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Piet Leidreiter

BÜNDNIS DEUTSCHLAND 18.03.2026 Sitzungen 21/32

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörer! Wir debattieren heute das Haushaltsgesetz für den Doppelhaushalt 2026/2027 einschließlich der dazugehörigen Haushaltspläne. Wir sind früh dran und konnten die haushaltslose Zeit kurz halten. Wir haben diesen Doppelhaushalt im Haushalts- und Finanzausschuss ausführlich beraten. Der Vorsitzende, Herr Eckhoff, hat es eben genannt. Mein Dank gilt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Finanzressorts und der Bürgerschaftsverwaltung. Seit Jahrzehnten versucht das Bundesland Bremen, seine Schulden in den Griff zu bekommen. Das heißt, die Neuverschuldung soll bei null liegen und die Haushalte sollen saniert werden. Als ich 2015 das erste Mal Mitglied im Haushalts- und Finanzausschuss war, befanden wir uns mitten in einem Sanierungspfad, der von 2010 bis 2020 lief, mit dem Ziel, die Neuverschuldung bis 2020 auf null zu senken. Dann kam COVID-19. Die Haushaltsjahre 2020 bis 2025 waren krisengeprägt: Corona-Pandemie, Ukraine-Krieg, Energiekrise. Krisenbedingt wurden immer wieder neue Schulden, trotz öffentlicher Kritik meiner Fraktion, aufgenommen. Dieser Haushalt ist nach Jahren der erste Haushalt, der nicht mehr unter Krisenbedingungen aufgestellt wird. Jede Krise kann zwar andauern, aber die damit verbundenen Ausgaben müssen irgendwann in den regulären Haushalt überführt werden. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Zur Systematik: Das Haushaltsgesetz weist die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben nach Art der Kosten aus, also zum Beispiel nach Personalausgaben oder Sozialleistungen. In den Haushaltsplänen, die wir heute auch beraten, sehen wir dagegen die Verteilung der Mittel auf einzelne Ressorts. Während im Haushaltsgesetz für 2026 Einnahmen und Ausgaben von 5,997 Milliarden ausgewiesen werden, summieren sich die Ansätze in den Haushaltsplänen auf 7,639 Milliarden. Diese Differenz erklärt sich durch neue Kredite, Veränderungen bei den Rücklagen und andere finanzielle Verrechnungen. In dieser Rede beziehe ich mich bei den Zahlen grundsätzlich auf das Haushaltsgesetz und werde ausdrücklich darauf hinweisen, wenn ich auf die Zahlen der Haushaltspläne Bezug nehme. In meiner Fraktion haben wir diskutiert, ob wir den Haushalt mit Änderungsanträgen begleiten sollen. Aus grundsätzlichen Erwägungen haben wir uns dagegen entschieden (Abgeordneter Dariush Hassanpour [Die Linke]: Weil Sie keine Ahnung haben!) und legen stattdessen heute einen Fünf-Punkte-Plan vor. Der Bremer Haushalt braucht neue Prioritäten. Erstens: Vollständig finanzierte Pflichtaufgaben zuerst definieren, eine verbindliche Liste der Kernaufgaben aufstellen und finanzieren – zum Beispiel innere Sicherheit, Polizei, Feuerwehr, Bildung, Schulen und Kitas, Justiz sowie die grundlegende Verwaltung. Zweitens: Wir richten die Sozialleistungen an bundesweit geltenden Standards aus und halten dabei alle Bundes- und Landesvorgaben ein. Zusätzliche freiwillige Leistungen darüber hinaus wollen wir auf das wirklich Notwendige konzentrieren, damit der Staat sich auf seine Kernaufgaben fokussieren kann. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Personalwachstum stoppen und die Arbeit effizienter gestalten. Ausnahmen nur in klar definierten Schonbereichen. Viertens: Ermessensaufgaben vollständig und nachvollziehbar im Haushalt ausweisen und auch erläutern. Fünftens: Entwicklung und Abbau der Schuldenstände verbindlich im Haushaltsgesetz verankern. Lassen Sie uns mal das Haushaltsgesetz durchgehen. Wir kommen zu den Einnahmen: Die Steuern und steuerabhängigen Einnahmen sind in den vergangenen Jahren auskömmlich gestiegen und werden im Jahr 2026 rund 4,501 Milliarden Euro betragen. Ärgerlich ist die Darstellung im Haushaltsgesetz. In diesen Steuereinnahmen sind auch Bundesergänzungszuweisungen für die Umsatzsteuerzuweisungen enthalten, die den früheren Länderfinanzausgleich ersetzen. Diese Bundesergänzungszuweisungen umfassen sowohl den regulären Umsatzsteueranteil Bremens als auch den Anteil für strukturschwache Länder. In den 4,501 Milliarden Euro Steuern stecken im Jahr 2026 insgesamt 1,749 Milliarden Umsatzsteuereinnahmen. Davon entfallen etwa 40 Prozent, also rund 700 Millionen Euro, auf den Anteil des ehemaligen Länderfinanzausgleichs, also mit Zuwendungen vom Bund beziehungsweise den anderen Bundesländern. Hinzu kommen jährlich 400 Millionen Euro Sanierungshilfen, 423 Millionen Euro Erstattung des Bundes für Sozialleistungen, 560 Millionen Euro konsumtive Einnahmen sowie die LuKIFG-Mittel des Bundes in Höhe von 38,5 Millionen für 2026 und 77 Millionen für 2027. Herr Vorsitzender Eckhoff hat vorhin schon erzählt, dass es da Diskussionen im Haushaltsausschuss gab, und wir haben die Position der CDU ausdrücklich unterstützt. Damit steigen die Gesamteinnahmen im Jahr 2026 auf 5,997 Milliarden Euro und in 2027 auf 6,228 Milliarden Euro. Wir halten fest: Die Einnahmen liegen auf einem Rekordniveau. Schauen wir uns die Ausgaben an: Die Personalkosten steigen von Jahr zu Jahr, getrieben durch hohe Inflation und Tarifabschlüsse, die teilweise über der Inflationsrate lagen. Auf die Entwicklung der Personalanzahl komme ich später in einem eigenen Punkt zu sprechen. Die Personalausgaben und Personalausgabenzuschüsse steigen von 2,28 Milliarden Euro im Jahr 2020 um 105 Millionen Euro im Jahr 2026. Im Jahr 2027 steigen sie weiter um weitere 86 Millionen Euro. Dabei ist bereits eine pauschale Einsparquote von 1,45 Prozent eingepreist. Die Sozialleistungen steigen auch weiter an. Sie betragen 2026 rund 1,364 Milliarden Euro und nehmen in den Folgejahren weiter zu. Aus der Zusammensetzung der Ausgaben wird deutlich, dass ein Großteil der Einnahmen – insgesamt 3,401 Milliarden Euro im Jahr 2026 – für Verwaltung, Personal und Sozialleistungen gebunden ist. Das entspricht etwa 57 Prozent aller Einnahmen und ist aus unserer Sicht im Rahmen der Gesamtbetrachtung deutlich zu hoch. Ein hohes Kostenrisiko – das haben wir vorhin auch schon gehört – für den Haushalt 2026/2027 birgt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom September 2025. Es drohen Einmalzahlungen für das Personal im unteren dreistelligen Millionenbereich. Das ist bisher im Haushalt nicht berücksichtigt und bedroht unseren Haushalt. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Das Investitionsniveau bleibt dagegen weiterhin niedrig – 461 Millionen Euro im Jahr 2026 und 423 Millionen Euro im Jahr 2027. Aus den Einnahmen und den höheren Ausgaben kommen wir zum Finanzierungssaldo, den Schulden. Die Einnahmen sind so hoch wie noch nie. Der Anteil aus Transferleistungen des Bundes und anderer Bundesländer steigt ebenfalls von Jahr zu Jahr. Danach wächst das jährliche Defizit munter weiter. Wenn die Einnahmen auskömmlich sind und die Defizite dennoch steigen, dann liegt das Problem im Ausgabeverhalten dieses Senates. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Daraus folgt: Bremen hat kein Einnahmeproblem, sondern ein strukturelles Ausgabenproblem. Wenn die Ausgaben dauerhaft über den Einnahmen liegen, folgt schnell der Ruf nach weiteren Krediten. Mit der Schuldenbremse im Grundgesetz und in der Bremer Landesverfassung hat der Gesetzgeber der ausufernden Neuverschuldung bewusst Grenzen gesetzt. Dann kamen die Krisenzeiten, und es entwickelte sich in Bremen eine kreative Schuldenpolitik. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Es wurden unterschiedliche Krisenlagen miteinander verschränkt, um zusätzliche Kreditaufnahmen zu begründen. Im Nachgang stellte der Staatsgerichtshof Bremen fest, dass die Begründungen leider nicht gerichtsfest waren. Gleichzeitig werden im Haushaltsgesetz die aktuellen Schuldenstände nicht transparent ausgewiesen. Meine Fraktion sieht darin ein Defizit an Klarheit gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit. Wenn Sie mal schauen, im Internet, wie hoch der Schuldenstand per 31. Dezember 2025 gewesen ist, werden Sie da gar nicht so fündig werden. Zum 31. März 2025 betrug der Schuldenstand des Landes Bremen laut Statista 23,685 Milliarden Euro. Damit ergibt sich eine Pro-KopfVerschuldung von rund 33 500 Euro vom Baby bis zum Senior. Im gesamten Sanierungszeitraum von 2011, als die Verschuldung bei rund 22 Milliarden Euro lag, hat sich die Schuldenlast trotz aller Sanierungsbemühungen nicht verringert, sondern weiter erhöht. Tolle Sanierung! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Hinzu kommt die neue Verschuldung über den Bund. Bundeskanzler Friedrich Merz hat vor der Wahl angekündigt, auf neue Schulden zu verzichten. Kurz nach Amtsantritt wurde dann eine neue Kreditaufnahme des Bundes von 100 Milliarden Euro für die Länder beschlossen. Die CDU im Bund sprach von Sondervermögen. Wir sollten dies aber im Interesse der Bürger klar und deutlich als das bezeichnen, was es ist: kein Sondervermögen, sondern neue Schulden. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Bremen erhält davon nach dem Königsteiner Schlüssel 0,94 Prozent. Das entspricht 940,85 Millionen Euro für zehn Jahre. Diese Mittel nach dem LuKIFG werden in Bremen erst mal im Haushalt 2026/2027 berücksichtigt, wie oben unter Einnahmen erläutert. Ziel des Gesetzes ist es laut Bundesfinanzministerium, zusätzliche Investitionen von Ländern und Kommunen in ihre öffentliche Infrastruktur zu ermöglichen. Genau diese Zusätzlichkeit fordert meine Fraktion ein. Es darf nicht dazu kommen, dass LuKIFG-Mittel für laufende Investitionsvorhaben ausgegeben werden, meine Damen und Herren. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Wir werden in den nächsten Legislaturperioden im Haushalts- und Finanzausschuss genau da drauf achten, damit dieses nicht passiert. (Zuruf Abgeordneter Kevin Lenkeit [SPD]) Damit aber nicht genug. Durch Änderung des Artikel 109, Absatz 3 Grundgesetz wurde in den Ländern mit der Strukturkomponente eine weitere Kreditmöglichkeit eröffnet. Sie beträgt 0,35 Prozent des Bruttoinlandprodukts. Für Bremen ergibt sich daraus ein neuer Kreditspielraum von 146,6 Millionen Euro. Der Senat nutzt diesen Spielraum und plant diese neuen Kredite im Haushalt ein. Auf zusätzliche Schulden zu verzichten, Herr Senator Eckhoff, äh, (Heiterkeit) Herr Senator Fecker, Entschuldigung, das kommt vielleicht noch mal, (Abgeordneter Martin Michalik [CDU]: Zwanzig Jahre zu spät! – Senator Björn Fecker: Ich bin gespannt, wie Sie da wieder rauskommen. – Abgeordneter Jens Eckhoff [CDU]: Diesen Titel hat man ein Leben lang!) kam Ihnen nicht ernsthaft in Betracht. Ich freue mich, dass ich ein bisschen für Erheiterung beitragen konnte. Die Schuldenbremse wird damit faktisch wieder ein Stück weiter aufgeweicht. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Bremen lebt weiterhin mit der Kreditkarte. Generationsgerechtigkeit sieht anders aus. Durch diese neuen Verschuldungsmöglichkeiten trägt nun auch die Bundesebene und damit die CDU im Bund mit Verantwortung für weitere Verschuldung der Länder. Aus der Sicht meiner Fraktion ist es ein bedauerlicher Kurswechsel, liebe CDU. Schade, sehr schade! Damit komme ich zu den Zinsen. Wo hohe Schulden bestehen, fallen zwangsläufig auch hohe Zinsen an. Blickt man auf die Zinsentwicklung der vergangenen Jahre, fällt auf, dass die Zinsausgaben zuletzt nicht weiter gestiegen sind. Die Zinsausgaben sinken von 448 Millionen Euro im Jahr 2025 auf 386 Millionen Euro im Jahr 2026. Das ist keine Zauberei, sondern das Ergebnis professioneller Zinssicherungsgeschäfte. (Abgeordneter Arno Gottschalk [SPD]: Jawohl!) Wer bereit ist, für eine langfristige Zinssicherung einen Preis zu zahlen, kann ein niedriges Zinsniveau über viele Jahre mit Zinsderivaten festschreiben. Jetzt lobe ich mal den Senat ausdrücklich. Hier hat der Senat ein sehr gutes Timing bewiesen. Er hat in einer Phase niedriger Zinsen Sicherungen abgeschlossen und diese damit langfristig festgeschrieben. Diese Strategie war im Rückblick günstiger, als dem heutigen Marktzinsniveau ausgeliefert zu sein. Weil Herr Gottschalk gerade eben so schön gelacht hat: Ich kenne die Argumentation von dem Kollegen Gottschalk, der immer wieder darauf hinweist, dass sich Schulden durch Inflation relativieren. Ein Stück weit stimmt das. Wenn wir aber ständig neue Schulden aufnehmen, wächst die absolute Schuldensumme trotzdem mit. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Irgendwann laufen auch die besten Zinssicherungen raus. Dann werden wieder marktübliche Zinsen fällig. Das kann den Haushalt erheblich belasten. Aus diesem Grund mahnt meine Fraktion zur Vorsicht. Zins und Tilgung für unsere heutige Politik und eine Lebensweise, die über den eigenen finanziellen Möglichkeiten liegt, werden von kommenden Generationen getragen werden müssen. Das schränkt ihren politischen Gestaltungsspielraum erheblich ein, und das möchte meine Fraktion nicht. Kommen wir zum Personalkörper dieses Landes: Wie bereits bei den Ausgaben angesprochen, steigen nicht nur die Personalkosten, sondern auch die Zahl der Beschäftigten. Zwischen 2020 und heute ist die Anzahl der Beschäftigten von rund 29 300 auf über 32 000 gestiegen. Künftig muss mehr Effizienz erreicht werden, um Personal einzusparen, ohne die Beschäftigten einseitig zu belasten. Eine unbezahlte Erhöhung der Arbeitszeit als Sanierungsbeitrag des Personals ist aus unserer Sicht nicht der richtige Weg. Viele Prozesse sind zu kompliziert und zu zeitaufwendig. Das liegt weniger am Personal als an Strukturen und Führung. Man hätte erwarten können, dass die Digitalisierung zu deutlich sinkenden Mitarbeiterzahlen führt. Das ist nicht der Fall. Und Ziel muss ein deutliches Absinken der Mitarbeiterzahlen sein. Im sogenannten Kernbereich der Verwaltung steigt die Zahl der Beschäftigten von 8 036 Vollzeitäquivalenten in 2025 auf 8 516 im Jahr 2026. Für 2027 ist lediglich eine leichte Reduktion vorgesehen. Diese Entwicklung überrascht, weil gleichzeitig eine pauschale Einsparvorgabe von 1,45 Prozent gilt. Bereiche wie Finanzämter, Schulen und Polizei sind ausdrücklich als Schonbereiche von Kürzungen ausgenommen. Das ist auch gut so. Dort fehlt nämlich Personal. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Immerhin ist es der Finanzverwaltung gelungen, durch eigene Ausbildung die Zahl der Sachbearbeiter in den Finanzämtern zu erhöhen. Das gibt den Bürgerinnen und Bürgern Anlass zur Hoffnung, dass Steuerangelegenheiten künftig zügiger bearbeitet werden. Kommen wir zu den bremischen Eigengesellschaften: Der Konzern Bremen umfasst zahlreiche Unternehmen. Diese Unternehmen müssen nicht primär gewinnorientiert arbeiten, dürfen aber auf Dauer nicht zu einer dauerhaften Belastung für den Haushalt werden. Wo Gewinne ausbleiben oder Defizite entstehen, muss der Steuerzahler einspringen. Einige große Beteiligungen wie die BSAG oder auch die GeNo bergen schwer kalkulierbare Verlustrisiken, die im Haushaltsplan nicht vollständig abgebildet sind. Solche Risiken können im Haushaltsvollzug zu erheblichen Haushaltslücken führen. Mein letzter Punkt ist der Stabilitätsrat. Der Stabilitätsbericht 2025 des Stabilitätsrats ist kein Freifahrtschein für die Bremer Haushaltspolitik. Er bestätigt erneut die drohende Haushaltsnotlage, auch wenn diese verfassungsrechtliche Kreditobergrenze formal noch eingehalten wird. Das ist Ausdruck einer sehr kreativen Haushaltspolitik. In der Außendarstellung wirkt Vieles gut, inhaltlich jedoch bleibt Bremen haushaltspolitisch hochriskant aufgestellt. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Bremen ist kein Vorbild für solide Haushaltsführung, wohl aber sehr geübt darin, Kreditspielräume maximal auszunutzen. Die Pro-Kopf-Verschuldung von 33 500 Euro ist bundesweit ein negativer Spitzenwert. Die Zinssteuerquote liegt mit 8,2 Prozent deutlich über dem Schwellenwert von etwa 4 Prozent. Aufgrund der vorgetragenen Überlegungen lehnt die BDFraktion das vorgelegte Haushaltsgesetz ab. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND)

Alle Reden von Piet Leidreiter Protokoll (PDF) ↗