Jan Timke
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Beste kommt bekanntlich zum Schluss, von daher debattieren wir heute zum Ende dieser Bürgerschaftssitzung die Senatsantworten auf eine Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND zur Alimentierung und beamtenrechtlichen Versorgung von Staatsräten im Land Bremen. Wer hätte gedacht, dass dieses Thema, das wir bereits im Februar dieses Jahres in die Bürgerschaft eingebracht haben, gerade in diesen Tagen solch eine hohe Aktualität genießt? Dazu kommen wir aber gleich noch. (Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Wir sind eben vorausschauend!) Zunächst einmal möchte ich mich bei der Verwaltung für die Beantwortung der Anfrage bedanken. Die Antwort war ursprünglich noch nicht vollständig, wurde dann aber noch aufgrund unserer Intervention nachgebessert. Danke an das Finanzressort, Herr Bürgermeister Fecker, für die ergänzenden Angaben. Meine Damen und Herren, Bremen leistet sich immer mehr Staatsräte. Während andere Bundesländer wie beispielsweise Sachsen und Thüringen im letzten Jahr ihre hochdotierten politischen Spitzenbeamten reduziert haben – wohlgemerkt Flächenländer mit zum Teil großen Entfernungen zwischen Terminen von Ministern und ihren Staatsräten – bläht man im überschaubaren Bremen – als eine Stadt mit kurzen Wegen zwischen den Behörden – die Zahl der politischen Spitzenpositionen künstlich auf. Mittlerweile achtzehn Staatsräte sind in den senatorischen Dienststellen und der Staatskanzlei zugeordnet. Die Zahl wurde ja gerade zu Beginn dieser Legislaturperiode um drei Staatsräte aufgestockt. Mit dieser Anzahl seiner Staatsräte liegt Bremen mittlerweile bundesweit übrigens an Platz 2 direkt hinter Berlin. Deshalb verwundert es auch kaum, dass die Kosten für diese Stellvertreter der Senatoren stetig gestiegen sind. Wurden 2015 noch 1,45 Millionen Euro für die Besoldung aktiver Staatsräte ausgegeben, waren es nur neun Jahre später, also 2024, schon 2,5 Millionen Euro pro Jahr – Tendenz steigend. Auch die Zahl der in den Ruhestand versetzen Staatsräte hat sich in den letzten Jahren deutlich erhöht. Bis 2018 gab es nur einen Staatsrat, das verrät die Antwort des Senats, der sich nach seinem Weggang aus der senatorischen Dienststelle auf eine sofortige und lebenslängliche staatliche Alimentierung freuen konnte. Im vergangenen Jahr waren es schon sieben ehemalige Staatsräte, die die Lebensaltersgrenze noch nicht erreicht haben und in den einstweiligen Ruhestand versetzt wurden. Nun muss man wissen, dass ein in den einstweiligen Ruhestand versetzter Staatsrat zunächst einmal einen Versorgungsanspruch erwirbt, der als üppig bezeichnet werden kann: Drei Monate lang erhält er seine volle Besoldung nach der Besoldungsgruppe B 7 in Höhe von etwa 11 400 Euro, danach bis maximal drei Jahre 71 Prozent der letzten Besoldung, was immerhin auch noch 8 000 Euro monatlich entspricht, und danach lebenslang 35 Prozent der B 7-Besoldung, also etwa 3 900 Euro, und zwar unabhängig vom Lebensalter und vom Gesundheitszustand. Daher ist die Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND der Auffassung, dass gerade bei diesen exponiert großzügigen Versorgungsansprüchen sichergestellt werden muss, dass Staatsräte nur dann in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Senator und Staatsrat auch tatsächlich nachhaltig gestört ist. Dieses bedarf einer sorgsamen Entscheidung bei der Abwägung aller relevanten Kriterien. Zumindest im Fall der jüngst zurückgetretenen Umweltsenatorin Kathrin Moosdorf und ihrer vorher in den einstweiligen Ruhestand versetzten Staatsrätin Irene Strebl bestehen erhebliche Zweifel, ob der Grund der Trennung von der ehemaligen Staatsrätin den Anspruchsvoraussetzungen eines einstweiligen Ruhestandes und den daraus resultierenden großzügigen Alimentierungen tatsächlich genügt. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Hier, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wird die Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND in Kürze einen Antrag auf Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses in das Parlament einbringen. Wir sind dann sehr gespannt, wie ernst es den Regierungsfraktionen, aber auch der Opposition mit der Aufklärung dieses Falles ist. Es wird unsererseits nicht bei einem Antrag auf Einrichtung eines Untersuchungsausschusses bleiben. Ich kann an dieser Stelle ebenfalls schon mal ankündigen, dass meine Fraktion einen Antrag für die Bürgerschaft einreichen wird, der die aktuell üppigen Versorgungsbezüge für die in den vorläufigen Ruhestand versetzen Staatsräte neu ordnet. Denn es ist niemandem vermittelbar, dass ein Staatsrat, der altersmäßig noch weit vom Erreichen der Lebensaltersgrenze entfernt ist und vielleicht nur eine relativ kurze Amtszeit hinter sich hat, mit einem goldenen Handschlag in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden kann und aufgrund der üppigen Alimentierung gar keinen Anreiz mehr hat, durch Wiederaufnahme einer anderen beruflichen Tätigkeit aus dieser angenehmen staatlichen Finanzierung herauszugehen. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Auch, meine Damen und Herren, brauchen wir eine gesetzliche Verpflichtung, dass vor einer erneuten Personalauswahl bei Staatsräten zunächst ernsthaft geprüft werden muss, ob bereits die in den einstweiligen Ruhestand versetzten Beamten bevorzugt zurückkehren können. Denn es heißt ja eben nicht ohne Grund „einstweiliger“ Ruhestand. Eine Reaktivierung dieser politischen Beamten kann theoretisch jederzeit vorgenommen werden, wird aber in Bremen nicht proaktiv praktiziert, wie der Senat in seiner Antwort auch einräumte. Das müssen wir ändern, denn das sind wir den Steuerzahlern schuldig. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND)
