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Jan Timke

BÜNDNIS DEUTSCHLAND 08.10.2025 Sitzungen 21/26

Meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND legt Ihnen heute einen Dringlichkeitsantrag vor, der fordert, dass die Polizeiliche Kriminalstatistik zukünftig bei Tatverdächtigen auch mögliche mehrfache Staatsangehörigkeiten erfasst. Trotz Bemühungen der Polizei, zu besseren Aufklärungsergebnissen zu kommen, steigen die Straftaten in unserem Bundesland. Bremen ist laut den Daten des Bundeskriminalamtes aktuell die gefährlichste Stadt Deutschlands. Ihre Schwesterstadt, meine Heimatstadt Bremerhaven, liegt auf dem unrühmlichen 4. Platz. Trotz der Bildung von Sonderkommissionen für bestimmte Deliktbereiche steigt die Zahl der Straftaten. Trotz anerkennenswerter Bemühungen im Bereich der Prävention steigt die Zahl der Straftaten. Trotz der vielfältigen Bemühungen, deutschen und nicht deutschen Tatverdächtigen zu helfen, steigt die Zahl der Straftaten. Meine Damen und Herren, wenn wir uns hier einig sind, dass jedwede Information rund um den Täter und allen Bemühungen von Nutzen sein kann, müssen wir uns doch die Frage gefallen lassen, warum wir nicht differenzierter nach der Herkunft der Täter fragen. Die Aussagekraft der Polizeilichen Kriminalstatistik ist sicherheitsrelevant. Sie erfasst Kriminalität sicherlich nicht deshalb, damit die Medien etwas zu berichten oder Wissenschaftler etwas auszuwerten haben. Sie dient vielmehr der Kriminalitätsbekämpfung. Ihre Analyse soll Erkenntnisse hervorbringen, um Kriminalität präventiv und repressiv zu bekämpfen. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Zu diesem Zweck erfasst sie Daten zu den Straftaten, deren Tatorten oder auch zu den Tatverdächtigen. Zu letzterem werden Alter, Geschlecht und Staatsangehörigkeit erfasst. Dabei wird bisher immer nur eine Staatsangehörigkeit ausgewiesen, was in der Statistik dann zu der bekannten Differenzierung nach deutschen und ausländischen Tatverdächtigen führt. Aus der Praxis und aus vielen Gerichtsprozessen, nicht zuletzt zur sogenannten Clankriminalität, ist bekannt, dass nicht wenige Tatverdächtige zwei oder mehrere Staatsangehörigkeiten haben. Dies kann die Strafverfolgung erheblich erschweren, wenn sich beispielsweise Tatverdächtige ins Ausland absetzen, dort untertauchen oder die ausländischen Behörden nicht kooperieren. Ein solches Doppelspiel darf der Rechtsstaat nicht tolerieren, meine Damen und Herren. Es darf keine zwei Klassen von Staatsbürgern geben, die „nur Deutschen“ und die „auch Deutschen“, die sich und ihr Vermögen gegebenenfalls vor dem deutschen Staat in Sicherheit bringen können. Der Eindruck, dass es da zwei Arten von Staatsbürgern geben könnte, würde auch die Akzeptanz der doppelten Staatsangehörigkeit gefährden. Das Land Nordrhein-Westfalen hat die landeseigene Kriminalstatistik für das Jahr 2024 auf die Frage mehrfacher Staatsbürgerschaften hin ausgewertet. Die Auswertung ergab, dass nahezu jeder zehnte Tatverdächtige mit einer zweiten Staatsangehörigkeit registriert war. Allein bezogen auf die Tatverdächtigen mit deutscher Staatsangehörigkeit war es sogar jeder sechste. Vor diesem Hintergrund hat der nordrhein-westfälische Innenminister angekündigt, rückwirkend zum 1. Juli 2025 alle Staatsbürgerschaften in der landeseigenen Kriminalstatistik zu erfassen. Wer die Realität sehen will, muss sie auch messen, begründete der nordrhein-westfälische Innenminister Reul den neuen Erlass. Recht hat er, meine Damen und Herren. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Auch und besonders in Bremen wäre es nicht nur aufschlussreich, sondern für die Strafverfolgung auch wichtig, alle Informationen zu den Staatsangehörigkeiten zu registrieren. Deshalb fordern wir den Senat mit unserem Antrag auf, dem Beispiel Nordrhein-Westfalens zu folgen. Alle Staatsangehörigkeiten der Tatverdächtigen müssen in der Bremer Kriminalstatistik erfasst werden. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Der Aufwand, meine Damen und Herren, ist minimal, der Erkenntnisgewinn erheblich und der praktische Nutzen evident. Informationen über weitere Staatsangehörigkeiten geben Hinweise auf Verbindungen ins Ausland, Strukturen und Fluchtmöglichkeiten. Das ist heutzutage notwendig, um Straftaten wirksam zu verfolgen. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Die vollständige Erfassung der Staatsangehörigkeiten verbessert zudem die Aussagekraft der PKS. Sie stärkt das Vertrauen der Bürger in die Objektivität dieser Statistik. Die Qualität dieser Statistik ist nicht nebensächlich, sondern elementar für das Vertrauen in die Strafverfolgungsbehörden. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Für die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden ist die Herkunft von Straftätern von erheblicher Relevanz. Bereits 2007 hat deshalb die Innenministerkonferenz gefordert, über die Staatsangehörigkeit hinaus auch den Migrationshintergrund von Tatverdächtigen in der PKS aufzunehmen. Aus dieser amtlichen Statistik ist der Migrationshintergrund nun nicht mehr wegzudenken. Die unzähligen Auswertungen spielen hier eine Schlüsselrolle. Meine Damen und Herren, es wäre widersinnig, ausgerechnet in Analysen zur Kriminalität die Herkunft der Täter zu ignorieren oder gar zu tabuisieren, denn für die Kriminalitätsbekämpfung ist diese Herkunft in vielerlei Hinsicht auch bedeutsam. In Bezug auf die Organisierte Kriminalität ist sie relevant, um bestimmte Straftaten auch international agierenden Netzwerken zuordnen zu können. In Bezug auf die Kleinkriminalität ist die Herkunft von Tätern wichtig, um Prozesse der Migration und Desintegration zu verstehen. Im Blick auf die zu Recht viel diskutierte Clankriminalität (Zuruf des Abgeordneten Muhlis Kocaağa [Die Linke]) ist die Herkunft sogar entscheidend. Ein wichtiger Beitrag für mehr Transparenz zu den Kriminalitätsverhältnissen in Bremen wäre die Erfassung mehrfacher Staatsangehörigkeiten, die wir hier beantragen. Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat die neue Erfassungspraxis des Landes NordrheinWestfalen bereits ausdrücklich als nachvollziehbar und sinnvoll gelobt. Damit diese Daten auch in der PKS des Bundes erfasst werden können, sei aber eine Abstimmung der Länder notwendig, erklärte eine Sprecherin des BMI. Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Oft sind ja die Stadtstaaten etwas schneller als die Flächenbundesländer. In der Fläche gibt es oftmals unterschiedliche regionale Meinungen. Wenn jetzt das größte deutsche Flächenland, Nordrhein-Westfalen, (Glocke) mit seinen 18 Millionen Einwohnern, von denen es ja rund 5 Millionen (Glocke) Einwohner gibt, die einen Migrationshintergrund haben, rückwirkend zum 1. Juni sämtliche Staatsangehörigkeiten von Tätern und Opfern erfasst, kann das nur richtig sein. Was für NRW gut ist, (Glocke) kann auch für Bremen gut sein. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu unserem Antrag. – Danke schön! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND)

Alle Reden von Jan Timke Protokoll (PDF) ↗