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Jan Timke

BÜNDNIS DEUTSCHLAND 25.02.2026 Sitzungen 21/31

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Deutschlandweit erleben wir seit Jahren eine zunehmende Verrohung des öffentlichen Diskurses. Menschen, die sich ehrenamtlich, gesellschaftlich oder auch politisch engagieren, sehen sich immer häufiger Beschimpfungen, Bedrohungen und auch gezielten Einschüchterungsversuchen bis hin in das private Umfeld ausgesetzt. Das ist eine reale Gefahr und es ist wichtig, dass wir darüber heute sprechen, wie wir diejenigen besser schützen, die sich für unsere Demokratie einsetzen. Der heute vorgelegte Gesetzesentwurf der Regierungskoalition knüpft genau da an. Die Privatanschrift soll besser geschützt, eine sogenannte Erreichbarkeitsanschrift ermöglicht werden, sowohl im Verfahren beim Volksentscheid als auch bei nicht gewerblichen Druckerzeugnissen. Die Zielrichtung ist klar: Schutz der Privatsphäre, Schutz vor Doxing, Schutz der Familie. Das ist auf den ersten Blick auch nachvollziehbar und verdient Anerkennung, aber in einem Rechtsstaat genügt es nicht, nur die gute Absicht zu haben. Wir müssen auch sicherstellen, dass Rechtsdurchsetzung funktioniert, dass Opfer von Verleumdung, Hetze und bewusster Falschinformation ihre Ansprüche auch tatsächlich und auch schnell durchsetzen können. Genau hier hat der Antrag aus Sicht der Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND erhebliche Schwächen. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Ich will Ihnen, meine Damen und Herren, das auch gerne an drei Punkten darlegen. Punkt 1: Die Impressumspflicht bei nicht gewerblichen Druckwerken wird faktisch weich gemacht. Zukünftig soll eine bloße Erreichbarkeitsanschrift, das kann ein Postfach sein, das kann auch ein Vereinsbriefkasten sein, ausreichen. Damit wird es deutlich leichter, sich hinter Adressen zu verstecken, die im Ergebnis keinen klaren Rückschluss auf die ladungsfähige Anschrift zulassen. Da meinen wir: Wer auf einem Flugblatt beleidigt, falsche Tatsachen verbreitet oder Persönlichkeitsrechte verletzt, soll weiterhin zur Verantwortung gezogen werden können. Das setzt aber voraus, dass die verantwortliche Person rechtssicher identifiziert und auch tatsächlich erreicht werden kann, nicht nur theoretisch, nicht irgendwann und auch nicht mit viel Aufwand oder Glück. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Das führt mich dann gleich zum zweiten Punkt: Der Gesetzesentwurf verlässt sich im Begründungsteil darauf, dass man im Zweifel über Melderegisterauskünfte oder Recherchen schon eine ladungsfähige Adresse herausfinden kann. Das ist, wie ich finde, rechtspolitisch sehr optimistisch. Denn wir wissen alle: Auskunftssperren, datenschutzrechtliche Grenzen und knappe Verwaltungskapazitäten machen solche Umwege in der Praxis unzuverlässig und langwierig. Wer wirklich mit Schmutzkampagnen, wer wirklich mit Fake-Flyern oder wirklich mit anonymen Hetzschriften arbeitet, würde von dieser Konstruktion profitieren. Genau das, meine Damen und Herren, kann nicht unser Ziel sein. Punkt drei: Der Gesetzesentwurf schafft ein Ungleichgewicht, denn professionelle Medien und seriöse Presseangebote bleiben zu Recht vollständig identifizierbar. Gleichzeitig wird es politisch zugespitzten, aber formal nicht gewerblichen Publikationen erleichtert, sich hinter Sammeladressen zu verbergen. In Zeiten, meine Damen und Herren, in denen Pamphlete, anonyme Flyer und pseudobürgerliche Rundschreiben gezielt eingesetzt werden, um Vertrauen in Staat, Verwaltung und Mandatsträger zu zerstören, ist genau das der falsche Weg. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Womit wir uns allerdings anfreunden können in dem Antrag, ist Ihre Forderung nach einer Änderung des Gesetzes über das Verfahren von Volksentscheiden. Da würde es durchaus Sinn machen, die Privatanschrift zu schützen, weil die Adressen der Organisatoren eines Volksentscheides auch dem Landeswahlleiter vorliegen. Hier wäre also eine ladungsfähige Anschrift sehr schnell ermittelbar. Dadurch könnte eine gesonderte Kennzeichnung auf den Unterschriftenbögen oder auf den Begleitflyern tatsächlich entfallen. Da Sie, liebe Koalition, diesen Punkt aber mit weiteren Forderungen in einen Gesetzesentwurf gegossen haben, wollen wir diesen Entwurf jetzt nicht zerpflücken, weil die CDU schon getrennte Abstimmung bei den Oberpunkten beantragt hat. Deswegen werden wir Ihren Entwurf leider in Gänze ablehnen müssen. Meine Damen und Herren, der Schutz des privaten Raums ist wichtig, aber genauso wichtig ist es, dass politische Auseinandersetzungen nicht in die anonyme Schattenzone verlagert werden. Wer an der öffentlichen Meinungsbildung aktiv mitwirkt, werterhaltend prägt, Menschen mobilisiert, der muss auch eine Verantwortung übernehmen, die über ein Postfach hinausgeht. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Zusammenfassend will ich daher für meine Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND klarstellen: Ja, wir brauchen besseren Schutz vor Doxing und ja, wir müssen ehrenamtlich Engagierte stärken, die sich mit Namen und Gesicht in der Öffentlichkeit zeigen. Dieser Schutz darf aber nicht auf dem Rücken derjenigen ausgetragen werden, die sich gegen Verleumdung, Rufschädigung und gezielte Desinformation wehren müssen. Die Balance zwischen Privatsphäre auf der einen und Rechtsdurchsetzung auf der anderen Seite, zwischen Schutzraum und Verantwortungsübernahme ist in diesem Gesetzesentwurf nicht überzeugend ausbalanciert. In der vorliegenden Form lehnen wir diesen Antrag daher ab. Wir sind aber gern bereit, an einer Lösung mitzuarbeiten, die beides gewährleistet, wirksamen Schutz vor Bedrohung und Doxing und gleichzeitig effektive Rechtsdurchsetzung und Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit. Ein Gesetz aber, das Hetzern den Schutzmantel der Anonymität bietet, ist jedenfalls kein Beitrag zur Stärkung unserer Demokratie. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND)

Alle Reden von Jan Timke Protokoll (PDF) ↗