Volker Stahmann
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, verehrte Gäste! Ich bin schon etwas erstaunt über den Beitrag von Herrn Raschen, denn wenn ich mir den Änderungsantrag angucke, dann kann ich ja nur lesen, dass es sozusagen um die Umkehr der Schuld geht; aber dass Sie nicht einverstanden sind mit der Erhöhung, das steht da nirgends. Um mit Frau Hornhues zu reden: Das ist doch inkonsistent und schlampig bearbeitet. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Dann hätte man in dem Änderungsantrag gleich reinschreiben können: „Es muss alles bleiben wie es ist“ oder den Satz „das Gesetz, die Änderung muss gestrichen werden.“ Steht da aber nicht, insofern gehe ich davon aus, dass die CDU mit der Erhöhung einverstanden ist. Ich will auch noch mal sagen, ich bin total froh und möchte an dieser Stelle auch der Gastro- und Hotelbranche Glückwünsche aussprechen, weil nämlich die Reduzierung der Steuer von neunzehn auf sieben Prozent eine echte Entlastung ist. Hier werden Bremer Betriebe massiv entlastet. Wenn ich das richtig weiß – der Finanzsenator kann dazu gleich was sagen –, kostet das den Bremer Haushalt 20 Millionen. Das sind ja 20 Millionen, um die die Betriebe entlastet werden. Darüber kann man sich wirklich freuen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke – Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Aber das hört sich so an, als würden Sie das nicht machen.) Jedenfalls als DEHOGA, nicht als Finanzsenator, das verstehe ich. (Heiterkeit SPD) Auf der anderen Seite haben wir dann die Erhöhung des Steuersatzes von 5 auf 5,5 Prozent. Vor dem 20-Millionen-Hintergrund relativiert sich das dann doch schon sehr schnell. Ich will aber trotzdem noch mal auf die Zahlen eingehen, denn ich finde das schon beeindruckend. Wir haben das Gesetz ja seit 2018, zum 1. Juli ist das in Kraft getreten, damals mit dem 5-ProzentSteuersatz, und seitdem ist es auch nicht erhöht worden. Wir haben 2024, nämlich zum April, die Geschäftsreisenden mit reingenommen. Wenn man sich die Zahlen anguckt, dann, finde ich, muss man sich das wirklich mal auf der Zunge zergehen lassen: Wir haben im ersten Quartal 2024 ohne Geschäftsreisende 821 000 Euro Einnahmen. Wir hatten im zweiten Quartal mit der Änderung des Gesetzes und mit Geschäftsreisenden 2,38 Millionen, im dritten Quartal 2,29 Millionen. Das heißt, wir haben durch das Hereinnehmen der Geschäftsreisenden die Einnahmen für das Land verzweieinhalb- bis verdreifacht. Das ist schon etwas, was sinnvoll ist und was sinnvoll war. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Ich will noch mal was zum Verwendungszweck sagen, das war ja sozusagen die Sollbruchstelle: Natürlich ist das formal nicht zweckgebunden, aber – Herr Raschen hat es richtig gesagt – vierzig Prozent der Einnahmen in Bremen gehen in die Frage des Tourismus und fließen damit auch wieder den Branchen und den Gaststätten zu, weil wir damit vernünftige, große Veranstaltungen nach Bremen holen und mehr Tourismus und Menschen ins Land holen. Das ist eine der wichtigen Aufgaben bei uns. Worum geht es jetzt in der Frage zur Steuerschuld? Ehrlich gesagt, ich war da hin- und hergerissen. Ich habe mit dem Finanzsenator gesprochen und habe gesagt: Wieso machen wir das denn nicht? Wieso soll denn der Gast nicht die Steuerschuld haben? Es gibt zwei Punkte, die mich wirklich überzeugt haben, dass das, was wir jetzt hier liegen haben, der richtige Weg ist. Das eine ist die Abgabenquote und das zweite ist der Änderungsantrag der CDU. Die haben mich wirklich überzeugt. Ich will was sagen zur Abgabenquote: Die Abgabenquote – der Magistrat in Bremerhaven zieht das ja ein für das gesamte Bundesland – liegt in Bremerhaven bei 63,69 Prozent. Nur zwei Drittel der Betriebe kommen überhaupt ihrer Steuerschuld nach und führen ab. Ob die das jetzt nicht kassieren oder nicht abführen, das kann man natürlich nicht sagen, das ist offen, aber in Bremen liegt die Quote bei 65,9 Prozent. Das heißt, viele Betriebe erfüllen diese gesetzliche Vorgabe gar nicht. Was heißt das denn, wenn wir dann auch noch die Steuerschuld umkehren und das auf den Gast legen? Wie wäre dann überhaupt die Quote? Das ist ein Risiko, und da kann ich den Finanzsenator verstehen, das man an dieser Stelle nicht eingehen kann. Deswegen finde ich es richtig. Ich finde es richtig, die Steuerschuld so zu belassen, wie sie ist und damit den Antrag der CDU abzulehnen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nur noch mal als einen kleinen Hinweis: Der Magistrat hat jetzt 250 Erinnerungsschreiben an die Steuerschuldner – an Betriebe, nicht an Personen – 250 Erinnerungsschreiben an Betriebe rausgeschickt, sie mögen doch bitte ihrer gesetzlichen Verpflichtung zum Zahlen dieser Steuer nachkommen. Das ist etwas – das ist ein Riesenverwaltungsaufwand –, was wir alle nicht wollen. Der wird aber viel größer, wenn wir die Steuerschuld umkehren. Zweitens hat mich der Antrag der CDU überzeugt, es so zu belassen, wie es ist, weil da drinsteht, Zitat: „Als indirekte Steuer ist die Citytax darauf angelegt, dass die entsprechende Steuerlast vom Beherbergungsbetrieb auf den Gast abgewälzt werden kann. Genau dies scheitert aber häufig an der Realität.“ Genau. Das ist nämlich so. Deswegen dürfen wir es nicht ändern, denn wenn wir es von den Betrieben ändern auf die Personen, haben wir eine noch geringere Abgabequote. – Herzlichen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke)
