Marco Lübke
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die schrecklichen Vorfälle sind eben schon eindrucksvoll beschrieben worden, im Nah- und Fernverkehr, der Fall in Ludwigshafen. Sie haben uns eindrücklich vor Augen geführt: Die Sicherheit in den Zügen und auf den Bahnhöfen ist keine abstrakte Debatte. Sie betrifft tagtäglich Bürgerinnen und Bürger sowie Beschäftigte, die dort ihren Dienst leisten. Ich finde, wir als Politik stehen in der Verantwortung. Es gibt nicht die einzige Lösung, sondern es muss ein Bündel abgestimmter Maßnahmen sein, um für mehr Sicherheit in den Zügen zu sorgen. Ich sage für die CDU-Fraktion ganz deutlich: Wir sollten das nicht machen, sondern wir müssen neue Wege gehen, und wir haben geradezu die Pflicht, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Nah- und Fernverkehr zu schützen. (Beifall CDU, FDP) Insofern finde ich den Aufschlag und die Idee, dagegen vorzugehen, völlig richtig. Das ist ein Thema. Meine Damen und Herren, ich gehöre nicht zu den Menschen, die noch groß vom Taser überzeugt werden müssen. Ich glaube, das ist in vergangenen Debatten deutlich geworden. Ich fordere das nach wie vor, das kann ich hier auch noch mal sagen: Er muss auf jedem Streifenwagen vorhanden sein, er ist ein wichtiges Einsatzmittel für die Polizei, der in vielen Situationen Leben schützen und Eskalationen verhindern kann. Es ist aber das eine, wenn Mitarbeiter bei klar definierten Voraussetzungen und umfassender Schulung – auch Mitarbeiter der Deutschen Bahn, wie sie auch immer genannt werden, ob es die Bahnpolizei ist, wie auch immer – einen DEIG einsetzen dürfen, so, wie es im Antrag gefordert wird. Jetzt habe ich gelernt, es soll gar nicht der Schaffner sein, sondern die Bahnpolizei, die ja noch irgendwie neu gegründet werden müsste. Das heißt in der Konsequenz auch, dass sozusagen der Schaffner immer begleitet werden müsste durch diese Bahnpolizei, in jedem Zug, (Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]: Ja, genau!) denn das ist das Argument, was ich eben gesagt habe: Der Taser muss griffbereit sein, es bringt nichts, wenn wir den abstrakt irgendwo liegen lassen. Es ist auch zutreffend gesagt worden, dass dieses Einsatzmittel eine hohe präventive Wirkung hat. Allein das Vorhalten und Drohen kann eine Situation entschärfen, bevor es zur Anwendung kommt. Aber – und das ist das größte Problem, was ich damit habe – wir dürfen nicht nur daran denken, dass der eventuell angewendet wird, sondern wir müssen auch weiterdenken. Was passiert eigentlich, wenn ein Bahnmitarbeiter oder eine Bahnmitarbeiterin dieses Gerät tatsächlich einsetzen muss? Wir wissen ja alle: Die Wirkungsweise eines Tasers tritt bei einem gezielten Einsatz über mehrere Sekunden ein. In der polizeilichen Praxis ist es dann so, dass die betroffene Person, gegen die sich der Taser richtet, am Ende des Tages fixiert werden muss. Das Gerät macht eine Person nur kampfunfähig, es ersetzt keine anschließende Sicherung. Genau dort liegt aus unserer Sicht das Problem: Wer übernimmt eigentlich die Sicherung und Fixierung? Sollen das Bahnmitarbeiter tun, soll das Oma Meyerdierks machen? Das ist ehrlicherweise nicht geklärt, und die Polizei ist nicht regelmäßig an Bord zum Beispiel eines ICEs. Das sollte viel öfter der Fall sein, aber es ist eher die Ausnahme. Selbst, wenn ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin dazu in der Lage wäre, rein körperlich und rechtlich, dann stellt sich grundsätzlich die Frage für uns als CDU-Fraktion: Ist das eigentlich ihre Aufgabe? Ist das Aufgabe – –? Ist das rechtlich sauber, dass Mitarbeiter diese Fixierung durchführen? Ich sage ganz deutlich für uns als CDU-Fraktion: Nach unserem Rechtsverständnis ist die Ausübung unmittelbaren Zwangs eine ureigene staatliche Aufgabe. Sie obliegt den Sicherheitsbehörden und bei der Deutschen Bahn somit der Bundespolizei. (Beifall CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Wenn jetzt also gefordert wird, dass Bahnmitarbeitende, wer es auch immer am Ende des Tages ist, ein solches Einsatzmittel führen, dann müssen wir auch klare Regeln haben, wie die Phase danach organisiert wird – rechtlich, organisatorisch und praktisch. Abschließend: Ich finde es gut, dass man sich darüber Gedanken macht. Das ist ein Problem, da brauchen wir auch Lösungen. Ich halte die Idee auf den ersten Blick auch erst mal für charmant, aber ich glaube, sie ist einfach zu kurz gedacht. Deswegen, wer ein solches Instrument fordert, der muss auch sagen, wie es im Anschluss weitergeht, wie die Übergabe an die Polizei erfolgt, wie die rechtliche Absicherung aussieht und wie die Beschäftigten vor Überforderung geschützt werden. Meine Damen und Herren, deshalb beantrage ich getrennte Abstimmung. Wir werden die beiden Punkte 1 und 2 ablehnen, weil der Schuss eher nach hinten losgehen könnte. Die weiteren Punkte sind sinnvoll und erhalten unsere Zustimmung. – Herzlichen Dank! (Beifall CDU)
