Arno Gottschalk
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche heute für die Koalition und ich nehme die Große Anfrage ernst. (Abgeordneter Jens Eckhoff [CDU]: Dann kann ich mich ja jetzt melden! – Heiterkeit) Das können Sie machen, das können Sie gerne machen. Ich werde die Tagesordnung auch ernst nehmen und mich auf diese Große Anfrage konzentrieren und nicht auf einzelne Fälle näher eingehen oder dazu spekulieren. Es ist einiges gesagt worden über Zahlen, es ist einiges beschworen worden über Kosten. Ich stehe ein bisschen im Verdacht, dass ich mir das immer etwas genauer angucke und vielleicht auch etwas dazu beitragen kann. (Abgeordneter Martin Michalik [CDU]: Aber durch Ihre Brille!) Es ist gesagt worden, Bremen hatte sehr viele Staatsräte. Es sind Vergleiche gezogen worden zu Flächenländern. Nun wissen wir, dass Flächenländer nicht zu vergleichen sind mit Stadtstaaten, sondern dass es Sinn macht, das mit Stadtstaaten zu vergleichen. Ja, wir haben in Bremen mittlerweile achtzehn Staatsräte. Das ist einer mehr als in Hamburg. Wir haben aber auch neun Senatoren und Senatorinnen inklusive des Bürgermeisters, während Hamburg zwölf hat. (Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]: Hamburg hat ja auch mehr Einwohner! – Zuruf Abgeordneter Thore Schäck [FDP]) Na ja, das ist die Größenordnung der politischen Felder, die abzudecken sind. Die sind nicht so sehr von der Größenordnung der Städte abhängig, sondern von den politischen Feldern. Wenn ich nach Berlin schaue, dann sind dort elf Senatorinnen und Senatoren und 24 Staatssekretäre. Das also mal zum Vergleich, dass wir dort mitnichten großartig aus dem Rahmen fallen würden, sondern wenn wir das mal gewichtet sehen, sind wir immer noch der kleinste Stadtstaat in dem Bereich. Gucken wir uns deshalb noch weiter an: Was ist mit dem vorzeitigen Ausscheiden? Wir haben seit 2015, wie man der Unterlage entnehmen kann, insgesamt 45 Staatsräte und Staatsrätinnen gehabt. 18 sind derzeit noch im Dienst, 27 sind also auf der Strecke ausgeschieden. Von diesen 27 sind 8 direkt in den Ruhestand gegangen und haben nichts Weiteres gekostet. 4 weitere sind entlassen worden und haben auch nichts Weiteres gekostet. Noch mal 4 weitere sind zu einem anderen Dienstherrn versetzt worden und haben auch keine weiteren Kosten verursacht. Eine Staatsrätin ist leider, das wissen wir, verstorben. Das ist dann auch noch mal der Fall, der zu berücksichtigen ist. (Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Zwei!) Von den insgesamt 27 ausgeschiedenen Staatsrätinnen und Staatsräten haben also 17 keine zusätzlichen Kosten im Sinne eines vorgezogenen Ruhestands verursacht. Das muss man sich erst mal vor Augen führen. Dann muss man sich auch die Besonderheit von Staatsrätinnen und Staatsräten vergegenwärtigen: Wann scheiden die denn normalerweise aus, oder wann ist das größte Risiko, dass sie ausscheiden? Das ist natürlich ihrer besonderen Rolle geschuldet. Sie sind nicht einfach Beamte und Beamtinnen wie alle anderen und sie stehen auch nicht einfach an der Spitze einer Verwaltung, sondern sie sind politische Beamtinnen und Beamte. Sie sind das Scharnierglied, der Scharnierriegel zwischen der Verwaltung und der politischen Leitung. (Präsidentin Antje Grotheer übernimmt den Vorsitz.) Diese Position ist mit zwei Sachen verbunden: Erstens, sie brauchen natürlich eine besondere Nähe, Verlässlichkeit gegenüber dem Senat und den jeweiligen Senatorinnen und Senatoren. Da muss die Chemie stimmen, da muss die Politik stimmen. Sie haben zweitens das Problem, dass sie jederzeit entlassen werden können. Da sehen wir auch die Situation: Von diesen zehn, die vorzeitig ausgeschieden sind, sind sieben dann ausgeschieden, als die Legislaturperiode am Ende war, nämlich 2019, 2023 und 2015. Das heißt, sie hat genau das Risiko ereilt, das man in diesem Bereich schon immer hatte. Nun kommt die Diskussion, ob man die denn wiederverwenden könnte. Aufmerksame Beobachter kriegen natürlich mit, dass sich von Legislaturperiode zu Legislaturperiode die Regierungen ändern. Auch die Mehrheitsverhältnisse ändern sich und die Zuschnitte, sodass die Frage, ob dann die SPD einen grünen Staatsrat übernimmt oder einen linken, sich in der Praxis nicht stellt. Das weiß sicherlich jeder. Wir haben also von zehn in diesem Bereich sieben im ganz normalen Übergang, eine weitere ist vorzeitig im Ruhestand, aber dann weiter verwendet worden. Wir reden insgesamt also über zwei Fälle, die hier zur Diskussion stehen. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, einfach mal als Empirie zu Ihrer Kenntnis. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke)
