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Nelson Janßen

Die Linke 25.02.2026 Sitzungen 21/31

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Gäste! Ich nehme den Ball von Kevin Lenkeit einmal auf und sage auch: Das Polizeigesetz ist immer Ausdruck von gesellschaftlichen Debattenlagen und damit natürlich auch Ausdruck von Aushandlungsprozessen, die innerhalb einer Koalition stattfinden. Die letzte Novelle des Polizeigesetzes hatten wir damals noch in den Messehallen zu Corona-Zeiten. Ein Polizeigesetz, was aus meiner Sicht viele Modernisierungen und positive Ergebnisse zutage gebracht hat, die sich auch in den letzten Jahren aus meiner Sicht bewährt haben. Bei der heute vorgelegten Novelle des Bremer Polizeigesetzes reichen wir Ihnen ein Polizeigesetz ein, mit dem wir den Instrumentenkasten der Polizei erweitern, indem wir zusätzliche Befugnisse schaffen, aber auch an der einen oder anderen Stelle Schwellen erhöhen, um die Bürgerinnen und Bürger vor übermäßigem Policing oder übermäßigen Befugnissen der Polizei zu schützen und damit einen ausgewogenen Ausgleich zwischen unterschiedlichen Interessenlagen finden. Herr Labetzke ist schon darauf eingegangen, dass wir in den letzten Jahren eine ganze Reihe von Pleiten hatten von Polizeigesetzen, die vor Gericht beklagt wurden. Daher finde ich es auch wichtig, dass wir uns diese Form von „Immer mehr heißt immer besser“ nicht zu eigen machen, sondern mit Fingerspitzengefühl Maßnahmen und Instrumente einfordern, die rechtsstaatlichen Ansprüchen Genüge tun. Wir werden beispielsweise, und das ist mehrfach erwähnt worden, die elektronische Fußfessel einführen, also eine Aufenthaltsüberwachung, die ein guter Schritt ist. Alle beziehen sich positiv auf das spanische Modell in dieser Diskussion. Dazu muss man natürlich auch sagen und wissen: Das beinhaltet deutlich mehr als die Einführung einer Fußfessel. Es müssten weitere abgestimmte Prozesse auch in der Justiz nachentwickelt werden; seien es spezialisierte Staatsanwaltschaften und Gerichte oder eine Debatte über Geschlechterverhältnisse und Unterdrückungsmechanismen im Patriarchat. Ohne diese Thematisierung und Erörterung kann eine Debatte über partnerschaftliche Gewalt nur unzureichend sein. Das lässt sich nicht in einem Polizeigesetz lösen. Dennoch wollen wir diese Maßnahme einführen, um eben einen Beitrag zur Lösung zu leisten. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ja, wir passen auch einige Vorschriften an, indem wir Schwellen erhöhen. Beispielsweise bei der Kameraüberwachung an öffentlichen Orten werden geringfügig die Schwellen angehoben, da eine Überwachung an öffentlichen Orten immer eine Einschränkung für die Menschen bedeutet, die sich an diesen Orten aufhalten, die auch häufig gar keine andere Wahl haben, weil sie dort zur Arbeit gehen, weil sie dort leben und eine dauerhafte Überwachung immer gut begründet sein muss. Vor diesem Hintergrund ist eine Überwachung nur dann zulässig, wenn es sich auf Fälle von schweren Straftaten vor dem Hintergrund von Körperverletzungen oder auch Sexualstraftaten bezieht. Daher wollen wir hier einen Unterschied noch einmal verankern und anheben, der uns geboten scheint. Auch bei der Gefährderansprache ändern wir die Norm und versuchen zu vermeiden, dass sie als eine Art Bloßstellung oder Bestrafung durchgeführt werden kann, ohne aber dieses effektive Modell irgendwie in Abrede zu stellen. Die Bodycam ist schon lange eingeführt, und ich glaube, auch in der Polizei hat ein Gewöhnungsprozess stattgefunden. Während am Anfang viele Kolleginnen und Kollegen das als eine Hürde oder auch eine Belastung wahrgenommen haben, die Bodycam als regulären Ausrüstungsgegenstand zu betrachten, hat sich aus meiner Sicht und auch in Rücksprache mit unterschiedlichen Polizistinnen und Polizisten oder Organisationen der Polizei der Eindruck verfestigt, dass es eine hohe Akzeptanz der Bodycam gibt, die wir noch breiter einsetzen wollen, da sie breiter verfügbar ist, und eine niedrigschwellige Pflicht einführen wollen, sie auch einzuschalten, sodass das Einsatzgeschehen für alle Seiten nachvollziehbar dokumentiert ist und sich einerseits Polizist:innen, die Gewalt im Dienst erleben, danach auf Grundlage von Videomaterial gut wehren können, aber andererseits auch das polizeiliche Gegenüber eine klare Dokumentation hat, um das polizeiliche Handeln nachvollziehbar vor Gericht beklagen oder eben auch freisprechen zu können. Wir schaffen mit den Drohnen die Möglichkeit, weitgehende Befugnisse für Drohneneinsätze einzuführen. Die Privatsphäre der Bremer:innen steht dazu mit Sicherheit in einem Spannungsverhältnis. Anders als bei einer Kamera, die an einem Ort stationär eingerichtet wird, wo wir mit dem Datenschutzbeauftragten lange über Schwärzungen bestimmter Bereiche sprechen können, ist es bei einem Drohneneinsatz technisch deutlich schwieriger, sodass bei Überflügen beispielsweise über Wohngebiete oder Ähnliches Einschränkungen von uns vorgenommen werden, auch bei der Frage der Testflüge, wo es darum geht, auch die Pilot:innen zu trainieren. Daher ist es uns wichtig, diese Einschränkungen als Recht zu erhalten und nicht jede technische Neuerung automatisch als Zugewinn zu betrachten, sondern als eine technische Möglichkeit, die immer im Ausgleich mit Bürgerrechten entwickelt werden muss. Daher schaffen wir die rechtliche Grundlage, aber eben in einem rechtsstaatlichen Korridor. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat uns in den letzten Jahren auch einige Änderungen mit aufgegeben, wo wir über Eingriffsschwellen sprechen müssen. Wir haben beispielsweise auch noch einmal abgesichert, dass beim V-Personeneinsatz in der Polizei klargestellt ist, dass nicht nur sexuelle Beziehungen, sondern auch engste persönliche Beziehungen durch V-Leute nicht ausgenutzt werden dürfen und dieser Einsatz dort reguliert wird – aus meiner Sicht eine sinnvolle Maßnahme. Dann möchte ich noch einmal zu sprechen kommen auf die Kontrollquittungen. Ja, die Kontrollquittungen sind auch in diesem Polizeigesetz wieder erhalten. Wir wollen die Kontrollquittungen aufrechterhalten. Ich muss nicht unter den Tisch fallen lassen, dass wir in der Koalition unterschiedliche Sichtweisen haben. Wir hätten uns durchaus vorstellen können, dass Kontrollquittungen obligatorisch, also bei jeder Kontrolle, ausgestellt werden, sowie ich auch bei vielen anderen staatlichen Eingriffen ganz normal eine Bescheinigung und einen Bescheid erhalte. Das war untereinander nicht zu vereinbaren. Wir haben uns darauf verständigt, dass die Kontrollquittungen im bisherigen Rahmen bleiben. Ich halte das für einen Kompromiss, mit dem alle gesichtswahrend leben können. Ich glaube, wir haben immer noch einige Maßnahmen, wo ich finde, dass die FDP durchaus ein paar Punkte adressiert hat, auf die man hätte Rücksicht nehmen können. Das Polizeigesetz ist Ausdruck eines politischen Kompromisses. Mit diesem Kompromiss können wir gut leben und glauben, dass wir hier eine gute Novellierung des Polizeigesetzes zustande gebracht haben. – Vielen Dank! (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Alle Reden von Nelson Janßen Protokoll (PDF) ↗