Marco Lübke
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, ich möchte zwei Vorbemerkungen machen. Zum einen, Herr Kollege Labetzke, bevor Sie eine Urkunde erwarten für Ihr beschleunigtes Verfahren, möchte ich ganz deutlich sagen: Wir als CDUFraktion haben einen etwas anderen Anspruch, so ein Gesetz durchzubringen. Das vielleicht zum Ersten. (Beifall CDU) Zum Zweiten, wenn Sie schon so lange brauchen, wir reden ja jetzt, ich glaube, seit Anfang der Legislaturperiode darüber, wäre es doch angemessen gewesen, das vorher mal in die Innendeputation zu geben oder zumindest eine angemessene längere Frist uns zu geben, um uns darauf vorzubereiten; zumindest mit der finalen Version, die wir vorher nie gesehen haben. Insofern glaube ich, wäre das angemessen gewesen. Da sind wir ganz bei der FDP, das unterstützen wir. Ich glaube, das hätte man besser machen können. (Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp übernimmt den Vorsitz.) Übrigens sind die Gewerkschaften auch nicht mit eingebunden gewesen. Auch das hätte ich zielführend gefunden. Ich glaube, es ist einfach schade, dass es unterlassen worden ist. Wir beraten heute – und das sage ich ganz deutlich – ein Änderungsgesetz zum bestehenden Polizeigesetz. Dieses Gesetz enthält eine Vielzahl von Anpassungen: teils redaktioneller Natur, teils Umsetzungen rechtlicher Vorgaben aus Gerichtsurteilen. Doch darüber hinaus bringt es auch einige wesentliche Neuerungen, die uns als CDU-Fraktion seit Jahren besonders wichtig sind. Ich möchte drei Punkte herausgreifen, die zentral sind. Erstens: Einsatz von Drohnen zur Gefahrenabwehr. Endlich können die Drohnen aus dem Schrank geholt werden und entstaubt werden. Endlich sind Einsatz und Nutzung von Drohnen zur Gefahrenabwehr einschließlich Datenerhebung rechtlich klar geregelt. Das ist wichtig, und das ist ein wichtiger Schritt nach vorn. Ich glaube, wenn man sich den Gesetzestext anguckt, gibt es noch viele Detailregelungen, die noch nicht so ganz zielführend sind. Ich glaube, da gibt es noch Nachbesserungsbedarf. Doch entscheidend ist: Die Polizei kann nun auf moderne Technik zurückgreifen, die längst vorhanden, aber bisher rechtlich ungenutzt war. Das ist ein großer Schritt nach vorne. Gerade bei Versammlungslagen oder großen Einsatzsituationen ermöglichen Drohnen eine effizientere, sichere und präzisere Arbeit unserer Polizeikräfte. Ebenso wichtig: Auch der Einsatz technischer Mittel zur Drohnenabwehr wird nun gesetzlich geregelt. Ob das im Einzelfall alles ausreichend ist, das muss die Praxis zeigen, aber die Grundlage ist erst mal da. (Beifall CDU) Zweiter Punkt: die elektronische Fußfessel, die wurde schon vielfach angesprochen. Ein weiterer, auch von uns lange geforderter, längst überfälliger Schritt für die präventiv-polizeiliche Aufenthaltsüberwachung, so heißt es richtig, besser bekannt als elektronische Fußfessel. Sie dient dem Schutz gefährdeter Personen, insbesondere im Bereich häuslicher Gewalt. Die neue Vorschrift schafft dabei klare Regeln für Anordnung, Befristung und Löschung der Maßnahme. Damit wird ein Instrument geschaffen, das Straftaten verhindern kann, bevor sie geschehen. Das ist gelebter Opferschutz, wie wir uns das vorstellen, meine Damen und Herren. Der dritte Punkt: Meldeauflagen. Ebenfalls begrüßen wir ausdrücklich, dass die Meldeauflagen nun als Standardmaßnahme in den Katalog aufgenommen worden sind. Bislang musste es in der Praxis stets mühsam über den allgemeinen Gefahrenbegriff begründet werden, und das ist jetzt Gott sei Dank vorbei. Die Meldeauflagen verpflichten bestimmte Personen, sich regelmäßig bei der Polizeidienststelle zu melden, um erhebliche terroristische Straftaten zu verhindern. Ich glaube, in Zeiten wachsender Bedrohung durch Extremismus, wir haben schon elendig lang darüber diskutiert, ist das ein notwendiges und verantwortungsvolles Instrument der Gefahrenabwehr. Meine Damen und Herren, für uns als CDU-Fraktion möchte ich klar sagen, diese Beispiele zeigen, das Änderungsgesetz geht in die richtige Richtung. Aber eines muss ebenso deutlich gesagt werden: Nur das Gesetz zu verabschieden, das reicht nicht aus. Wir haben jetzt viele neue, erweiterte Befugnisse, und neue, erweiterte Befugnisse funktionieren nicht automatisch. Sie brauchen auch die entsprechenden Ressourcen, vor allem in Form von gut ausgebildetem Personal. (Beifall CDU) Ich sage für uns als CDU-Fraktion ganz deutlich: Wenn der Senat es wirklich ernst meint, dann muss er die Polizei auch organisatorisch und personell so ausstatten, dass sie die rechtlichen Möglichkeiten effektiv umsetzen kann. Ich komme noch einmal auf meinen Ausgangspunkt zurück, da habe ich es ganz deutlich gesagt: Wir diskutieren heute nicht über das Polizeigesetz in Gänze, sondern über ein Änderungsgesetz. Aus unserer Sicht sind diese Änderungen, das möchte ich ausdrücklich betonen, größtenteils richtig, wichtig und notwendig, deshalb werden wir als CDU-Fraktion diesem Änderungsgesetz mit den konkreten Maßnahmen auch zustimmen. Aber würden wir heute über das gesamte Polizeigesetz abstimmen, wäre unsere Entscheidung aus guten Gründen eine andere. Es gibt nach wie vor vielfältige Regelungen, die aus unserer Sicht dringend gestrichen gehören, beispielsweise die selbst geschaffenen Datenschutzvorschriften, die nichts mit der Datenschutz-Grundverordnung zu tun haben, das „Erfolgsmodell“ Kontrollquittung oder die elendige Kennzeichnungspflicht. Gleichzeitig fehlen weiterhin Maßnahmen, die die Polizeiarbeit im Alltag wirklich stärken würden, wie die von den Gewerkschaften, der GdP zum Beispiel, geforderte Verkehrsdatenspeicherung. Ich möchte zusammengefasst sagen, meine Damen und Herren, dieses Änderungsgesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber das Polizeigesetz als Ganzes bleibt unvollständig und unausgewogen mit viel zu viel Bürokratie und Misstrauen gegenüber der Polizei. Wir als CDU-Fraktion stehen für ein anderes Polizeigesetz – ein Gesetz mit mehr Befugnissen, mehr richterlicher Kontrolle, weniger Bürokratie und vor allem einem: mehr Vertrauen in unsere Polizei. – Herzlichen Dank! (Beifall CDU)
