Yvonne Averwerser
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen – jetzt hätte ich auch gerne schon den neuen Senator begrüßt –, Herr Staatsrat Klieme! Wir debattieren heute die Antworten auf die Große Anfrage meiner Fraktion aus dem März 2025 zu dem Thema „Schulaufsicht im Land Bremen: Ist ein Wandel notwendig?“. Anlass zur kritischen Auseinandersetzung mit der Art der Aufgabenwahrnehmung, der Strukturen und der Aufgabenprofile gab es schon immer. Man hatte immer das Gefühl, es gibt eine gläserne Decke zwischen den Schulen, der Schulaufsicht und der Behörde. Welche Auswüchse möglich waren, zeige ich noch mal kurz auf, denn nicht jeder hier im Haus ist Mitglied der Deputation für Kinder und Bildung. Die groben Aufgaben der Schulaufsicht im Land Bremen umfassen sowohl die Sicherstellung von Qualität und Betrieb der Schulen, die Beratung der Schulleitungen sowie die Überwachung der Einhaltung bildungspolitischer und rechtlicher Vorhaben. Zudem soll sie Ansprechpartner für Schulleitungen und Lehrkräfte sein und Konflikte moderieren. All dies sollte in standardisierten und verbindlichen rechts- und datenschutzkonformen Abläufen zwischen allen Beteiligten erfolgen. So weit, so theoretisch. Die Praxis zeigte uns aber ein anderes Bild. (Vizepräsidentin Christine Schnittker übernimmt den Vorsitz.) Vor ungefähr einem Jahr wurden schwerwiegende Probleme insbesondere an einer Grundschule in Bremen öffentlich. Zunächst waren es ehemalige Eltern und Lehrkräfte und Schüler, die sich in ungewöhnlich offener Art und Weise im Weser-Kurier über die noch aktive Schulleitung beschwerten. Die Vorwürfe waren nicht unerheblich. Hier ein paar Beispiele: autoritäre und demütigende Erziehung – Eltern und Personal berichteten von Schülern, die unverhältnismäßig hart bestraft und vor der Klasse gedemütigt wurden; Behinderung der Grundbedürfnisse – Berichten zufolge durften Kinder zeitweise nicht auf die Toilette; schlechtes Arbeitsklima – es wurde von einem Klima der Angst in der Schule berichtet, das durch die Schulleitung verbreitet wurde. Die Reaktion des Ressorts? Es hüllte sich in Schweigen und wies alle Probleme von sich. Genau dieser ignorante Umgang mit öffentlicher Kritik und Beschwerden der Schülerinnen und Schüler, der Eltern und Lehrkräfte war mehr als bezeichnend für den Umgang der Behörde mit Konflikten in und an Schulen, wie sich später herausstellte. Denn nachdem das Problem öffentlich wurde und die Reaktionen des Ressorts mehr als unbefriedigend waren, kamen insbesondere bei meiner Kollegin Sandra Ahrens immer mehr Hinweise an, die deutlich machten, dass es sich hierbei mitnichten um einen erst kürzlich auftretenden Konflikt oder ein Handlungsmuster seitens der Schulleitung handelte, sondern vielmehr um schon jahrelange, nicht nur innerhalb der Lehrkräfte und Eltern, sondern auch der Behörde und der Schulaufsicht bekannte Handlungsmuster. Doch auch dies führte zunächst nicht dazu, dass dieser Konflikt in einer Moderation gelöst werden sollte, sondern die Behörde war mit der Schulaufsicht der Meinung, dass der Konflikt innerhalb der Schulgemeinschaft unter Führung der belasteten Schulleitung gelöst werden sollte. Ich glaube, niemand wäre in dieser Situation auf die Idee gekommen, dass dieser Weg ein guter, ein zielführender hin zu einer wertschätzenden und angstfreien, vertrauensvollen Schulgemeinschaft sein könnte. Letztendlich führte hoher politischer und öffentlicher Druck zunächst nur zu einer Freistellung der Rektorin und am Ende nach langen Diskussionen auch dazu, dass die Rektorin nach Ablauf der Freistellung nicht mehr zur Schule zurückkehrte. Wir forderten einen externen Sonderermittler, die Behörde nannte es schlussendlich „Einsetzung einer Vermittlerin“, die sich bei der nicht öffentlichen mündlichen Berichterstattung einigermaßen betreten und berührt über die mit Betroffenen geführten Gespräche und die sich daraus ergebenden Informationen zeigte. Was diesem Fall noch die Krone aufsetzte, war die Tatsache, dass die Sicherstellung geordneter Verwaltungsverfahren sowie das sich daraus ergebende rechtsstaatliche Handeln mangels Aktenlage gar nicht möglich war. Es wurden schlichtweg jahrelang keine Akten über eingehende Vorgänge geführt. Es bedurfte einer Weisung der Staatsrätin im Januar 2025 – sechzehn Jahre nach der Schulaufsichtsnovellierung –, die den Umgang mit Dienstaufsichtsbeschwerden unter klaren Vorgaben von Prozessen sowie die rechtssichere Dokumentation anordnete. Spätestens jetzt galt es, generell die Effizienz, Transparenz und Wirksamkeit der Schulaufsicht in der bisherigen Form zu hinterfragen. Hinzu kommt, dass sich auch bundesweit die Schulaufsicht als zentrale Steuerungsinstanz im Bildungssystem in einem Erneuerungsprozess befindet. In Antwort 7 der Großen Anfrage unterstützt der Senat unsere Auffassung, dass unabhängig von der bundesweiten Diskussion über die Aufgaben der Schulaufsichten auch in Bremen eine Neustrukturierung erforderlich ist. Wie schon in der Vorlage aus der Deputation aus dem Januar 2025 wird auch erneut in der Antwort im März auf die wissenschaftliche Auswertung der Befragung durch Professor Huber von der Universität Linz zur Objektivierung im Rahmen der Neustrukturierung der Arbeit der Schulaufsicht in Bremen für Ende April verwiesen – April 2025, meine Damen und Herren! Wir haben jetzt Oktober. (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Papier ist geduldig.) Uns ist bis heute keine Auswertung, geschweige denn ein Gutachten bekannt. Es sollten sogar im ersten Quartal dieses Jahres Workshops stattfinden, die sich mit den Ergebnissen und möglichen Konsequenzen bei der Weiterentwicklung der Schulaufsicht beschäftigen sollten. Meine Damen und Herren, das Startchancen-Programm und der Erfolg ist im Land Bremen ganz maßgeblich an eine gut aufgestellte Schulaufsicht gekoppelt. (Beifall CDU) Das Thema Gewalt, das wir gerade kürzlich in den Medien hatten, ist maßgeblich auch mit funktionierenden Schulaufsichten aufzuarbeiten. Man kann Termine verschieben, aber nicht die Verantwortung. – Vielen Dank! (Beifall CDU)
