Tim Sültenfuß
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg:innen, liebe Gäste! Einer Erwerbsarbeit nachzugehen, das ist in unserer Gesellschaft eine wesentliche Voraussetzung für echte Teilhabe. Wir wissen aber, dass Menschen mit Behinderungen deutlich häufiger erwerbslos sind als der Durchschnitt. 2024 lag die Arbeitslosenquote im Jahresdurchschnitt bei 7,3 Prozent, während sie bei Menschen mit Schwerbehinderungen bei 11,6 Prozent, also über 4 Prozent höher lag. Die Zahlen zeigen uns auch, dass Menschen mit Behinderungen im Schnitt deutlich länger erwerbslos sind als alle anderen. Gleichzeitig sind aber die Menschen mit Behinderungen, die keiner Erwerbsarbeit nachgehen, im Schnitt deutlich besser ausgebildet. 2024 hatten 53 Prozent der erwerbslosen Menschen mit Schwerbehinderungen eine abgeschlossene Berufsausbildung. Bei den Erwerbslosen insgesamt waren es nur 44 Prozent. Die Bundesagentur für Arbeit hatte sich deswegen im vergangenen Jahr auch für mehr Inklusion zur Bekämpfung des Fachkräftemangels ausgesprochen. Jetzt stellt sich natürlich die Frage, warum die Arbeitgeber:innen seltener Menschen mit Behinderungen einstellen, obwohl sie doch eigentlich besser ausgebildet sind. Ein wichtiger Aspekt der Antwort ist aus meiner Sicht: Die Arbeitgeber:innen haben so wie alle anderen auch einfach zu wenig Berührungspunkte und daher zu wenig Erfahrung im Umgang mit Menschen mit Behinderungen. Deswegen gibt es viele Vorurteile und Ängste, die eine Anstellung einer Person mit Behinderung im Zweifel verhindern. Ich selber erlebe das auch häufig, dass Fremde – und ich gehe davon aus, dass es wegen meiner Behinderung ist – erst mal davon ausgehen, dass ich natürlich nicht arbeite. Das ist die aktuelle Gemengelage. Hier muss der öffentliche Dienst bei der Förderung der Inklusion mit gutem Beispiel vorangehen. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Für eine Weile hat das schon mal ganz gut geklappt. Seit einigen Jahren beobachten wir allerdings eine negative Entwicklung. Seit 2016 sinkt die Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderungen im öffentlichen Dienst in Bremen kontinuierlich. Seit 2021 sinkt nicht nur der Anteil der schwerbehinderten Beschäftigten in den Behörden, sondern auch ihre absolute Zahl. Im Jahr 2023 ist die Quote zum ersten Mal unter die Marke von 6 Prozent gefallen, die sich Bremen im Rahmen einer Selbstverpflichtung als Ziel auferlegt hat. Im Jahr 2024 lag die Beschäftigungsquote nur noch bei 5,73 Prozent. Sollte die Quote unter 5 Prozent fallen, dann müsste Bremen im Rahmen der Ausgleichsabgabe eine Strafe an das Amt für Versorgung und Integration zahlen. Erfreulich ist, dass die Zahl der Beschäftigungsverhältnisse, die über das Budget für Arbeit finanziert werden, in den letzten Jahren langsam aber kontinuierlich gestiegen ist. Es wäre aus meiner Sicht sinnvoll, die Bekanntheit des Budgets für Arbeit weiter zu fördern und seine Nutzung auszubauen. Dringend ausbaufähig ist auch die Nutzung des Budgets für Ausbildung. Unsere Anfrage hat nämlich ergeben, dass zumindest bis letzten Sommer im Bundesland Bremen nicht ein einziges Ausbildungsverhältnis im öffentlichen Dienst über das Budget für Ausbildung finanziert wurde. Da in diesen Fällen für die Übernahme der Kosten vorrangig die Bundesagentur für Arbeit zuständig wäre, könnten wir hier richtig Geld sparen, während wir die Inklusion fördern. (Beifall Die Linke, SPD) Dass es laut der Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven in den letzten Jahren nur in wenigen Fällen Interesse am Budget für Ausbildung gab, das stützt aus meiner Sicht die Forderung, dass wir diese Möglichkeit mehr bewerben sollten. Ich begrüße ausdrücklich, dass der sogenannte Schwerbehindertenpool seit letztem Jahr auch zur Übernahme von Azubis im Anschluss an die Ausbildung genutzt werden kann. Außerdem möchte ich noch auf den Punkt der Freistellung von Schwerbehindertenvertretungen eingehen. Im SGB IX ist geregelt, dass Dienststellen, in denen mindestens fünf Schwerbehinderte dauerhaft beschäftigt sind, eine Schwerbehindertenvertretung wählen. Diese Vertretung ist aber nur dann für ihre Tätigkeit freizustellen, wenn in der Dienststelle mindestens hundert Schwerbehinderte beschäftigt sind. Diese Voraussetzungen erfüllen in Bremen gerade einmal fünf Dienststellen. Eine einzige weitere Dienststelle, die knapp unter hundert Schwerbehinderte beschäftigt, hat einer Freistellung freiwillig zugestimmt. In allen anderen Dienststellen wurden die Schwerbehindertenvertretungen in der Vergangenheit nur für die Teilnahme an Vorstellungsgesprächen, Personalratssitzungen und Ähnlichem freigestellt. Im Rahmen der neuen für alle Beamt:innen und Beschäftigten des öffentlichen Dienstes geltenden Inklusionsvereinbarung wurde hier nachgebessert. In Zukunft müssen Dienststellen Teilfreistellung gewähren, wenn die, Zitat, „dienststellenspezifischen Gegebenheiten dies erfordern“. Hessen und Schleswig-Holstein gehen hier zum Beispiel deutlich weiter und regeln stufenweise Freistellungen auch bei weniger als hundert betroffenen Beschäftigten. Wir werden dieses Thema in der Zukunft genau im Blick behalten und schauen, wie viele Dienststellen unter der Grenze von hundert Beschäftigten am Ende tatsächlich Vereinbarungen zur teilweisen Freistellung treffen. Denn eins ist klar: Damit Schwerbehindertenvertretungen in die Lage versetzt werden, ihre Arbeit vernünftig zu machen und die Inklusion voranzubringen, müssen sie, so wie Betriebsrät:innen und Personalvertretungen, in angemessenem Maß von ihrer Arbeit freigestellt werden. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich komme zum Schluss: Inklusion auf dem Arbeitsmarkt ist entscheidend für die Vision einer inklusiven Gesellschaft. Der öffentliche Dienst erfüllt dabei eine Vorbildfunktion. Deswegen müssen wir hier wieder besser werden. Als Linke werden wir weiterhin kritisch begleiten, ob die getroffenen Maßnahmen dafür ausreichen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
