Jan Timke
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute die Novelle des Bremischen Polizeigesetzes. Sie soll die notwendigen Ergänzungen bringen, damit die Polizeien in Bremen und Bremerhaven dem Ernst der Sicherheitslage im 21. Jahrhundert gewachsen sind. Dieser uns vorliegende Entwurf enthält eine Reihe von Verbesserungen, die aus Sicht der Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND zu begrüßen sind, aber ebenfalls Punkte, bei denen wir sorgfältig darauf achten müssen, dass die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit auch zukünftig gewahrt bleibt. Zunächst möchte ich einmal positiv hervorheben, dass der Gesetzentwurf endlich Rechtssicherheit bei den Eingriffsbefugnissen schafft, die bisher auf die Generalklausel gestützt waren. Die Meldeauflage, die Gefährderund Gefährdetenansprache sowie die elektronische Aufenthaltsüberwachung werden erstmals ausdrücklich normiert. Damit wird sichtbar, was bislang im Schatten der Generalklausel praktiziert wurde, und das ist rechtsstaatlich auch der richtige Weg, meine Damen und Herren. Die Meldeauflage ermöglicht es, Gefährder eng zu kontrollieren, ohne sofort zum schärfsten Schwert des Unterbringungsgewahrsams greifen zu müssen. Sie kann befristet angeordnet und bei Fortbestehen der Gefahr vom Gericht verhängt werden. Wer aus guten Gründen annimmt, dass jemand in absehbarer Zeit eine Straftat von erheblicher Bedeutung oder eine terroristische Straftat begehen wird, der darf und der muss präventiv handeln. Dass wir hierfür nun eine eigene, verfahrensrechtlich abgesicherte Norm haben, ist ein Gewinn an Sicherheit und an Rechtsstaatlichkeit zugleich, meine Damen und Herren. Mit der Gefährder- und Gefährdetenansprache wurde ein Instrument geschaffen, das klarstellt: Der Staat schaut nicht weg, wenn sich Gefahren abzeichnen. Er spricht diejenigen an, von denen Gefahr ausgeht, und informiert diejenigen, die möglicherweise Opfer werden könnten. Dass die Ansprache rechtlich sauber gefasst wird und besondere Schutzmechanismen insbesondere gegenüber Minderjährigen enthält, zeigt doch, dass Sicherheit und Sensibilität kein Widerspruch sein müssen. Besonders möchte ich für meine Fraktion hervorheben die neue Möglichkeit der elektronischen Aufenthaltsüberwachung. Endlich kommt sie. Denn das begrüßt meine Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND. Gerade im Bereich der häuslichen Gewalt haben wir es immer wieder mit hochgefährlichen Konstellationen zu tun, in denen Frauen über Monate, ja teilweise über Jahre terrorisiert werden und der Staat bislang oft erst dann eingreifen konnte, wenn das Blut bereits geflossen ist. Aber wenn wir es ernst meinen mit dem Schutz vor schweren Straftaten und Femiziden, dann brauchen wir Instrumente, die Gefährder wirksam auf Distanz halten. Die elektronische Überwachung mit klaren richterlichen Kontrollen, strenger Befristung und strikten Löschfristen sind da gute Möglichkeiten, das zu erreichen und umzusetzen. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Ein weiterer wichtiger Baustein im neuen Polizeigesetz ist die Regelung zum Einsatz von Drohnen und zur Abwehr von Drohnenangriffen. Der Entwurf schafft erstmals eine klare Grundlage für die Datenerhebung durch besatzungslose Luftfahrzeuge und eine Befugnis zum Einsatz technischer Mittel gegen gefährliche Drohnen. Wir haben es heute mit Bedrohungen zu tun, meine Damen und Herren, von denen wir vor wenigen Jahren noch nichts wussten und die vor wenigen Jahren eher in dem Bereich von Science-Fiction zu verorten waren – Drohnen, die kritische Infrastruktur ausspähen oder Angriffe auf Menschenmengen ermöglichen. Ein moderner Rechtsstaat darf seine Polizei nicht mit Technik von gestern in die Lage von morgen schicken, meine Damen und Herren, deswegen ist diese Novellierung in diesem Bereich besonders wichtig. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Dass gleichzeitig Regelungen zum Schutz Unbeteiligter und zur Löschung nicht benötigter Daten vorgesehen sind, zeigt auch: Sicherheit ja, aber nicht um jeden Preis schrankenloser Datensammelei. Das begrüßen wir auch. Bei den eher technisch klingenden Änderungen steckt aus unserer Sicht auch politischer Gehalt drin. Die Neufassung der Regelungen für Bodycams, für Videoüberwachung an öffentlichen Orten und für die Beobachtung besonders sensibler Einrichtungen oder gefährdeter Einrichtungen, wie es heißt, etwa Synagogen, stärkt die sichtbare Präsenz des Staates. Wer „Nie wieder!“ ernst meint, meine Damen und Herren, muss jüdische Einrichtungen so schützen, wie wir heute schon Banken und Flughäfen längst schützen, und wie wir es längst schon für selbstverständlich halten. Der Ausbau und die Präzisierung der Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten ist ein Bekenntnis dazu, dass wir nicht akzeptieren, dass sich Teile des öffentlichen Raums schleichend zu rechtsfreien Räumen entwickeln, meine Damen und Herren. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Deswegen will ich abschließend sagen: Dieser Gesetzentwurf geht in vielen Punkten in die richtige Richtung: mehr Schutz für potenzielle Opfer, bessere Werkzeuge gegen Gefährder, moderne Technik für die Polizei und ein realitätsgerechter Umgang mit Daten, die Kriminalität verhindern und aufklären helfen. Das ist gut. Heute ist ein guter Tag für Bremen. Heute ist ein guter Tag für die Bremer Polizei. Denn, meine Damen und Herren, der Staat hat das Gewaltmonopol nicht um seiner selbst willen, sondern um die Freiheit der Bürger zu schützen. Ein Polizeigesetz, das den Gefährdern Grenzen setzt und den Schutz der Anständigen stärkt, verdient unsere Unterstützung. Daher werden wir der Novelle heute auch zustimmen. Den Antrag der FDP werden wir ablehnen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Als Nächstes hat das Wort der
