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Dr. Marcel Schröder

FDP 25.02.2026 Sitzungen 21/31

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Koalition möchte gerne die Privatanschrift bei bürgerschaftlichem Engagement besser schützen. Aus unserer Sicht hätte man das heute auch ohne Debatte beschließen können, denn das Ganze stärkt den Datenschutz, stärkt die Meinungsfreiheit und stärkt die Demokratie. (Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Um an der Stelle mal mit einem verbreiteten Missverständnis aufzuräumen: Es gibt in einer Demokratie keine Pflicht, mit offenem Visier zu streiten. Das hat mal ein bayerischer Innenminister in die Welt gesetzt, diese These, die ist falsch. Anonym seine Meinung zu äußern, ist sogar ein Grundrecht. Ich zitiere den BGH: „Eine Beschränkung der Meinungsfreiheit auf Äußerungen, die einem bestimmten Individuum zugerechnet werden können, ist mit Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 Grundgesetz nicht vereinbar. Die Verpflichtung, sich namentlich zu einer bestimmten Meinung zu bekennen, würde die Gefahr begründen, dass der Einzelne aus Furcht vor Repressalien oder sonstigen negativen Auswirkungen sich dahingehend entscheidet, seine Meinung nicht zu äußern. Dieser Gefahr der Selbstzensur soll durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung entgegengewirkt werden“, so der BGH vom 23. Juni 2009. Das zeigt, dass auch Ideen wie beispielsweise eine Klarnamenpflicht im Netz, wie sie der Bundeskanzler gefordert hat, verfassungswidrig wären. Eine Klarnamenpflicht ist ein Mittel staatlicher Repression. Es soll Menschen in ihrer Meinung disziplinieren, und das ist ein autoritärer Angriff auf die Meinungsfreiheit. Ansonsten ist Anonymität in einer Demokratie auch nicht die Ausnahme, sondern der Regelfall, denn Wahlen sind geheim. (Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Ja!) Wenn wir in der Wahlkabine stehen, dann ist das geheim, eben gerade deswegen, damit wir nicht beeinflusst werden können. Petitionen können anonym eingereicht werden, und dann muss es doch erst recht möglich sein, Flyer zu verteilen, ohne seine Privatanschrift da drauf zu haben. Hier geht es nicht einmal um völlige Anonymität, im Gegenteil, die Impressumspflicht bleibt ja für Gewerbliche weiterhin bestehen, und es gibt die Erreichbarkeitsanschrift, über die der Verantwortliche weiterhin genannt werden kann. Insofern halten wir diesen Vorschlag für ausgewogen. Er stärkt den Datenschutz, er stärkt die Demokratie, er stärkt die Meinungsfreiheit. Um noch mit einem weiteren Missverständnis aufzuräumen: Wer Hetzflyer verteilt, der ist doch nicht so bescheuert und schreibt seine private Adresse da drauf. (Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Datenschutz!) Wer so bescheuert ist, seine private Adresse auf seinen Hetzflyer zu schreiben, der hat dann die Strafe vielleicht auch einfach verdient. (Heiterkeit SPD) Insofern sehen wir bei diesem Gesetzentwurf wirklich kein großes Problem und werden daher zustimmen. – Vielen Dank! (Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Alle Reden von Dr. Marcel Schröder Protokoll (PDF) ↗