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Kai-Lena Wargalla

GRÜNE 25.02.2026 Sitzungen 21/31

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg:innen – zumindest die, die da sind! Wir legen heute einen Gesetzentwurf vor, mit dem wir Menschen, die sich bürgerschaftlich engagieren, besser schützen und gleichzeitig auch das zivilgesellschaftliche Engagement stärken wollen, indem wir dafür sorgen, dass die privaten Adressen von Personen, die sich engagieren, nicht mehr überall öffentlich preisgegeben werden müssen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Warum greifen wir das auf? Die private Adresse ist erst mal eine sehr sensible Information. Der Schutz der Privatanschrift und damit des eigenen Zuhauses ist elementar wichtig, erst recht für Personen, die sich öffentlich engagieren, denn, das merken wir alle auch immer wieder, der gesellschaftliche Diskurs wird immer härter geführt. Das führt auch dazu, dass Personen, die bürgerschaftlich, politisch ehrenamtlich aktiv sind, einer erhöhten Gefährdungslage ausgesetzt sind. Man wird, leider ist das die Realität, beschimpft, bedroht, angegriffen und leider sehen wir auch immer wieder Angriffe auf den privaten Lebensbereich. Ganz aktuell natürlich in Bremen, das haben wir alle auf dem Schirm, der Angriff auf das Wohnhaus des Leiters des Landesamts für Verfassungsschutz, aber auch die Angriffe auf die privaten Wohnorte von Bürger:innen in Walle, die von den Tätern ausgesucht wurden, explizit wegen ihrer öffentlichen politischen Positionierung. Die Privatanschrift so gut es geht zu schützen, ist also einmal wichtig, um den einzelnen Menschen zu schützen, zweitens ist es aber auch eine Notwendigkeit dafür, dass unser demokratisches Gemeinwesen funktioniert, weil diese Gefährdungslage natürlich zu Sorgen, zu Angst führt – man wird vorsichtig. Leider führt es auch häufig dazu, dass Menschen sich gar nicht mehr engagieren. Das ist gar nicht gut für unsere Demokratie, weil eine aktive, engagierte, kritische Zivilgesellschaft fundamental wichtig für einen freiheitlich-demokratischen Staat ist. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Deshalb wollen wir heute auch die landesgesetzlichen Regelungen an diese Gefährdungslage anpassen. Konkret ändern wollen wir einmal das Gesetz über den Volksentscheid. Im Moment ist es so, dass die Vertrauenspersonen, die bei einem Volksentscheid angemeldet oder benannt werden müssen, ihre privaten Adressen öffentlich preisgeben müssen, und zwar nicht nur auf diesem Zulassungsantrag für das Volksbegehren, sondern auf sämtlichen Unterschriftenbögen, auf allen Unterstützungslisten. Wenn dann das Volksbegehren zugelassen wird, wird die eigene private Adresse auch noch vom Landeswahlleiter öffentlich bekanntgegeben. Wir sehen, ehrlich gesagt, keinen zwingenden Grund, warum das notwendig sein sollte, und deshalb möchten wir ermöglichen, dass statt einer Privatanschrift auch eine Erreichbarkeitsadresse angegeben werden kann. Das kann zum Beispiel ein Postfach sein oder auch die Adresse des Vereins, der ein Volksbegehren mit initiiert hat. Gegenüber dem Landeswahlleiter soll die Vertrauensperson natürlich auch weiterhin verpflichtet sein, die Privatadresse anzugeben. Das ist wichtig und das ist dann auch nicht öffentlich. Als Zweites das Pressegesetz: Im Pressegesetz finden wir die Impressumspflicht und in jedem Impressum muss man die Privatanschrift öffentlich preisgeben. Die Impressumspflicht an sich hat auch erst mal ihren Sinn und Zweck, vor allem soll sie Transparenz schaffen und das ist wichtig. Wir kennen das von Zeitungen und Zeitschriften, sogenannten professionellen Druckerzeugnissen, und dort wollen wir das auch gar nicht ändern. Die Impressumspflicht soll da in vollem Umfang erhalten bleiben. Diese Impressumspflicht inklusive Veröffentlichung der Privatanschrift gilt aber auch für alle sogenannten nicht professionellen Druckerzeugnisse. Das umfasst viele Sachen wie Rundbriefe von Bürgerinitiativen oder Informationsbroschüren, die man macht, wenn man sich für irgendwas engagiert, oder Flugblätter, die man druckt und verteilen möchte, Fanzines von Fußballfans, Einladungsflyer zu Straßenfesten. Da muss überall die private Adresse drauf – eigentlich. Stattdessen ist meistens überhaupt kein Impressum angegeben, weil die Menschen nachvollziehbarerweise ihre Privatanschrift nicht öffentlich preisgeben wollen und es dann einfach komplett weglassen. Das ist also gerade die Praxis der momentanen Impressumspflicht. Sie verhindert in vielen Fällen die Transparenz, die sie eigentlich sicherstellen soll. Deshalb möchten wir es auch hier möglich machen, dass man statt der Privatanschrift eine Erreichbarkeitsadresse im Impressum angeben kann. Das schützt die Privatanschrift und im besten Fall führt es sogar zu mehr Transparenz, wenn durch diesen besseren Schutz vielleicht der Anreiz erhöht wird, dass man dann doch ein Impressum angibt. Das ist das, was wir hier in Bremen machen können. Dann gibt es aber auch noch die Impressumspflicht für digitale Medien – Websites, Blogs und so weiter. Dieser ganze Bereich ist natürlich heutzutage superbedeutsam. Das Problem ist nur, dass wir das aus Bremen nicht landesgesetzlich regeln können, weil es sich um Bundesgesetze handelt, nämlich das Digitale-Dienste-Gesetz und den Medienstaatsvertrag. Wir finden aber, dass es auch und eigentlich gerade im Netz dringenden Handlungsbedarf gibt, die Privatanschriften besser zu schützen, und zwar ähnlich, wie wir das im Analogen vorschlagen, nämlich nicht, dass man die Impressumspflicht im Netz ganz abschafft, das wollen wir ausdrücklich nicht, aber dass man sie eben auch in den Bundesgesetzen überprüft und dahingehend behutsam modifiziert, dass die private Adresse von Menschen besser geschützt ist. Dafür soll sich Bremen auf Bundesebene einsetzen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Zum Schluss möchte ich noch ganz kurz sagen, dass es uns sehr wichtig ist, dass wir das jetzt einbringen. Deshalb möchte ich mich auch noch bei allen bedanken, die ermöglichen, dass wir heute die erste und zweite Lesung machen, denn hier in Bremen ist im kommenden Jahr die nächste Bürgerschaftswahl. Volksentscheide sind auch schon dabei, vorbereitet zu werden, und diesen engagierten Bremer:innen möchten wir gerne ermöglichen, dass sie dabei von dem besseren Schutz der Privatsphäre profitieren. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke)

Alle Reden von Kai-Lena Wargalla Protokoll (PDF) ↗