bremische-buergerschaft.de ↗

Jan Timke

BÜNDNIS DEUTSCHLAND 22.04.2026 Sitzungen 21/33

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema dieser Aktuellen Stunde trifft einen empfindlichen Nerv unseres Rechtsstaates. Es geht darum, wie der Staat mit anonymen Hinweisen an die Ermittlungsbehörden umgehen will. Anlass ist eine anonyme E-Mail an die Staatsanwaltschaft Bremen, mutmaßlich aus dem Umfeld des CDU-Hauses, in der vor der Vernichtung von Akten in der Wirtschaftsbehörde gewarnt worden sein soll – Akten, die für den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss Staatsräte von zentraler Bedeutung sein könnten. Wenn dieser Verdacht zutrifft, meine Damen und Herren, dann reden wir nicht mehr über eine Petitesse, sondern über den Versuch, Beweismittel der parlamentarischen Kontrolle und der Strafverfolgung zu entziehen. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Juristisch, meine Damen und Herren, ist die Ausgangslage eigentlich eindeutig. Nach dem Legalitätsprinzip der Strafprozessordnung müssen Polizei und Staatsanwaltschaft jedem konkreten Verdacht nachgehen, auch wenn er anonym vorgetragen wird, denn entscheidend ist nicht, wer den Hinweis gibt, sondern was gemeldet wird. Wenn ein Hinweis so konkret ist, dass er auf eine Straftat hindeutet, beispielsweise eine Aktenvernichtung oder bei Strafvereitlungen im Amt, dann muss das ernst genommen und geprüft werden, und das hat die Staatsanwaltschaft nach meiner Kenntnis hier auch getan. Parallel zum Legalitätsprinzip gibt es längst ein modernes Hinweisgeberschutzgesetz. Der Bundesgesetzgeber hat ausdrücklich klargestellt, dass Hinweisgeber, die in gutem Glauben Missstände melden, vor Repressalien geschützt werden sollen. Es gibt auch eine klare Botschaft in diesem Gesetz, meine Damen und Herren, nämlich: Wer rechtstreu Missstände meldet, gehört nicht an den Pranger, sondern unter den Schutz des Rechts. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Ein Rechtsstaat, liebe Kolleginnen und Kollegen, lebt eben nicht nur von Paragraphen, sondern auch von Menschen, die bereit sind, Fehlentwicklungen zu benennen. Wenn wir diesen Menschen aber signalisieren, wer den Mund aufmacht, wird am Ende selbst verfolgt oder politisch kaltgestellt, dann zerstören wir eine seiner wichtigsten Lebensadern. Auch in der Realität der Staatsräteaffäre entsteht jetzt leider genau dieser Eindruck. Der Fokus verschiebt sich nämlich insbesondere befeuert durch die Kolleginnen und Kollegen auf dieser Seite des Parlaments weg von der Frage, ob Akten beiseitegeschafft oder gelöscht worden sind, hin zu der Frage, wer es gewagt haben könnte, diesen möglichen Skandal anonym zu melden. Aber genau das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist brandgefährlich, und es streut Nebelkerzen, um den eigentlichen Skandal im Rahmen des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zu vernebeln. Unser Verständnis von Rechtsstaat heißt erstens, die Staatsanwaltschaft prüft den Verdacht konsequent, gerade dann, wenn er sich mit politischen Entscheidungsträgern befasst. Zweitens, der Senat stellt sicher, dass niemand beruflich oder persönlich dafür bestraft wird, dass er einen ernsthaften Hinweis auf Rechtsbruch gegeben hat. Drittens, wir lassen eine Staatsanwaltschaft nicht zum Spielball politischer Interessen werden, sie hat Recht und Gesetz verpflichtet zu sein, nicht Parteikalkül oder Koalitionsräson. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Letztlich: Vertrauliche Mitteilungen, meine Damen und Herren, müssen auch vertraulich bleiben. Wer diese Grundsätze aufweicht, der rüttelt an den Grundpfeilern unserer Gewaltenteilung. Da hilft es auch nicht weiter, dass wir hier über eine theoretische Debatte philosophieren. Schauen wir mal in die Praxis: Ohne Hinweisgeber, auch anonyme, lassen sich heute Korruption, Vetternwirtschaft und Missbrauch von Steuergeldern kaum aufdecken. Sprechen Sie doch mal bitte mit der Finanzbehörde, sprechen Sie doch mal bitte mit der Polizei, und sprechen Sie mal bitte mit der Staatsanwaltschaft! Die werden Ihnen das bestätigen. Daher sind Hinweisgeber aus unserer Sicht keine Verräter, keine Nestbeschmutzer oder keine Denunzianten, sondern können Verbündete des Rechtsstaates sein. Entscheidend ist nur, ob sich die Hinweise auf echte Rechtsverstöße beziehen. Diesen Maßstab, meine Damen und Herren, müssen wir auch hier in Bremen anlegen. Wer davor warnt, Akten einer Behörde könnten vernichtet werden, damit ein Untersuchungsausschuss sie nicht mehr zu sehen bekommt, der erfüllt zunächst erst mal seine staatsbürgerliche Pflicht. Er macht auf einen möglichen Rechtsbruch aufmerksam, der die Arbeit des Parlaments ganz direkt betrifft. Daher muss er auch den Schutz unseres Staates genießen, und genau das ist es, was ich abschließend für meine Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND erklären will: Einen Staat, der stark genug ist, sein eigenes Fehlverhalten aufzudecken, aber der auch groß genug ist, diejenigen zu schützen, die dazu den Mut haben, so einen Staat brauchen wir, meine Damen und Herren. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND)

Alle Reden von Jan Timke Protokoll (PDF) ↗