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Dr. Marcel Schröder

FDP 25.02.2026 Sitzungen 21/31

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich auch, dass wir heute endlich über das neue Polizeigesetz reden, denn die Polizei im Land Bremen hat riesige Herausforderungen. Wir sind das kriminellste Bundesland pro Einwohner. Wir haben Probleme mit Extremismus (Das Licht geht kurz aus.) – ja, da kann es schon mal dunkel werden –, organisierte Kriminalität, neue hybride Bedrohungen wie Drohnen und Co., dann auch immer wieder Sonderkommissionen wie beim Reifenstecher oder jüngst der Sattelschlepper, und das noch am selben Tag, wie der Anschlag auf den Verfassungsschutzpräsidenten. Dann haben wir über das Tagesgeschäft noch gar nicht gesprochen, also unzählige Demonstrationen, junge Räuber, Alltagskriminalität. Die Polizei im Land Bremen muss wirklich Wahnsinniges leisten und an der Stelle einmal vielen Dank an alle, die das tagtäglich tun. (Beifall FDP, CDU) Damit die Polizei für all das gewappnet ist, braucht sie die besten Voraussetzungen. Dazu gehören neben einer modernen Ausstattung auch moderne Gesetze, die der Polizei die Arbeit ermöglichen, rechtssicher und auch, um auf aktuelle Entwicklungen zu reagieren. Das ist gerade bei der Polizei wichtig, denn ohne Rechtsgrundlage darf die Polizei gar nichts. Umso wichtiger ist es, dass das Polizeigesetz laufend aktualisiert wird und auf dem neuesten Stand gehalten wird. Das hat hier leider sehr lange gedauert. Dann gab es auch noch verfassungsrechtliche Bedenken beim Referentenentwurf, weswegen wir in der Innendeputation eigentlich unsere Anhörung, die wir da machen wollten, gar nicht richtig durchführen konnten. Es hat dann ewig gedauert, bis aus dem Referentenentwurf ein Gesetzentwurf wurde, und der Gesetzentwurf, der soll jetzt ohne zweite Lesung durchgepeitscht werden. Ich muss ganz ehrlich sagen, es war mir kaum möglich, in der kurzen Zeit alles zu überprüfen, was sich zwischen Referenten- und Gesetzentwurf geändert hat. Allein die Synopse, die ich mir dann erstellt habe, die hat zehn Seiten. Das ist eine Tabelle über zehn Seiten, was sich geändert hat. Ich muss ganz ehrlich sagen, liebe Koalition, da haben Sie kein gutes Bild abgegeben, wie das hier zustande gekommen ist. Auch die Opposition muss die Möglichkeit haben, sich mit einem Gesetz in der Tiefe zu beschäftigen. Alles andere ist eigentlich unseres Hauses nicht würdig. Da würde ich mir beim nächsten Mal wünschen, dass das besser läuft, liebe Koalition. (Beifall FDP) Aber genug zur B-Note, kommen wir zum Inhalt: Was macht ein gutes Polizeigesetz aus? Ein gutes Polizeigesetz sorgt natürlich für mehr Sicherheit, es enthält also Befugnisse. Gleichzeitig sorgt es aber auch für Freiheit: Die Eingriffe dürfen nicht unverhältnismäßig sein, es müssen Eingriffsschwellen da sein, es müssen Richtervorbehalte da sein. Außerdem sollte es modern sein, und es sollte praktikabel sein, die Polizei also unterstützen, anstatt durch unnötige Bürokratie zu behindern. Aus unserer Sicht hat das Bremische Polizeigesetz bei all diesen Punkten Luft nach oben. Es wurde zwar an aktuelle Gegebenheiten angepasst, endlich werden neue Befugnisse wie die Drohnen und auch die Fußfessel eingeführt. Außerdem werden an einigen Stellen Konkretisierungen vorgenommen, die auch jetzt schon über die Generalklausel gehen, aber jetzt noch rechtssicherer, weil die Meldeauflage, die Gefährderansprache und der Abschuss von Drohnen jetzt genau konkretisiert werden. Das ist gut. Außerdem wird es an aktuelle Rechtsprechungen angepasst. Aber wirklich neu in diesem Gesetz sind eigentlich nur die Drohnen und die Fußfessel. Bedenkt man, dass andere Länder bei diesen Befugnissen schon seit einigen Jahren weiter sind und die schon lange haben, dann muss man festhalten: Vorreiter sind Sie mit diesem Gesetz hier nirgendwo, liebe Koalition. Wir haben daher einige Änderungsvorschläge. Das geht los bei der Fußfessel. Inhaltlich sind wir absolut dabei, dass wir Frauen besser schützen müssen und dafür die elektronische Fußfessel einführen müssen. Wir sehen aber leider eine Lücke bei der Art und Weise, wie Sie das hier geregelt haben. Sie haben in Ihren Erwägungsgründen – und das ist absolut richtig – geschrieben, dass Sie einen Fall aus Hamburg im Blick hatten, wo eine Fußfesselanordnung daran scheiterte, dass ein bereits vorher mehrfach wegen Gewalt an seiner Frau verurteilter Gewalttäter zum Zeitpunkt der Anordnung nur noch Nachstellung beging. Das ist natürlich ein Problem. Gerade in diesem Bereich ist es wichtig, dass man auch wegen Nachstellung eine Fußfessel verhängen kann. Das ist leider eine Lücke, die Ihr Gesetz hier ausweist. Das geht mit dem Gesetz, das Sie hier haben, nicht. Denn da muss eine Freiheitsstrafe verhängt worden sein zu einer Tat, die mit mindestens drei Monaten bedroht ist. Nachstellung hat keine Mindeststrafe von drei Monaten, sondern gar keine bis zu sechs. Das ist leider ein Problem, denn dadurch ist Nachstellung nicht erfasst. Deshalb sehen wir da eine Lücke und deshalb möchten wir gerne mit unserem Änderungsantrag dafür sorgen, dass man in den Katalog der Straftaten, bei der die Fußfessel angeordnet werden kann, auch die Nachstellung mitaufnimmt. Das Zweite, neben dem Thema Sicherheit, wo mehr Luft nach oben ist, ist das Thema Freiheit. Es gab eine Überwachungsgesamtrechnung, wo alle Polizeigesetze der Länder verglichen wurden vom Max-Planck-Institut. Das hat sich wissenschaftlich angeschaut: Wie sind die Eingriffsschwellen, wie viele Richtervorbehalte gibt es? Da hat sich gezeigt, das hat mich überrascht: Bremen hat das strengste Polizeigesetz Deutschlands, sogar strenger als Bayern. Das hätte ich nicht gedacht. Gleichzeitig sind wir aber das kriminellste Bundesland. Das zeigt aus unserer Sicht, dass strenge Gesetze nicht automatisch zu mehr Sicherheit führen. Auch hier hätte man noch einige Vorschläge aufgreifen können. Die Justizsenatorin hat den ersten Entwurf für verfassungswidrig gehalten. Ob jetzt alle Bedenken da geregelt sind, konnte ich ehrlich gesagt in der Kürze der Zeit nicht nachvollziehen. Zweitens hat auch der LfDI noch einige Vorschläge gemacht, die man hätte aufgreifen können, beispielsweise im § 18 Absatz 3 Bremisches Polizeigesetz, wo es um die Durchsuchung von Speichermedien geht, die dieselbe Schwelle haben soll wie eine normale Durchsuchung. Da sagen wir: Speichermedien, also gerade elektronische, da können auch sensible Daten sein, da können auch intime Daten drauf sein. Da dieselbe Eingriffsschwelle zu haben wie bei einer normalen Durchsuchung, halten wir für kritisch. Deswegen machen wir Ihnen da auch einen Änderungsvorschlag. Außerdem sind wir der Meinung, dass man durchaus noch etwas moderner hätte sein können, beispielsweise die Datenverarbeitung mittels KI. Das ist aktuell nach dem aktuellen Gesetz für die Bremer Polizei nicht möglich. Auch hier wäre es doch schön, wenn man schon mal dabei ist, dass man der Polizei auch die Datenverarbeitung mittels KI erlaubt. Hier haben wir uns an der Regelung aus Hamburg angelehnt. Das Letzte ist das Thema Bürokratie und Misstrauen. Ja, die Kennzeichnungspflicht und die Kontrollquittung waren bei der letzten Novelle des Polizeigesetzes zu Recht große Aufreger. Ja, danach kräht jetzt kein Hahn mehr, denn kein Mensch interessiert sich für diese Kontrollquittungen. Das wird in der Praxis nicht benutzt. Aber da habe ich heute ein schönes Zitat gelesen, zwar in einem anderen Kontext, und zwar: „Wenn es nicht nötig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es nötig, kein Gesetz zu machen.“ Etwas, was unnötig ist, das kann man auch wieder abschaffen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall FDP – Glocke) Wir sind der Überzeugung, unsere Polizistinnen und Polizisten brauchen kein Misstrauen mittels Kennzeichnungspflicht und Kontrollquittung. Sie brauchen ein modernes Polizeigesetz, das ihnen die Arbeit erleichtert, damit sie für unsere Sicherheit sorgen können. Wir sind der Überzeugung, da geht noch mehr. Wenn wir schon mal dabei sind, dann lassen Sie uns doch gemeinsam hier und heute die Chance nutzen und das Bremische Polizeigesetz (Glocke) noch einen Tick sicherer, einen Tick freiheitlicher und einen Tick moderner machen! Deshalb bitten wir um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. – Vielen Dank! (Beifall FDP)

Alle Reden von Dr. Marcel Schröder Protokoll (PDF) ↗