Sven Schellenberg
geehrte Frau Präsidentin, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher! Wissen Sie, Herr Stahmann, manchmal fragt man sich wirklich, wie viele Reparaturrunden so ein Gesetz hier schon mal brauchen kann, bis dieser Senat endlich mal einsieht, dass man ein schief konstruiertes Fundament nicht dadurch stabilisiert, indem man die Wasserwaage manipuliert. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Heute liegt uns also das sogenannte Zweite Gesetz zur Änderung des Ausbildungs-Unterstützungsgesetzes vor – ein Gesetz, das, wie schon in den vorangegangenen Versionen, behauptet, die Fachkräftesicherung zu stärken, in Wahrheit aber vor allem eines leistet: Es belastet die Unternehmen im Land Bremen weiter, zumindest die meisten von ihnen, da komme ich aber noch mal zu, anstatt die grundsätzlichen Ursachen unserer Ausbildungsprobleme vor Ort anzugehen. Der Senat versucht, die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts als bloße technische Korrektur darzustellen, so, wie ich das eben herausgehört habe, Frau Senatorin, und zwar frei nach dem Motto: alles nichts Dramatisches, wir schieben ja nur eine Regelung vom Verordnungstext ins Gesetz. Das wäre natürlich schön und einfach. Die Wahrheit hingegen ist jedoch: Diese erneute Änderung ist das nächste Kapitel in einem Projekt, das von Anfang an handwerklich schlecht gedacht wie aufgesetzt war und dessen wirtschaftsfeindlicher Charakter heute deutlicher hervortritt als je zuvor. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Kommen wir mal zu der spannenden Frage: Was wurde denn vom OVG tatsächlich moniert, in dieser Sache? Es fehlte die gesetzliche Grundlage für die verpflichtende digitale Datenübermittlung. Eine Kleinigkeit, sagen manche. Ich nenne es kurzum einfach mal symptomatisch, meine Damen und Herren. Wenn ein Gesetz von Beginn an so zusammengeschustert wird, dass der Verordnungsgeber seine Kompetenzen überschreitet, dann sollte man sich doch irgendwann mal fragen, ob nicht das gesamte Konstrukt falsch ist. Der Senat aber nutzt dieses Urteil nun auch noch, das muss man sich mal vorstellen, als Steilvorlage, um das Gesetz noch rigider zu machen. Das sollten wir hier vielleicht doch mal beim Namen nennen. Die Pflicht zur digitalen Übermittlung über ein Organisationskonto mag technisch modern klingen, aber erneut trifft sie ausschließlich die Arbeitgeber. Der Senat schreibt im Brustton der Überzeugung, dass Härtefallanträge möglich seien. Zu gütig! Wirklich großzügig! Man zwingt erst alle in ein starres digitales System und erklärt dann gönnerhaft, dass diejenigen, die daran scheitern, doch bitteschön nachweisen mögen, warum ihnen das nicht zuzumuten ist, dies natürlich in der gewohnten Schriftform. Die Bürokratie blüht wieder, während das Problem, um das es eigentlich geht, ungelöst verbleibt. Worum geht es tatsächlich? Der Senat behauptet, die Betriebe würden zu wenig ausbilden. Die bittere Realität aber ist: Viele Jugendliche sind doch gar nicht ausbildungsfähig, daran hat das Urteil des Gerichtes nun leider Gottes nichts verändert, und zwar nicht, weil die Unternehmen es nicht wollen, sondern weil die Bildungsstrukturen im Land Bremen seit Jahren von Ihnen, meine Damen und Herren, bündig auf Verschleiß gefahren worden sind. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Wer da noch ernsthaft glaubt, man könnte dieses Defizit beheben, indem man die Unternehmen zur Kasse bittet, sollte sich dringend in der Realität an den Schulen beziehungsweise der vollumfänglich gescheiterten Bremer Bildung umsehen und damit beschäftigen. Stattdessen: mehr Abgaben, mehr Bürokratie, mehr staatliche Eingriffe und jetzt auch noch der nächste Schritt. Anfechtungsklagen haben künftig keine aufschiebende Wirkung mehr. Man könnte meinen, das sei ein kleiner Verwaltungsakt. Tatsächlich bedeutet es aber doch, dass Unternehmen erst mal zahlen müssen, und zwar noch bevor geklärt ist, ob die Festsetzung überhaupt rechtmäßig ist. Gewohnte rechtsstaatliche Prinzipien wie der effektive Rechtsschutz werden so nebenbei geschliffen für einen Fonds, der, wohlgemerkt nicht einmal nachweist, dass er die Ausbildungsqualität im Land Bremen wirklich nachhaltig verbessert. Der Senat behauptet im Entwurf, die Änderungen verursachten keine zusätzlichen Kosten. Die Betriebe hingegen dürfen selbstverständlich weiterhin zahlen. Wieder einmal sollen diejenigen einspringen, die ohnehin mit Fachkräftemangel, Kostensteigerungen und wachsender Regulierung kämpfen. Dieses Gesetz wirkt wie ein staatlich verordneter Strafzettel für Betriebe, die sich in Bremen überhaupt noch engagieren. Ganz nebenbei, das will ich Ihnen auch gerne nochmal sagen, kommt einem das vor wie ein staatlich erschaffenes, aufgepumptes Schneeballsystem, denn man muss sich auch mit der Frage beschäftigen: Wer zahlt ein bei den Betrieben, und wer profitiert? Ich glaube, das will keiner von Ihnen in Abrede stellen, dass es auch Profiteure gibt. Die großen Unternehmen beispielsweise, Daimler, gut ich will jetzt nicht in den Namen gehen, und andere, wo Leute auch gerne in Ausbildung gehen, was für gute Absolventen, gute Anwärter auch lohnende Ziele sind, wo die gerne ausgebildet werden möchten, weil da gibt es ja Abstimmungen, wo einer oder eine gerne hingeht, die können sich im Prinzip die Rosinen rauspicken unter den Bewerbern. Das ist natürlich ein ganz klares Ungleichgewicht zwischen Einzahlern und Profiteuren. Das muss man mal beim Namen nennen. Wir als Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND lehnen dieses Gesetz also nach wie vor in Gänze ab – Sie haben es sicherlich schon erraten –, und zwar, weil es die Realität ignoriert. Wir lehnen es ab, weil es die Wirtschaft belastet, anstatt die Bildungsprobleme zu lösen. Wir lehnen es ab, weil ein Gesetz, das schon in seiner ursprünglichen DNA völlig fehlerhaft konstruiert ist, durch Reparaturgesetz Nummer 2 auch nicht besser wird, sondern nur noch verkompliziert wird. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Was wäre denn stattdessen notwendig? Erstens: eine ehrliche Bildungsreform, die dafür sorgt, dass junge Menschen in Bremen endlich wieder mit grundlegenden Kompetenzen in den Ausbildungsmarkt starten. Zweitens: eine Stärkung der betrieblichen Ausbildung durch echte Anreize statt Zwangsangaben. Drittens: ein Staat, der Unternehmen auch unterstützt, statt ihnen permanent, auch durch solche Maßnahmen, immer neue Hürden in den Weg rollt. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Sie können dieses Gesetz heute gerne durchdrücken und werden das ja voraussichtlich auch tun, aber Sie werden damit weder mehr Ausbildungsplätze schaffen noch das Vertrauen in der Wirtschaft zurückgewinnen. Spätestens im nächsten Jahr werden wir aus irgendeinem Grund uns hier wiedersehen und wieder über dieses Gesetz sprechen. Ich kann Ihnen jetzt schon prophezeien, (Abgeordneter Dariush Hassanpour [Die Linke]: Dann sind Sie ja schon rausgeflogen!) dass wir da keine signifikanten Änderungen in den Zahlen sehen werden. Der Senat probiert (Glocke) sich jetzt – ich komme zum Ende, Frau Präsidentin – hier wieder an der Reparatur offensichtlichster Symptome, obwohl die Ursachen unübersehbar sind. Das ist zu wenig für dieses Bundesland und erst recht zu wenig sowohl für die Zukunft unserer jungen Menschen als auch für die händeringend (Glocke) nach ausbildungsfähigen Bewerbern suchenden Betriebe. – Vielen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND)
