Nelson Janßen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte verbliebene Gäste! Ich finde die Debatte angemessen und notwendig, da die Gewalt gerade gegenüber Rettungskräften, aber auch ärztlichem, medizinischem Personal und Personal in Kliniken, aber auch in den Praxen in den letzten Jahren zugenommen hat und ein reales Problem, eine reale Gefährdung ist. Das führt natürlich zum einen zu einer Bedrohung, die für die Beschäftigten in ihrem Arbeitsalltag ganz real ist, aber auch zu einer Verunsicherung in den Kliniken, in den Praxen und Sorge davor, wie sich die Situation weiterentwickelt. Daher ist am Anfang jeder dieser Debatten – und das hatten wir auch schon, als Sie die Große Anfrage dazu gestellt hatten – klar zum Ausdruck gebracht: Aggressives Verhalten, Übergriffe, Beleidigungen bis zu Angriffen sind in keiner Weise zu tolerieren, müssen eine klare Antwort erhalten, und zwar auf den unterschiedlichen Ebenen, sei es Prävention, sei es in der Strafverfolgung und sei es auch in der Überprüfung der strafrechtlichen Normen. Ich finde, die FDP spricht in ihrem Antrag da eine ganze Reihe von sinnvollen Maßnahmen, denkbaren Maßnahmen an. Ich glaube, für die Bewertung der aktuellen Lage müssen wir uns aber noch mal ein bisschen tiefer in die fachlichen Fragen begeben mit der Frage, wo stehen wir eigentlich im Moment? Denn wir sprechen nicht über die gleiche Systematik, auch in der Erfassung der Übergriffe, wenn wir von der Feuerwehr sprechen, wenn wir vom Rettungsdienst sprechen, wenn wir von den Kliniken sprechen und wenn wir von den Praxen sprechen. Damit will ich nicht sagen, diese Themenbereiche hätten nichts miteinander zu tun; aber wie die Informationen dort gesichert und weitergeleitet werden, ist höchst unterschiedlich. Wir hatten in der Vergangenheit schon eine Debatte, die sich ableitete aus der Handhabe der Feuerwehr, wo es immer schon eine Registrierung gab, weil das eine hoheitlich-staatliche Aufgabe ist. Die wurde dann übertragen auf den Notfalldienst, auch da hat man noch eine ziemlich hohe Nähe. Wenn wir dann über die Notfallambulanzstrukturen in den Kliniken reden, haben wir eine angrenzende Verwendung, und wenn wir dann in den niedergelassenen Bereich, die Arztpraxen kommen, haben wir gänzlich andere Systemlogiken, die auch die Frage aufrufen: Wem gegenüber würden eigentlich Übergriffe gemeldet werden jenseits der Ermittlungsbehörden und der Polizei? Wer also führt diese Informationen und Daten zusammen? Da sehen wir, wenn wir in die anderen Bundesländer gucken, unterschiedliche Modelle. Da gibt es teilweise über die Kassenärztliche Vereinigung Sammlungen, da gibt es auch teilweise über die Ärztekammer Sammlungen. Jetzt ist hier vorgeschlagen, die Sammlung soll über das Ressort laufen. Ob das der Weisheit letzter Schluss ist, müssen wir in der Gesundheitsdeputation weiter besprechen, weil die Quellen und die Logiken unterschiedliche sind, weil wir eine andere Systematik dabei haben, ob jemand im Einsatz, Rettungsdienst, als Feuerwehrmann oder Feuerwehrfrau behindert wird oder wenn ich jemanden angreife. Damit will ich nicht sagen, das eine oder andere ist besser oder schlechter, offensichtlich ist beides gleich schlecht. Trotzdem müssen wir überlegen, welche Personengruppen sind eigentlich gemeint, wenn wir darüber reden, auch, wenn wir über Strafverschärfung reden, und darüber, was die richtige Möglichkeit ist, das zusammenzufassen, und die richtige Reaktion. Ich finde, emotional ist es immer ziemlich naheliegend, zu sagen, die Strafen müssen hoch. Ich verstehe das erst mal im Grundsatz. Ob das immer dazu geeignet ist, wirklich eine abschreckende Wirkung zu erzielen, (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Da gebe ich Ihnen recht!) darüber gibt es sehr viel Literatur, da gibt es sehr viel Debatte. Ich glaube, dass viele dieser Übergriffe in Situationen geschehen, in denen Alkohol im Spiel ist, in denen verschiedene Belastungssituationen im Spiel sind, die den Übergriff kein Stück besser machen – kein Stück besser machen! –; (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Missverständnisse!) ob dann allerdings jemand überlegt, es steht jetzt seit drei Monaten ein zusätzliches halbes Jahr Haftstraße auf dem Spiel, und das eine hätte ich genommen, das andere aber nicht – das glaube ich nicht, dass das in der realen Situation so läuft. Daher muss man die Debatte führen, aber direkt von Anfang an einordnen und sagen, das wird nicht der Weisheit letzter Schluss sein und auch nicht – und das sagen Sie auch gar nicht – als einzige Maßnahme, sondern Teil eines Maßnahmenpaketes. Inhaltlich muss man sich auch angucken, was in den letzten Jahren mit diesem sogenannten Paragrafen – nicht sogenannten, der heißt einfach so – – § 115 auseinandersetzen. Da war am Anfang immer die Konzentration auf Personen und Menschen, die einen staatlichen Auftrag oder öffentliche Aufträge erfüllen. Das ist nun mal nicht eins zu eins zu übertragen auf die privaten Ärztinnen und Ärzte oder das Personal an diesen Orten, in den Praxen. Daher lässt sich der Paragraf auch nicht beliebig ausweiten. Deshalb diskutiert das Bundesjustizministerium die Einfügung eines zusätzlichen Paragrafen, womit aber auch wieder Herausforderungen einhergehen: Welche Personengruppen umfasst das denn jetzt? Umfasst das nur das ärztliche Personal, auch das pflegerische Personal, umfasst das die medizinischen Fachkräfte, die labortechnischen Assistent:innen, das Verwaltungspersonal in der Praxis, das Reinigungspersonal? Es ist relativ schwierig, das Ganze sinnvoll zu begrenzen. Die Begrenzung macht aber Sinn, denn ansonsten ist dieser Paragraf natürlich total willkürlich und wäre eine allgemeine Strafausweitung für Personengruppen, die eigentlich im ursprünglichen Gedanken dieses Gesetzes nicht enthalten waren. Damit will ich nicht sagen, die soll man noch verprügeln, offensichtlich darf man das auch da nicht, aber dieser Paragraf nimmt eine bewusste Unterscheidung wahr, und da die sinnvolle Grenze zu ziehen, ist schon eine juristische Herausforderung und bedarf, glaube ich, eines genaueren Blickes. Zur Studienlage zur Gewalt gegen medizinisches Personal – darauf sind meine Vorrednerinnen und -redner schon eingegangen – gibt es durchaus eine breite Analyse und auch eine noch nicht so weitgehende Forschung, wie wir es in anderen Bereichen haben. Daher glaube ich nicht, dass man sagen kann, wir wissen noch nichts. Wir wissen schon, das ist zunehmend und problematisch, und da eine gute Datengrundlage zu schaffen, macht mit Sicherheit Sinn. Sie haben eine ganze Reihe von Punkten in Ihrem Antrag aufgerufen, die verzahnt einen Effekt haben können, auch Kampagnen. Auch da glaube ich, dass man viel an die Falschen redet, dass man viele Menschen erreicht, die nicht davon überzeugt werden müssten, keine Gewalt anzuwenden. Trotzdem kann es einen Beitrag dazu liefern. Gibt es auch bei der Feuerwehr schon ziemlich umfangreich beispielsweise, auch beim Rettungsdienst immer mehr. Dass man das noch ein bisschen weiter fasst und dann auch mit den Organisationen, der Selbstverwaltung diskutiert, ist mit Sicherheit sinnvoll. Eine Kampagne, die ausschließlich aus dem Gesundheitsressort organisiert wird, macht wahrscheinlich weniger Sinn als eine, die mit der Ärztekammer, mit den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, aber auch mit den Vertretungen beispielsweise der medizinischen Fachangestellten koordiniert ist. Da haben wir bestimmt noch etwas Arbeit vor uns. Deshalb glaube ich auch, dass die Debatten im gemeinsamen Landesgremium im Hinblick auf Risikoanalysen fortgeführt werden können. Wir haben nur auch schon einige Bestandteile Ihrer Forderungen aufgenommen. Es gibt natürlich die Möglichkeit, im Rahmen von Modernisierung und Sanierungsmaßnahmen entsprechende bauliche Vorkehrungen zu leisten. Wir haben in der Vergangenheit die Meldewege bereits angepasst und diskutiert und weiterentwickelt. Inwiefern weitere Anpassungen notwendig sind, das muss auf fachlicher Ebene diskutiert werden. Wie gesagt, beim § 115 beziehungsweise potenziell neuen 116 werden wir vielleicht gar nicht in der Einschätzung überall übereinkommen. Trotzdem überweisen wir heute in die fachlich zuständige Deputation und werden dann in der gebotenen Fachlichkeit den Antrag weiterberaten. – Vielen Dank! (Beifall Die Linke, SPD)
