Jan Timke
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wurden Spitzenbeamte in Bremen widerrechtlich auf Steuerzahlerkosten in den einstweiligen Ruhestand versetzt, sodass wir heute eine parlamentarische Untersuchung dieser Vorgänge beschließen müssen? (Zuruf SPD: Nein!) Das ist das Thema der heutigen Debatte, ausgelöst von der Tatsache, dass es widersprüchliche sowie unzureichende bis gar keine Antworten auf wichtige Fragen gab, die sich im Zusammenhang mit der Versetzung einzelner Staatsräte in den einstweiligen Ruhestand aufgetan haben. Es geht hierbei um die verantwortungsvolle Kontrolle der Exekutive und dem sorgsamen Umgang mit Steuergeldern, und es geht um den offensichtlichen Vertrauensverlust, der durch die Versetzung von Staatsräten in den einstweiligen Ruhestand in der Öffentlichkeit entstanden ist. Meine Damen und Herren, ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss ist das schärfste Instrument des Landesparlaments als Kontrollinstanz und gerade deshalb das adäquate Mittel, wenn es um systematische Fragen von politischer Kultur, Rechtsanwendung und Haushaltsverantwortung geht. Die bisherigen Informationen aus den Antworten der Regierung und öffentlichen Äußerungen amtierender und auch zurückgetretener Senatorinnen reichen bei Weitem nicht aus, um die notwendige Transparenz herzustellen und das entstandene Misstrauen gegenüber der Praxis der vorzeitigen Versetzung von Staatsräten in den einstweiligen Ruhestand auszuräumen. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) In den vergangenen Jahren sind in Bremen diverse Staatsräte in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden und das in einigen Fällen nach vergleichsweise kurzer Dienstzeit, wie eine Senatsantwort auf eine Anfrage unserer Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND aus dem Juni dieses Jahres ergab. Insgesamt neun hochdotierte Spitzenbeamte sind so in den letzten zehn Jahren ausgeschieden und das vor dem Erreichen der Altersgrenze und mit sofortigen wirksamen Alimentierungsansprüchen. Die Kosten, die der Steuerzahler für diese Spitzenbeamten tragen muss, deren Arbeitsfähigkeit in der Regel nach Aufgabe ihres Amtes als Staatsrat weiterhin vorliegt, belaufen sich auf jährlich etwa eine halbe Million Euro in Bremen. Bei einigen dieser ehemaligen Staatsräte, die aus ihrer Funktion ausgeschieden sind, stellt sich nun die Frage, ob die gesetzlichen Vorgaben, die an einen einstweilen Ruhestand geknüpft sind, jeweils korrekt angewendet wurden. Bei anderen ausgeschiedenen Spitzenbeamten stellen sich hingegen noch ganz andere Fragen, wie beispielsweise bei der ehemaligen Staatsrätin Karin Treu, die zwei Jahre als Staatsrätin für Arbeit tätig war. Sie schied mit 60 Jahren aus ihrem Amt aus und wurde zwar nicht in den einstweiligen Ruhestand versetzt, weil sie offensichtlich noch nicht die fünfjährige Standzeit als Beamtin erreicht hatte, die dafür nämlich notwendig gewesen wäre. Daher hätte ihre Entlassung angestanden. Im Bundesland Bremen lassen die Sozialdemokraten aber eine verdiente Genossin nicht im Regen stehen, selbst, wenn sie in ihrem Amt als Staatsrätin gescheitert war. Der brave Steuerzahler wird es schon richten, meine Damen und Herren. Deshalb hat man Karin Treu nicht entlassen, sondern mit ihrer Zustimmung ein neues Beamtenverhältnis begründet und sie in ein Amt der Besoldungsgruppe A zurückgestuft. Allein das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist schon ein fragwürdiger Vorgang. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Aber es wird noch undurchsichtiger, denn Karin Treu wurde als Beamtin nicht in einer senatorischen Dienststelle untergebracht, so, wie es für die Beamten im Land Bremen eigentlich üblich ist, sondern sie übernahm Aufgaben in der Ausbildungsgesellschaft Bremen, einer GmbH, die sich im 100-prozentigen Besitz der Stadt Bremen und des Landes Bremen befindet. Auch dieser Wechsel bedarf noch einer eingehenden Überprüfung, liebe Kolleginnen und Kollegen, inwiefern dies mit geltendem Recht in Einklang steht, weil die Ausbildungsgesellschaft Bremen als Kapitalgesellschaft schlichtweg keine Dienstherreneigenschaft besitzt und daher eine Abordnung oder Versetzung zur Ausbildungsgesellschaft schlichtweg nicht möglich ist. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Aber, meine Damen und Herren, was ist in Bremen schon unmöglich? Genauso ist die Frage noch nicht beantwortet worden, warum Frau Treu drei Jahre vor ihrem Renteneintritt noch zur Beamtin auf Lebenszeit ernannt wurde. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Verbeamtungen, meine Damen und Herren, sind mit ganz wenigen Ausnahmen nur bis zum 45. Lebensjahr möglich. Bei einer Überschreitung dieser Altersbegrenzung sind besondere Ausnahmebeschlüsse erforderlich. Wurden die überhaupt im Fall von Frau Treu eingeholt, sehr geehrter Herr Bürgermeister? Frau Treu war bereits 60 Jahre alt, als sie in die Besoldungsordnung A zurückernannt wurde. Diese und weitere Fragen gilt es zu klären, zum einen im parlamentarischen Untersuchungsausschuss, der hier heute hoffentlich einstimmig beschlossen wird, und zum anderen im Rahmen einer großen Anfrage an den Senat, die wir zur Causa Treu bereits vor einem Monat eingereicht haben und deren Beantwortung wir natürlich mit Spannung erwarten. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Rechtslage ermöglicht es, Staatsräte unter bestimmten Voraussetzungen in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen. Diese Regelung soll Regierungsfähigkeit sichern, nicht Versorgungstatbestände auf Vorrat schaffen. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Genau deshalb ist das Parlament in der Pflicht, zu prüfen, ob diese Instrumente im Sinne ihres ursprünglichen Zwecks oder in einer Grauzone der politischen Opportunität genutzt worden sind. Dabei ist ein Untersuchungsausschuss keine politische Showbühne, sondern Ausdruck eines selbstbewussten Parlaments, das seine Kontrollrechte ernst nimmt. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Wer heute für die Einsetzung des Untersuchungsausschusses stimmt, entscheidet sich damit nicht automatisch gegen die rot-grün-rote Landesregierung, sondern für Transparenz, (Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Ja!) für Rechtsstaatlichkeit und für einen verantwortungsvollen Umgang mit den Beiträgen der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, meine Damen und Herren. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Denn Ziel dieses Ausschusses ist nicht die nachträgliche politische Abrechnung mit einzelnen Personen, sondern die umfassende Aufklärung von Strukturen und Abläufen. Wo Fehler gemacht worden sind, müssen sie benannt werden und dort, wo rechtmäßig gehandelt wurde, braucht es eine klare und nachvollziehbare Bestätigung, um das Vertrauen zu stärken. Wenn man sich die Presseberichterstattung zum angehenden Untersuchungsausschuss anschaut und gerade mal in den letzten Tagen mit Medienvertretern gesprochen hat, dann gewinnt man den Eindruck, dass die deutliche Mehrzahl der Journalistinnen und Journalisten in Bremen und Bremerhaven einem Untersuchungsausschuss kritisch gegenüberstehen, denn sie erwarten wenig Ergebnisse aber viel Schlammschlacht. Kürzlich wurde mir von einer Medienvertreterin die Frage gestellt, ob kein Untersuchungsausschuss nicht die bessere Alternative gewesen wäre, damit das Parlament und die Demokratie nicht nachhaltig beschädigt werden. Das ist, liebe Kolleginnen und Kollegen, natürlich eine berechtigte Frage. Für unsere Fraktion haben wir sie aber mit „Nein“ beantwortet, denn einerseits liegt es an uns Parlamentariern, diesen Untersuchungsausschuss nicht zu einer Schlammschlacht ausarten zu lassen, und andererseits wäre es aus Sicht der Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND genau das falsche Signal an die Bürgerinnen und Bürger unseres Bundeslandes, würden wir bereits bekannte fragwürdige Vorgänge um die Versetzung von Staatsräten in den einstweiligen Ruhestand mit dem Deckmantel des Schweigens belegen. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Es wäre für die parlamentarische Demokratie viel schädlicher als eine lückenlose Aufklärung, die an der einen oder anderen Stelle für die Regierungsparteien auch unangenehm wird. Deshalb stimmen wir dem Antrag auf Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses heute auch zu, denn der PUA ist ein notwendiger Schritt zur Wiederherstellung politischer Transparenz und administrativer Glaubwürdigkeit in Bremen. Zu viel ist in den letzten Monaten im Unklaren geblieben, meine Damen und Herren, zu viel wurde widersprüchlich oder gar irreführend kommuniziert, und zu viele Fragen sind offen, die die Öffentlichkeit zu Recht bewegen. Der Antrag von CDU und FDP benennt einige dieser Probleme und setzt damit einen wichtigen Impuls, den wir ausdrücklich unterstützen. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Denn klar ist, meine Damen und Herren: Was in den Ressorts, insbesondere im grünen Umweltressort, geschehen ist, darf nicht folgenlos bleiben. Gleichzeitig ist aber auch klar, dass dieser Antrag in seiner vorliegenden Form Lücken enthält. Er entfaltet zwar große Breite, bleibt aber gerade dort oberflächlich, wo die zentralen Ursachen der Affäre liegen. Er benennt die Zeiträume, aber nicht die Mechanismen. Er deutet die Probleme an, aber untersucht sie nicht konsequent. Und er bietet Anlass zur Aufklärung, aber nicht zu deren Voraussetzungen. Ein Untersuchungsausschuss, der auf dieser Grundlage arbeitet, würde zwar viel Material zusammenstellen, aber nur einen Teil der politischen Wirklichkeit beleuchten. Genau deshalb braucht es eine Ergänzung des Untersuchungsauftrags, denn ein lückenhafter Ausschuss ist nicht nur ineffektiv, er ist politisch fragwürdig, weil er Transparenz verspricht, aber am Ende nur Teilergebnisse liefert. Diese Lücke wollen wir mit unserem Änderungsantrag, der Ihnen heute ebenfalls vorliegt, schließen. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) So ist es beispielsweise verwunderlich, dass der CDU/FDP-Antrag nicht die Prüfung verlangt, ob alternative Personalmaßnahmen zur Verfügung standen. Die Frage, ob eine Versetzung in den einstweiligen Ruhestand erforderlich, verhältnismäßig und rechtlich einwandfrei war, kann man nur beantworten, wenn geklärt wird, welche Optionen bestanden und warum diese nicht genutzt wurden. Dazu zählt auch die Frage, ob interne Umsetzungen, Abordnungen oder temporäre Aufgabenverlagerungen möglich gewesen wären. Wenn diese Alternativen nicht geprüft wurden, wäre das ein Verstoß gegen die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht und gegen haushalterische Vernunft. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Wenn sie geprüft und aus politischen Gründen verworfen wurden, wäre das eine andere Form des Problems. In beiden Fällen besteht aber dringender Aufklärungs- und Handlungsbedarf. Der Ausschuss soll daher prüfen, ob Alternativen zur Ruhestandsversetzung pflichtgemäß und vollständig geprüft wurden und ob der gewählte Zeitpunkt der Entscheidung politische und auch finanzielle Vorteile erzeugt hat. Ich bitte Sie daher, nicht nur dem CDU/FDP-Antrag heute zuzustimmen, sondern auch unserem Änderungsantrag, denn nur durch diese Ergänzung umfassen wir das gesamte mögliche Problem und geben den Ausschussmitgliedern eine zielgerichtete Vorlage für ihre Untersuchung. Ebenso werden wir dem Änderungsantrag der CDU zustimmen, der auf eine Reduzierung der Ausschussmitglieder von elf auf neun abzielt. Wir halten das für eine gute Möglichkeit, noch mal etwas Geld zu sparen und ein bisschen schlanker hier im Untersuchungsausschuss arbeiten zu können. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND)
