und Dafür: BÜNDNIS DEUTSCHLAND, Gruppe BA, 109. Richter am Finanzgericht Bremen Abgeordneter Sven Lichtenfeld (fraktionslos) Antrag der Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND vom 20. April 2026 Dagegen: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, (Drucksache 21/1750) Die Linke, FDP Enthaltung: CDU Die Bürgerschaft (Landtag) lehnt damit mehrheitlich den Wahlvorschlag ab. Antje Grotheer Präsidentin der Bremischen Bürgerschaft

Alle Reden von Ralph Saxe Protokoll (PDF) ↗