Dr. Marcel Schröder
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wussten Sie, dass der größte Einzelaktionär des Reisekonzerns TUI ein russischer Oligarch ist? Das wusste ich auch nicht – bis zu unserer Rechtsausschussreise, die eben schon erwähnt wurde. (Zuruf Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]) Da haben uns nämlich die beiden Berliner Staatsanwältinnen erzählt, wie sie mit der Orbis-Datenbank arbeiten und haben das an diesem sehr anschaulichen Beispiel gezeigt, wie man auf einen Blick Unternehmensverflechtungen anschauen kann. Das ist tatsächlich sehr hilfreich. Es ist so ein bisschen wie North Data, das ist so eine Art digitales Handelsregister, nur viel ausführlicher. Das ist tatsächlich sehr, sehr sinnvoll, denn gerade im Bereich Wirtschaftskriminalität muss man sehr schnell sein. Der Ansatz ist „Follow the Money“, und man muss relativ schnell ermitteln, wo das illegale Geld landet, bevor es dann in irgendwelchen OffshoreGesellschaften oder Immobilien versickert oder gewaschen werden kann. Wer hier noch mit dem Papier arbeitet, der ist natürlich als Staatsanwaltschaft in einem riesigen Nachteil gegenüber den Kriminellen, die digital und sehr versiert unterwegs sind in diesem Bereich. Man hat uns da also sehr ans Herz gelegt, diese Datenbank auch für die Bremer Staatsanwaltschaft zu beschaffen, und das hat uns fraktionsübergreifend überzeugt. Deswegen haben wir auch mehrere Anträge dazu, und den Punkten, die das fordern, werden wir auch zustimmen, sowohl bei der CDU als auch bei der Koalition. Der Antrag der Koalition, der bettet die Forderungen nach der Orbis-Datenbank so ein bisschen ein und hat noch ein paar Forderungen drum herum. Die ersten drei Forderungen decken sich weitgehend mit denen der CDU, die OrbisDatenbank einzuführen. Zusätzlich fordern Sie eine neue Ermittlungsgruppe. Da hat sich uns ein bisschen die Frage gestellt: Wollen Sie denn damit einhergehend auch weiteres Personal bereitstellen? Denn eine Ermittlungsgruppe bilden kann die Staatsanwaltschaft auch allein. Das, was wir als Parlament tun müssen, ist, die entsprechenden Personal-, Sachmittel bereitzustellen. Ist das denn auch geplant, oder ist das hier eine bloße Absichtserklärung mit den bestehenden Mitteln? Wir wissen alle, wie es bei der Staatsanwaltschaft aussieht. Wir wissen auch, wie es in anderen Behörden aussieht personell, und da stellt sich uns schon die Frage, inwiefern das mit dem vorhandenen Personal überhaupt leistbar ist. Da würde uns interessieren, wie Sie das gemeint haben. Dann Punkt 4 und 5: Da fordern Sie, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, eine öffentliche Datenbank mit Daten von in Deutschland tätigen Unternehmen zu erstellen und, bei Punkt 5, ein zentrales Immobilienregister einzusetzen. Eine öffentliche Datenbank mit Unternehmensinformationen gibt es. Das ist das Transparenzregister. Das gibt es also schon. Eine Datenbank für Immobilien gibt es auch, das nennt sich Grundbuch. Jetzt ist die Frage: Wollen Sie noch ein neues Register zusätzlich zum Transparenzregister und zum Grundbuch schaffen? Das wäre doch tatsächlich etwas doppelt gemoppelt, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wichtiger ist doch, die Registermodernisierung voranzutreiben! Ich weiß nicht, ob das Ihnen bekannt ist, in dem Antrag kommt das nicht so wirklich durch: Es wurde schon vor einigen Jahren seitens des Bundes beschlossen, dass die Register alle digital werden sollen, dass die alle miteinander vernetzt werden sollen, um das Once-only-Prinzip zu gewährleisten, dass die Behörden untereinander kommunizieren und auch Bürgerinnen und Bürger nicht alles immer neu ausfüllen müssen. Das kann aber natürlich auch helfen – bei Daten beispielsweise –, dass die Staatsanwaltschaft ins Transparenzregister gucken kann oder dass die Staatsanwaltschaft ins digitale Grundbuch gucken kann. Da kommen wir zu dem Thema, bei dem Sie selber Ihre Hausaufgaben mal machen müssen, nämlich das ist das Thema Grundbuch. Ich habe es letztens schon einmal angesprochen: Die Bearbeitungsdauer im Bremer Grundbuchamt beträgt aktuell im Durchschnitt 35 Wochen. Das ist ein Dreivierteljahr für eine einfache Anmeldung oder Eintragung. Auch bei der Digitalisierung des Grundbuchs hängen Sie hinterher. Sie haben ursprünglich angekündigt, beim Grundbuchamt Bremen-Mitte für Sommer dieses Jahres und Bremerhaven bis Herbst dieses Jahres – das ist jetzt beides vorbei – den elektronischen Rechtsverkehr sowie die E-Akte in Grundbuchsachen einzuführen, und da sind Sie in Verzug, oder da ist der Senat in Verzug. Das ist bisher nicht getan. Es braucht also kein neues Immobilienregister. Sie müssen vor allem mit der Digitalisierung der Grundbuchämter hier in Bremen vorankommen und dafür sorgen, dass die Registermodernisierung vorangeht. Das ist Ihre Aufgabe. Da müssen Sie mehr Tempo machen, und das ist der eigentliche Kern des Problems. Deswegen ist das schade, dass der Antrag der Koalition das nicht mit aufnimmt. Insofern können wir uns den Punkten 4 und 5 nicht anschließen, werden den restlichen Punkten aber zustimmen. – Vielen Dank! (Beifall FDP)
