Kevin Lenkeit
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich sehr, Ihnen heute den Entwurf der Novellierung des Bremischen Polizeigesetzes zu präsentieren und mit Ihnen darüber zu debattieren. Vorweg ganz selbstkritisch: Ich hätte mich auch sehr gefreut, wenn wir die Novelle früher hätten debattieren können. Deswegen greife ich jetzt zu einem billigen Rednertrick und verweise auf das Sprichwort: Was lange währt, wird endlich gut. Gute Polizeigesetze haben wir in Bremen schon immer gemacht. Ich habe mal nachgeschaut, wo wir in der Vergangenheit als Bremen Vorreiter waren, was in einem Polizeigesetz geregelt wird, was heute für viele von uns eine Selbstverständlichkeit ist. (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Eine Quittung ist es nicht!) Wir haben zum Beispiel als erstes Bundesland Maschinengewehre und Handgranaten als Polizeiwaffen verboten. Wir haben als erstes Bundesland den gezielten Todesschuss durch Polizeibeamte verboten. Wir haben auch als erstes Bundesland im Polizeigesetz verankert, dass grundsätzlich nicht mehr auf Kinder geschossen werden darf. Wir haben in Bremen also immer schon gute und moderne Polizeigesetze gemacht, und in dieser Tradition debattieren wir heute auch den Gesetzentwurf. Ich sage voller Überzeugung: Wir debattieren heute ein gutes Polizeigesetz. Es ist eine Novellierung, aufbauend auf den umfangreichen Änderungen aus der letzten Legislaturperiode. Kolleginnen und Kollegen, wir haben siebzehn Polizeigesetze im Bund und in den Ländern. Das Bremische Polizeigesetz ist wie alle Polizeigesetze ein Produkt politischer Aushandelsprozesse der regierungstragenden Parteien. Ich betone dies, weil ich der festen Überzeugung bin, dass das hier vorgelegte Polizeigesetz sich in Nuancen sicherlich von den anderen Polizeigesetzen unterscheidet, im Kern aber ein Eingriffsgesetz ist, welches keine Bremensie darstellt. Die Koalition hat hier ein pragmatisches Polizeigesetz vorgelegt, in dem der Ausgleich zwischen polizeilichen Eingriffsrechten auf der einen Seite und bürgerlichen Freiheitsrechten auf der anderen Seite gewahrt wird. Wir geben der Polizei mehr Eingriffsrechte, schärfen aber auch bei den Freiheitsrechten der Bürgerinnen und Bürger nach und legen damit den Grundstein für eine moderne Polizei in Bremen und Bremerhaven. Ein Gesetz für eine Polizei als Teil unserer Gesellschaft, ein Gesetz, welches es unserer Polizei ermöglicht, auf kriminelle Auswüchse unserer Gesellschaft zu reagieren. Ich nehme es gerne als erstes und prominentestes Beispiel für das neue Bremische Polizeigesetz: die Möglichkeit der Anordnung einer elektronischen Fußfessel. (Beifall SPD, Die Linke) Wir haben es hier gestern beim Thema Frauentaxis debattiert. Ich bin meiner Kollegin Selin Arpaz sehr dankbar, dass sie in ihrer Rede deutlich gemacht hat: Wir sind verdammt noch einmal in der Pflicht, Frauen besser vor Gewalt zu schützen, Kolleginnen und Kollegen! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das tun wir jetzt im Rahmen der Möglichkeiten des Bremischen Polizeigesetzes. Polizeibehörden können zur Gefahrenabwehr zukünftig Personen dazu verpflichten, eine Fußfessel, mit der der Aufenthaltsort der Person elektronisch überwacht werden kann, zu tragen. Das ist ein richtiger Schritt im Kampf gegen Gewalt gegen Frauen und gegen Femizide in ihrer abscheulichsten Ausprägung. Kolleginnen und Kollegen, bei aller berechtigter Freude über diese Möglichkeit: Die polizeiliche Maßnahme ist ein Teilaspekt, uns allen bekannt als spanisches Modell. Es bedarf aber auch anderer Maßnahmen im Bereich der Senatorin für Frauen und auch bei der Senatorin für Justiz, damit wir Frauen besser schützen können. Deswegen gehe ich davon aus, dass alle hier vertretenen Fraktionen, die im Haushalt vorgesehenen 26 zusätzlichen Stellen im Bereich Justiz nicht nur begrüßen werden, sondern diesen auch voller Überzeugung zustimmen werden, Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Wir schaffen zudem eine Rechtsgrundlage für den Einsatz von Polizeidrohnen, und wir schaffen die rechtliche Möglichkeit, unbemannte Luftfahrtsysteme bei Überflügen von militärischen oder kritischen Infrastrukturen abzuwehren. Hierfür planen wir, mit den LuKIFG-Mitteln ein Drohnenabwehrsystem für die Polizei anzuschaffen. Wir schaffen also sowohl die rechtliche Grundlage und hinterlegen dieses Ansinnen auch mit Haushaltsmitteln. So geht seriöse Innenpolitik. Das ist sozialdemokratische Innenpolitik, Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Ich wage jetzt mal einen Blick in die Kristallkugel und sage voraus, dass wir hier wahrscheinlich zeitnah weiteren Regelungsbedarf haben werden. Ein Blick auf die dynamische Entwicklung beim Thema Drohnen und auf die sich weiter zuspitzende sicherheitspolitische Lage wird uns zwingen, in naher Zukunft erneut darüber zu debattieren, wie wir einerseits den Drohneneinsatz bei der Polizei nachschärfen wollen und wie wir über eine effektive Abwehr von unbemannten Luftsystemen vor diesem Hintergrund debattieren. Wir passen das Bremischen Polizeigesetz an verschiedenen Stellen an, um den JI-Richtlinien gerecht zu werden, insbesondere, was die Rechtsgrundlage von Datenverarbeitung angeht. Wir setzen Richtlinien der Europäischen Union um und passen Regelungen auf Grundlage von Urteilen des Bundesverfassungsgerichts andere Polizeigesetze betreffend an – minimalinvasive Eingriffe, die aber richtig und wichtig sind, damit unsere Polizistinnen und Polizisten in ihrer täglichen Arbeit rechtssicher handeln können. Sie sehen, wir präsentieren heute ein pragmatisches Polizeigesetz mit klarer Handschrift und klarer Schwerpunktsetzung. Gibt es Anlass zur Kritik? Davon gehe ich aus, und das ist auch wichtig. Denn anhand meiner Beispiele am Anfang ist offensichtlich geworden, dass Polizeigesetze nicht im luftleeren Raum verhandelt werden, sondern auch immer Ausdruck gesellschaftlicher Veränderungen sind. Rückblickend, die Debatte der Novellierung des Bremischen Polizeigesetzes in der letzten Legislatur im Sinn, freue ich mich, dass viele der damals geäußerten Befürchtungen sich anscheinend in Luft aufgelöst haben. Über die Kennzeichnungspflicht für Polizistinnen und Polizisten haben wir damals vorzüglich gestritten. Der Untergang des Abendlandes wurde prophezeit. Heute ist es total unstrittig, ebenso wie die Streichung von Handgranaten aus dem Katalog der zulässigen Polizeiwaffen damals. Kolleginnen und Kollegen, der Dreiklang aus gesicherten Ausbildungszahlen – Sie erinnern sich, jedes Jahr 225 Polizeischülerinnen und Polizeischüler –, dem Schwerpunkt von innenpolitischen Maßnahmen bei den LuKIFGMitteln – mehr als 20 Millionen Euro allein in der ersten Tranche – und dem nun zu beschließenden Bremischen Polizeigesetz zeigt: Dieser SPDgeführte Senat hat die Polizei und damit alle seine Polizistinnen und Polizisten im Blick, investiert in sie, investiert in ihre Ausrüstung, gibt ihnen ein funktionierendes Rüstzeug für ihre tägliche Arbeit an die Hand. Kolleginnen und Kollegen, den Änderungsantrag der FDP lehnen wir ab. Ich beantrage die Behandlung in erster und zweiter Lesung. – Ich danke Ihnen vielmals für die Aufmerksamkeit! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke)
