Falk-Constantin Wagner
Frau Staatsrätin, es gibt ja auch die Möglichkeit für die Kommunen, bestimmte Gruppen von Asylantragstellenden zu einem Integrationskurs zu verpflichten. Wenn man jetzt Menschen, die ohnehin auf einen Platz warten, eine formelle Verpflichtung ausstellen würde, wer wäre denn dann der Kostenträger? Wäre das der Bund oder wäre das das Land Bremen und seine Kommunen?
