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Jan Timke

BÜNDNIS DEUTSCHLAND 25.02.2026 Sitzungen 21/31

Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Als Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND stellen wir Ihnen heute unseren Antrag vor, der die Prüfung eines Verbotsverfahrens der Organisation „tumulte“ fordert. Wir haben heute Vormittag eine sehr lebhafte Debatte rund um den Linksextremismus in Bremen erlebt. Dabei wurde wieder einmal sehr deutlich – schade eigentlich –, wie stark verharmlosend dieser rot-grün-rote Senat auf extremistische Vorfälle in Bremen reagiert, sofern sie denn von der linken Seite des Hauses kommen. In so einem politischen Klima, meine Damen und Herren, gedeihen linksradikale Organisationen wie „tumulte“. Nicht nur das, in genau so einem politischen Klima nehmen auch Anschläge zu. Nach Auskunft des Bremer Senats gab es seit 2023 allein rund ein Dutzend Anschläge, die der sogenannten Switch-off-Kampagne – das sind militante linksextremistische Sabotageaktionen – zugeordnet werden. Die meisten waren Brandstiftungen, Straftaten, die per se auch immer Menschenleben gefährden. Das stellte auch der Bremer Verfassungsschutz ausdrücklich in seinen Äußerungen klar. Der Leiter des Bremer Verfassungsschutzes wird inzwischen persönlich bedroht. Auf dem Portal „tumulte“ schrieben Linksextremisten sinngemäß: „Nicht nur du hast viele Informationen, fühl dich niemals sicher. Der Ratte gegenüber empfinden wir vor allem Verachtung. Unser Hass gilt dem Verfassungsschutz.“ Menschenverachtender, meine Damen und Herren, geht es nicht. Das ist keine zugespitzte Kritik, (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) das ist blanker Hass auf den Staat und seine Repräsentanten, meine Damen und Herren. Die alte Erzählung, Linksextremisten würden nur Sachen angreifen, gehört endgültig in die politische Mottenkiste. Linksextreme Gewalt richtet sich längst gegen Menschen. Bei ihren Anschlägen nehmen die Täter auch die Gefährdung von Menschenleben nicht nur billigend in Kauf, sie greifen zunehmend und gezielt einzelne Personen mit brutaler Gewalt an. Das Internetportal „tumulte.org“ spielt dabei eine Schlüsselrolle. „tumulte“ ist längst mehr als ein linkes Diskussionsportal. Es ist ein Mobilisierungsinstrument für Einschüchterung und Gewalt. Im Rahmen sogenannter Outing-Aktionen werden dort personenbezogene Daten von Menschen veröffentlicht, die als Feinde markiert, herabgewürdigt und damit zum Ziel gemacht werden. Auf diese Outings folgen zynisch sogenannte Hausbesuche – faktisch Angriffe auf Privatwohnungen wie zuletzt auf das Wohnhaus des Bremer Verfassungsschutzchefs. Solche Hausbesuche, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind nichts anderes als politisch motivierte Kriminalität. Sie verletzen immer Persönlichkeitsrechte und dienen der Einschüchterung, unabhängig davon, ob weitere Straftaten hinzukommen. Trotzdem duldet der Bremer Senat dieses Portal faktisch. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Gegen „tumulte“ wird nichts unternommen, sehr geehrte Frau Innensenatorin Högl. Die Standardausrede lautet dann immer: Fehlende Ermittlungsansätze, konspiratives Vorgehen oder keine Zeugen. Das stimmt aber schlicht nicht, meine Damen und Herren, dass die Täter keine Spuren hinterlassen. Im Gegenteil, sie bekennen sich im Internet offen zu ihren Taten, sie bereiten ihre Anschläge auch online vor. Dass man gegen solche Formate vorgehen kann wie „tumulte“, zeigt auch das Verbot von „linksunten.indymedia“ durch den Bundesinnenminister im August 2017, nachdem dort zu den gewalttätigen Ausschreitungen gegen den G20-Gipfel in Hamburg mobilisiert wurde. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot von „linksunten.indymedia“ im Jahr 2020 als rechtmäßig bestätigt. Das Beispiel „linksunten“ zeigt doch zweierlei: erstens, dass es rechtlich zulässig und praktisch machbar ist, Portale wie „tumulte“ als Verein auch zu verbieten und zweitens, dass man die Betreiber solcher Portale identifizieren kann. Das Verbot von „linksunten“ ging mit Verhaftung und Beschlagnahmung in Freiberg einher. Noch 2023, also drei Jahre nach dem Verbot, gab es dort Durchsuchungen bei mutmaßlichen Betreibern, die ein Archiv des Portals weiterführten. Ein vergleichbares Vorgehen gegen „tumulte“ ist deshalb nicht nur möglich, sondern auch überfällig. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind Vereine zu verbieten, wenn ein Verbotstatbestand des Artikel 9 Absatz 2 Grundgesetz erfüllt ist und mildere Mittel keinen Erfolg versprechen. Das ist der Fall, wenn die Vereinigung eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber den elementaren Grundsätzen der Verfassung einnimmt oder davon geprägt ist. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Meine Damen und Herren, genau das ist bei „tumulte“ gegeben. Das Portal bekämpft nicht nur einzelne Behörden wie den Verfassungsschutz, sondern das staatliche Gewaltmonopol, die parlamentarische Demokratie und das Verfassungsprinzip der Menschenwürde. Die zitierten Beleidigungen und Drohungen stehen für viele weitere Beispiele. Wir reden hier nicht von verwirrten Jugendlichen, sondern über unverbesserliche Extremisten, die gegen die milderen Mittel offenbar nicht mehr greifen. Ein Vereinsverbot, meine Damen und Herren, können die Innenminister in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen erlassen. „tumulte“ ist ein spezifisch bremisches Portal. Damit fällt es in die Zuständigkeit von Ihnen, Frau Dr. Högl. Wer also behauptet, Bremen sei hier machtlos, täuscht die Öffentlichkeit. Meine Damen und Herren, wer es ernst meint mit dem Schutz unserer Polizei vor Veröffentlichung ihrer Privatadressen im Internet und wer es ernst meint mit dem Schutz unserer Institutionen insgesamt und unserer Bürger, der darf bei „tumulte“ nicht länger wegschauen. Wer „tumulte“ gewähren lässt, macht sich mitschuldig an der Einschüchterung von Menschen und der Aushöhlung unseres Rechtsstaates. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Deshalb müssen wir Linksextremisten dort stoppen, wo es ihnen am meisten wehtut, an der Informationsquelle. Stimmen Sie daher unserem Antrag zu für ein Prüfverfahren zum Verbot von „tumulte.org“! – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND)

Alle Reden von Jan Timke Protokoll (PDF) ↗