Sven Schellenberg
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine verehrten Damen und Herren! Inklusion im Arbeitsleben ist eigentlich kein Luxusprojekt, sondern vielmehr ein Kernbestandteil einer fairen, modernen Gesellschaft. Der öffentliche Dienst, meine ich, hat hier eine ganz besondere Vorbildfunktion. Gleichzeitig zeigt die Entwicklung der letzten Jahre im Land Bremen, dass Anspruch und Wirklichkeit da doch deutlich auseinanderfallen, meine Damen und Herren. In der Großen Anfrage wird zu Recht hervorgehoben, wie wichtig die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben ist und dass Bremen sich mit der Inklusionsvereinbarung bewusst über die gesetzliche Quote von 5 Prozent hinaus zu 6 Prozent verpflichtet hat. Faktisch ist diese Quote aber nicht nur verfehlt, sie wurde seit Jahren kontinuierlich unterschritten – von 6,97 Prozent im Jahr 2016 auf nur noch 5,73 Prozent im Jahr 2024. Wer da ständig von gutem Beispiel spricht, sollte dann auch erklären, warum dieses in den eigenen Häusern erkennbar schlecht läuft. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Noch widersprüchlicher wird es, wenn der Senat in seiner Antwort betont, die Selbstverpflichtung zu 6 Prozent weiterhin als bindend zu betrachten, während er gleichzeitig einräumt, dass die Quote seit Jahren nicht erreicht wird und das Stellenvolumen im sogenannten Schwerbehindertenpool nicht ausgeschöpft ist. Bindend ist hier offenbar vielmehr wieder die Rhetorik, denn das Ergebnis, meine Damen und Herren – –. Zur Begründung der Untererfüllung verweist der Senat auf besondere Berufsgruppen wie Polizei, Feuerwehr, Justizvollzug sowie auf junge Belegschaften etwa an Schulen, Unis oder Kitas. Dass es dort spezifische Anforderungen gibt, ist unstrittig, aber diese Argumentation darf doch nicht zum pauschalen Freibrief werden, ganze Bereiche dauerhaft aus der Verantwortung zu entlassen. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND – Vizepräsidentin Christine Schnittker übernimmt den Vorsitz.) Gerade, wenn man weiß, dass Alter und Schwerbehinderung korrelieren, müsste die Personalplanung in anderen Bereichen gezielt gegensteuern, durch aktive Gewinnung, durch frühzeitige Qualifizierungsangebote, durch systematische Identifikation geeigneter Einsatzmöglichkeiten. Der Senat zählt in seiner Mitteilung ein breites Instrumentarium auf: Inklusionsbeauftragte, Handlungshilfen, Empowerment-Workshops, das Projekt „Inklupreneur“, der Schwerbehindertenpool, das Budget für Arbeit und mögliche Inklusionsbetriebe. Die entscheidende Frage ist jedoch: Reichen diese Instrumente, um einen klar erkennbaren Negativtrend umzukehren? Ein Blick in die Zahlen spricht leider etwas dagegen. Der Schwerbehindertenpool umfasst 62 Vollzeitstellenäquivalente, tatsächlich finanziert werden zuletzt aber nur gut 39 davon. Das Volumen wird also seit Jahren nicht ausgeschöpft. Das Budget für Arbeit fördert zwar insgesamt 43 Beschäftigungsverhältnisse, aber im öffentlichen Dienst selbst sind es in Bremen nur 4 und in Bremerhaven doch insgesamt immerhin ein einziges. Beim Budget für Ausbildung existiert aktuell kein einziges Ausbildungsverhältnis im öffentlichen Dienst von Bremen oder Bremerhaven, obwohl das Instrument grundsätzlich eigentlich zur Verfügung steht. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Man kann also nicht ernsthaft behaupten, der Senat habe keine Werkzeuge. Er nutzt sie schlicht zu unmotiviert und ohne klare, messbare Ausbauziele. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND – Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Richtig, das ist es!) Besonders aufschlussreich ist die Frage der befristeten Beschäftigung nach Berliner Vorbild. Berlin nutzt Inklusionsmittel, um schwerbehinderten Menschen befristet auch ohne vorhandene freie Stelle eine Arbeitserprobung mit Perspektive auf Dauerbeschäftigung zu ermöglichen. In Bremen wird formal auf das Verbot sachgrundloser Befristungen verwiesen, gleichzeitig aber ein Schwerbehindertenpool betrieben, der gerade eine Anschubfinanzierung für Einstellungen bieten soll. (Präsidentin Antje Grotheer übernimmt den Vorsitz.) In der Antwort räumt der Senat dann ein, dass er die Sicherung der Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen grundsätzlich als angemessene Begründung für eine Ausnahme vom Verbot sachgrundloser Befristungen ansieht, verweist dann aber auf rechtliche Bedenken des Landesbehindertenbeauftragten und bleibt – man kennt es aus anderen Bereichen – politisch stehen. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Andere Länder zeigen, dass man solche Modelle rechtssicher ausformulieren kann, so man es denn auch will, meine Damen und Herren. Es braucht von daher klare Kurskorrekturen – aber dafür haben Sie ja uns, das ist das Gute daran. Erstens: verbindliche Zielsteuerung statt Symbolik. Die Quote von 6 Prozent darf kein frommer Wunsch bleiben, sondern muss mit ressortscharfen Zielvorgaben, jährlichem Monitoring und Konsequenzen hinterlegt werden. Dienststellen, die dauerhaft unter 5 Prozent liegen, brauchen konkrete Maßnahmenpläne und keine bloßen Hinweise auf Altersstrukturen oder Berufsprofile. Zweitens: konsequente Nutzung der vorhandenen Mittel. Der Schwerbehindertenpool ist so zu steuern, dass das Stellenvolumen tatsächlich ausgeschöpft wird, notfalls durch eine verpflichtende Prüfung, ob Stellen über diesen Pool besetzt werden können. Das Budget für Arbeit und das Budget für Ausbildung sind aktiv auszubauen, etwa durch Zielzahlen für Ausbildungsverhältnisse und eventuell auch mal durch eine gezielte Ansprache potenzieller Bewerberinnen und Bewerber, denn man kann durchaus auch selbstständig aktiv werden kann, meine Damen und Herren. Drittens: pragmatische Öffnungen für Einstiegsmodelle. Wenn sachgrundlose Befristungen aus guten Gründen generell eingeschränkt werden, muss doch der Senat umso intensiver prüfen, wie arbeitsmarktpolitische Einstiege für Menschen mit Schwerbehinderungen rechtssicher organisiert werden können, orientiert beispielsweise an Modellen wie in Berlin, was ich eben ansprach, aber natürlich an Bremer Verhältnisse flexibel angepasst. Meine Damen und Herren, Inklusion misst sich faktisch an der Zahl der Menschen mit Behinderungen, die tatsächlich im öffentlichen Dienst arbeiten. Wenn die Quote trotz wohlklingender Maßnahmen sinkt, stimmt der Kurs nicht ganz. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Wir fordern den Senat von daher auf, aus einer gut gemeinten Inklusionspolitik endlich eine wirksame Beschäftigungspolitik zu machen, die den eigenen Ansprüchen gerecht wird. Wenn man das Ganze mal nüchtern betrachtet: Sie sind vom Erfolg eigentlich, wenn man ehrlich ist, nicht unbedingt galaxienweit entfernt. Was Ihnen, denke ich mal, insgesamt fehlt, ist ein etwas schärferer Blick auf die vorhandenen Umstände bei den Verantwortlichen, die es umsetzen sollen. Damit bin ich wieder beim alten Thema: Ihrer Motivation. Wenn Sie daran ein bisschen feilen, könnte ich mir vorstellen, dass Sie das Gesamtthema durchaus wieder zum Erfolg führen werden. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND)
