Thore Schäck
Wir fragen den Senat: 1. Was ist der Sachstand bei der vertraglich zugesagten Bereitstellung von neuem Zugmaterial für das Expresskreuz Bremen-Niedersachsen durch die Firma Alstom und wann ist mit einer Bereitstellung zu rechnen? 2. Welche Züge werden aktuell und welche Züge werden zukünftig ersatzweise bereitgestellt, um den Ein- und Auspendlern in der Region Bremen eine erträgliche Fahrt im Öffentlichen Personennahverkehr zum Arbeitsplatz zu ermöglichen, und wie sind diese Leistungen im Vergleich zu den von Alstom vertraglich zugesicherten Leistungen ausgestaltet? (Zum Beispiel im Hinblick auf Anzahl, Kapazität, Barrierefreiheit, Fahrradmitnahme, WLAN, Klimatisierung, Zuverlässigkeit, Reinigungs- und Wartungsintervalle und Taktung.) 3. Was sind die rechtlich möglichen und vom Land Bremen und Partnern als Aufgabenträger angestrebten Konsequenzen angesichts der verspäteten beziehungsweise fehlenden Erbringung der versprochenen Leistung durch die Firma Alstom, zum Beispiel hinsichtlich von Schadensersatzforderungen, einem Ausschluss der Firma von künftigen Ausschreibungsverfahren oder hinsichtlich der Ausgestaltung und Vorbereitung von künftigen SPNV-Verträgen (Verkehrsverträge im Schienenpersonennahverkehr)?
