Marco Lübke
Damen und Herren! Erlauben Sie mir als Vorsitzendem dieses Ausschusses, ein paar Anmerkungen zu diesem Ausschuss zu machen, damit auch jeder weiß, worüber wir eigentlich hier sprechen. Die Bürgerschaft bildet zur Kontrolle der nach den §§ – das kann ich Ihnen leider nicht ersparen – 39 und 40 Absatz 1, 41 bis 43, 46, 47, 49 durchgeführten Maßnahmen sowie von Datenermittlungen nach den §§ 55, 69 und 70 einen Ausschuss. So steht es im Bremischen Polizeigesetz. Um das mal zu übersetzen: Die angeführten Maßnahmen sind polizeiliche Beobachtung, Datenerhebung durch Observation, Datenerhebung durch den verdeckten Einsatz technischer Mittel, Telekommunikationsüberwachung und Eingriff in die Telekommunikation, Verkehrsdatenerhebung und so weiter. Der Kontrollausschuss hat drei Mitglieder. Wir sind kein großes Gremium, und die Kollegen Lenkeit und Labetzke werden das sicherlich bestätigen, wir tagen in der Regel sechsmal im Jahr, der Inhalt dieser Vorlagen und natürlich die Sitzung selbst sind als „Verschlusssache – nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und das ergibt sich auch aus der Systematik des Polizeigesetzes. Meine Damen und Herren, was bedeutet das konkret? Im Ausschuss werden uns konkrete Fälle zu den eben genannten Ermittlungsbefugnissen der Polizei bekanntgegeben, die entweder Bestand haben oder neu hinzugekommen sind. Es wird außerdem entsprechend berichtet, was der Grund für diese Maßnahme ist, also die Rechtsgrundlage, welche Behörde sie entlassen hat, wann sie diese erlassen hat und gegen wen sie sich richtet. Beispiel: Die Maßnahme richtet sich gegen eine 19-jährige Frau, die sich dem IS angeschlossen hat. Was wir eben nicht in diesem Ausschuss machen, ist, dass wir uns über personenbezogene Daten austauschen. Es werden zwar konkrete Fälle behandelt, die aber weder Namen noch sonstige personenbezogene Daten beinhalten. Insofern kann man überhaupt keine Verbindung von den Fällen zu bestimmten Personen herstellen. Ebenso ist es nicht möglich, die Arbeit der Polizei in dem Ausschuss zu behindern oder zu blockieren, sondern es geht ausschließlich um die Kontrolle der Arbeit und im Kern darum, ob die genannten Maßnahmen plausibel begründet sind und ob die Polizei nicht willkürlich irgendwelche Maßnahmen eröffnet hat. Insofern, als Ergebnis dieser Vorbemerkung ist der Ausschuss aus meiner Sicht, aus der Sicht der CDU-Fraktion nicht dazu geeignet, Daten weiterzugeben, den Staat zu hintergehen oder weitere Dinge voranzutreiben, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung auch nur im Ansatz gefährden können. Deswegen finde ich diese Aufregung über diesen Wahlvorschlag – –, ehrlicherweise kann ich diesen nicht nachvollziehen. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Jetzt ist das Thema die Kollegin Wargalla. Lassen Sie mich noch ein paar Worte zu der Kollegin verlieren. Alle Kolleg:innen, und natürlich auch die Kollegin Wargalla, sind, wie wir alle in diesem Ausschuss, zur Verschwiegenheit verpflichtet, und daran hat sich jeder zu halten. Ich habe auch die Erwartung, dass sich daran jeder hält. Wenn dagegen verstoßen wird, dann ist die Debatte natürlich notwendig, und dann muss man auch die entsprechenden Konsequenzen ziehen. Aber dafür gibt es aus Sicht der CDU-Fraktion keine Belege, dass die Kollegin dagegen verstoßen hat, meine Damen und Herren. Ich möchte noch mal deutlich machen: Die Kollegin Wargalla und ich, wir sind in vielen, vielen Dingen, vielleicht auch in allen, ich weiß es nicht, wahrscheinlich weltweit auseinander, was die politischen Inhalte betrifft, vielleicht auch so weit, dass wir gar nicht auf einen Nenner kommen. Ich finde, das muss in der parlamentarischen Diskussion, in der parlamentarischen Demokratie bei ganz verschiedenen Grundüberzeugungen auch möglich sein, und das ist auch richtig so. Aber, und das will ich auch ganz deutlich sagen, das bedeutet doch grundsätzlich nicht, dass man automatisch darauf schließen kann, dass die Kollegin Wargalla nicht auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht, diese ablehnt oder bekämpfen will, meine Damen und Herren. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auch hier gilt wie in allen anderen Bereichen die Unschuldsvermutung, (Heiterkeit SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und die gilt natürlich auch für die Kollegin Wargalla. Ich halte diese Gleichung ehrlicherweise auch für falsch und gefährlich. Deswegen werden wir diese Wahl auch unterstützen, wie es, der Kollege hat es eben gesagt, in der parlamentarischen Kultur unter demokratischen Parteien auch richtig ist. Ich finde, Kritik kann man immer üben, aber das eben hatte nichts mit Kritik zu tun, das waren Unterstellungen, Diffamierungen, und die haben hier ehrlicherweise nichts zu suchen, meine Damen und Herren. – Herzlichen Dank! (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke)
