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Jan Timke

BÜNDNIS DEUTSCHLAND 25.02.2026 Sitzungen 21/31

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Niemand in diesem Haus wird bestreiten, dass sich die Sicherheit im öffentlichen Nah- und Fernverkehr in den letzten Jahren spürbar verschlechtert hat. Die brutale Attacke auf den Schaffner Serkan C., die am Ende zu seinem Tod geführt hat, steht tragisch für eine Entwicklung, die viele Fahrgäste und Beschäftigte längst im Alltag erleben: mehr Aggression, mehr Brutalität, mehr Unsicherheit in Bahnhöfen und Zügen. Wer hier arbeitet, verdient unseren Respekt, das will ich ganz klar auch für unsere Fraktion betonen. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Der uns heute vorliegende FDP-Antrag setzt genau an dieser berechtigten Sorge an und schlägt ein ganzes Bündel von Maßnahmen vor: von Bodycams und Smartwatches für das Zugpersonal über Doppelbesetzungen bis hin zur Bewaffnung privater Sicherheitsdienste mit Distanzelektroimpulsgeräten, also mit den sogenannten Tasern. Er verweist auf positive Erfahrungen der Bundespolizei, wo der Taser die Lücke zwischen Pfefferspray und der Schusswaffe schließt. Lassen Sie mich für meine Fraktion BÜNDNIS DEUSCHLAND ganz klar erklären: Wir teilen ausdrücklich das Ziel, die Sicherheit von Fahrgästen und Beschäftigten im Bahnverkehr zu verbessern. Wir sehen es aber sehr kritisch, welchen Weg die FDP dabei geht. Der Kern des Antrags ist eben nicht die bessere Ausstattung von Polizei und Personal, sondern die schrittweise Verschiebung hoheitlicher Aufgaben hin zu privaten Sicherheitsdiensten, dies verbunden mit einer Ausweitung von Zwangsmitteln. Daher haben wir mit diesem Antrag, sehr geehrter Kollege Schröder, große Bauchschmerzen. Eines muss klar sein, und das hatten meine Vorredner angesprochen: Es gibt in Deutschland ein staatliches Gewaltmonopol, das unantastbar ist. Mit diesem Gewaltmonopol sind bestimmte gesetzliche Befugnisse verbunden. Polizei, Justiz und andere staatliche Organe dürfen zur Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung unter bestimmten Voraussetzungen Gewalt anwenden, verhältnismäßig und kontrolliert. Für die Polizei ist dabei das Gesetz über den unmittelbaren Zwang einschlägig, der den Einsatz von Hilfsmitteln, der körperlichen Gewalt und auch von Waffen regelt. Der Taser ist als Waffe eingestuft und unterliegt damit dem Waffengesetz. Der FDP-Antrag zielt nun auf eine Ausnahme im Waffengesetz und in der Bewachungsverordnung, damit private Sicherheitskräfte im Auftrag der Bahn mit Tasern ausgestattet werden können. Ja, die Bedrohungslage ist ernst. Aber die Frage ist doch: Wollen wir wirklich, dass künftig private Sicherheitsunternehmen, die im Wettbewerb stehen und deren Personal auch häufig unter Druck arbeitet, mit Distanzelektroimpulsgeräten ausgerüstet werden? Für die Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND will ich ganz klar erklären, dass wir das nicht wollen, meine Damen und Herren. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Der Antrag der FDP versucht, diese Bedenken mit vielen Auflagen zu beruhigen – Mindestalter 24 für die Taserträger, drei Jahre Berufserfahrung, 40 Stunden Schulung, jährliche Fortbildung, Bodycams und Meldepflicht bei jedem Einsatz. Das klingt natürlich beeindruckend detailliert, Herr Schröder, ändert aber nichts an der Grundentscheidung. Wir führen ein weiteres Zwangsmittel in den Bereich privater Sicherheitsdienste ein – eine Waffe, die aus unserer Sicht ausschließlich in den Händen der staatlichen Sicherheitsorgane bleiben sollte. Denn es hat einen Grund, Herr Kollege Schröder, dass Polizeibeamte über zweieinhalb Jahre ausgebildet werden, auch an Waffen wie Schusswaffen und Tasern. Da reichen keine 40- Stunden-Crashkurse, um dann Menschen mit Tasern auf die Menschheit loszujagen, damit diese dann auch eventuell eingesetzt werden können. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Ich will aber auch sagen, dass der Antrag Teile enthält, denen wir durchaus folgen können, über die wir reden müssen, und denen wir zustimmen können. Bodycams und Smartwatches mit Notruffunktionen für Zugbegleiter können deeskalierend wirken und Vorfälle besser dokumentieren, wobei die Bodycams bei der Bahn sowieso eingeführt werden. Von daher hat sich dieses Thema schon erledigt. Doppelbesetzung und bessere Schutzausstattung für besonders belastete Linien und Zeiten sind auch sinnvolle Ansätze, wenn sie denn eingebettet werden in ein Gesamtkonzept mit mehr Sichtbarkeit von Bundespolizei und Landespolizei im öffentlichen Personennahverkehr. Auch der Ruf nach einer personellen Aufstockung bei der Bundespolizei im Bahnverkehr ist richtig. Dem wird sich hier niemand verwehren. Auch hier liegen wir deutlich auf einer Linie. Herr Schröder, problematisch wird es allerdings dort, wo der Antrag erneut auf technische Scheinlösungen setzt. Drehkreuze an allen Bahnhöfen, wie in vielen europäischen Ländern üblich, wie Sie schreiben, sollen Schwarzfahrer und kriminelle Begegnungen verhindern. Drehkreuze, Herr Schröder, lösen keine sozialen Probleme, sie ersetzen keine Präsenz von Polizei und Sozialarbeit, sie schaffen aber neue Barrieren für Menschen mit Behinderungen, Reisende mit Gepäck und den alltäglichen Betrieb, und sie sind überdies teuer. Deswegen stimmt es nicht ganz, dass das nichts kostet, was Sie da vorschlagen, (Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]: Das habe ich auch nicht gesagt.) sondern es wird eine Menge kosten. Vor dem Hintergrund eines unklaren Sicherheitsgewinns halten wir das für nicht sinnvoll. Wir werden heute daher den Beschlusspunkten 1 und 2 des Antrags nicht zustimmen, den Punkten 3 bis 6 aber zustimmen, wenngleich wir mit Punkt 5 Bauchschmerzen haben. Denn wir wollen die Sicherheit der Bahnmitarbeiter verbessern, ohne dabei das staatliche Gewaltmonopol aufzugeben. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND)

Alle Reden von Jan Timke Protokoll (PDF) ↗