Tim Sültenfuß
Warten Sie ab! Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg:innen, liebe Gäste! Herr Schröder, ich bin mir nicht ganz sicher, ob Sie das richtig verstanden haben, was wir hier gerade machen: Wir schaffen doch gerade die Berichtspflichten für die Hochschulen und das Studierendenwerk ab. Ich hätte eigentlich damit gerechnet, dass die FDP sagt: „Alles Heuchelei! Jetzt schafft ihr das ab, also seht ihr ja ein, dass das alles totaler Blödsinn ist mit den Berichtspflichten!“ oder so was. Das hat mich gerade irgendwie total irritiert, ich habe es nicht verstanden. Vielleicht können Sie uns da noch mal erklären, wie Sie das gemeint haben. (Beifall Die Linke – Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]: Sie hätten sich das komplett sparen können, das ist der Punkt!) Nein, das ist Quatsch. (Heiterkeit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Diese Gesetzesänderung ist notwendig, um Rechtssicherheit für die Hochschulen und das Studierendenwerk zu schaffen. Hintergrund ist die von der Europäischen Union eingeführte Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung, auch CSRD genannt. Mit dieser Richtlinie, die bereits am 5. Januar 2023 in Kraft trat, wurden die Berichtspflichten für große Kapitalgesellschaften verschärft, die es schon vorher gab. Die CSRD ist eine von mehreren Maßnahmen – Lieferkettengesetz haben wir gerade schon gehört –, die im Rahmen des Green Deal der EU und des Aktionsplans für nachhaltige Finanzen eingeführt wurden. Zweck der Stärkung der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen ist, Transparenz über die nachhaltigkeitsbezogenen Chancen und Risiken für Unternehmen sowie über die Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu schaffen. Jetzt, wichtig, zuhören: Diese Informationen sollen insbesondere Finanzmarktakteur:innen in die Lage versetzen, Nachhaltigkeit ihrer Portfolios zu messen und nachhaltigere Anlageentscheidungen treffen zu können. Die Begründung, warum die Koalition das Gesetz heute beschließen wird, ist einfach: Der Zweck der CSRD besteht, wie ich gerade gesagt habe, vor allem darin, für nachhaltigere Anlageentscheidungen zu sorgen. In öffentlichen Kapitalgesellschaften wird aber kein Geld angelegt, und Transparenz ist im Bereich der Eigenbetriebe und der Kapitalgesellschaften im öffentlichen Eigentum längst hergestellt. Berichtspflichten gibt es zum Beispiel in § 75 Absatz 1 Nummer 4 der Bremischen Landeshaushaltsordnung oder in § 30 des Bremischen Sondervermögensgesetzes. Für den Geschäftsbereich Wissenschaft erledigen wir die Normierung dieser Berichtspflichten jetzt. Alle Bundesländer haben ebenso wie der Bund die Aufgabe, die Regelung für ihre Geschäftsbereiche umzusetzen. Dass wir dabei als Bundesland deutlich schneller sind als der Bund, das sehe ich als Erfolg. Da kann man ruhig mal klatschen. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ja, genau. Denn eigentlich hätte Deutschland die EU-Richtlinie bis spätestens Mitte 2024 in Bundesrecht umsetzen müssen. Die EU-Kommission hat deswegen im September 2024 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Dass Deutschland so lange gezögert hat, die CSRD in nationales Recht umzusetzen, zahlt sich jetzt gerade für die Unternehmen aus, die seit Beschluss der Richtlinie durch die EU darauf gesetzt hatten, dass die Regelung noch vor Inkrafttreten erfolgreich durch Lobbyisten verwässert wird. (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Nein!) Am Dienstagmorgen ist genau das passiert: Die CSRD soll künftig nur noch für EU-Unternehmen mit mehr als 1 000 Beschäftigten und einem Jahresnettoumsatz von über 450 Millionen Euro gelten. Ursprünglich war mal ein Schwellenwert von 50 Millionen Euro geplant, also einfach das Neunfache. Durch die neuen Grenzwerte werden 85 Prozent der Unternehmen befreit, die sonst unter die CSRD gefallen wären. Eigentlich kann man sich das also jetzt auch alles schenken. (Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]: Eben!) Im Rahmen der Verhandlungen wurden übrigens auch die vorher verpflichtenden Klimatransitionspläne vollständig gestrichen. Dieser Verwässerung der Richtlinie vorausgegangen war ein Schulterschluss der konservativen EVP-Fraktion mit der rechtsextremen Fraktion „Patriots for Europe“. Das ist die Fraktion, zu der unter anderem die Parteien von Viktor Orbán und Marine Le Pen gehören. Die Rechtsextremen feiern die Entschärfung der CSRD gerade als, Zitat, „Todesstoß für den Green Deal der EU“. (Abgeordneter Sven Schellenberg [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Schön wär‘s!) Ja, das habe ich mir gedacht, dass Sie das gut finden. Warum erzähle ich das alles? Weil es zum Thema passt, und ich finde, dass wir nicht über die Auswirkungen der CSRD auf Bremen sprechen sollten, ohne klar zu benennen, dass Konservative mittlerweile auch im EUParlament offen mit den Faschisten paktieren. – (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Oh, kommen Sie!) Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
