Dr. Marcel Schröder
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Stellen Sie sich vor, Sie fahren nach der Arbeit mit Ihrem Auto nach Hause. Sie fahren auf eine Ampel zu. Vor der Ampel auf der rechten Seite ist ein Supermarkt. Auf einmal fährt jemand rechts aus der Einfahrt des Supermarktes und nimmt Ihnen die Vorfahrt. Sie können nicht mehr rechtzeitig bremsen, es kommt zur Kollision. Sie steigen aus, um sich den Schaden anzuschauen. In dem Moment gibt der Fahrer des anderen Fahrzeugs Gas und fährt davon – Fahrerflucht. Sie rufen „110“. Dort wird Ihnen gesagt, dass gerade alle Streifenwagen in anderen Einsätzen sind, bis jemand kommt, könne es sehr lange dauern. Man rät Ihnen, selbst Fotos vom Schaden zu machen, Zeugen zu suchen und danach zur Wache in der Vahr zu fahren. Gesagt, getan. Sie machen Fotos mit Ihrem Handy, notieren sich die Personalien zweier Passanten, die das ganze Geschehen gesehen haben, steigen wieder ins Auto und fahren ins Polizeirevier in der Vahr. Dort kommen Sie ins Wartezimmer. Es ist voll. Eine kurze Nachfrage bei einer älteren Dame, die direkt an der Tür sitzt, ergibt, dass sie bereits seit zwei Stunden wartet. Ohne Essen und Trinken an der zugigen Tür. Eine weitere Nachfrage am Empfang, wie lange sie denn noch offen haben, ergibt, dass noch bis 22 Uhr offen ist. Das dauert Ihnen aber zu lange, Sie haben einen langen Arbeitstag hinter sich und haben Hunger. Man warnt Sie vor, dass es am nächsten Morgen auch wieder voll werden wird. Man rät Ihnen daher, doch am nächsten Tag direkt nach Lilienthal auf das Polizeirevier zu fahren, dort sei es ruhiger. Sie fahren also wieder nach Hause und am nächsten Morgen nach Lilienthal. Dort können Sie dann endlich Ihre Anzeige aufgeben. Den Fall habe ich mir nicht ausgedacht. Das ist ein echter Fall, der mir genau so zugetragen wurde. Ich weiß aus Nachrichten, die ich von Bürgerinnen und Bürgern bekomme, dass das bei weitem kein Einzelfall ist. Es ist schon belastend genug, wenn man Opfer einer Straftat wie hier Fahrerflucht wird, man wird ja nicht freiwillig Opfer einer Straftat. Da ist es doch aber das Mindeste, dass man dann schnell und unbürokratisch Hilfe bekommt. Es darf nicht sein, dass Menschen, denen Unrecht angetan wurde, dann auch noch einen stundenlangen Spießrutenlauf auf sich nehmen müssen, um endlich zu ihrem Recht zu kommen. Darunter leidet die Akzeptanz des Rechtstaates und das müssen wir ändern, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall FDP) Bevor ich hier wieder absichtlich missverstanden werde: Das ist kein Vorwurf an die Polizistinnen und Polizisten im Land Bremen, sie machen unter den gegebenen Umständen das beste was sie können. Aber die Arbeitsbedingungen sind nun mal alles andere als optimal. Wir haben generell zu wenig Personal, zusätzlich hohe Krankenstände, bürokratische Prozesse und mangelnde Digitalisierung. Hier soll dieser Antrag ansetzen. Wir fordern, die Möglichkeiten zur Online-Anzeige weiter auszubauen, um auch die Anzeigenaufnahme zu entlasten. Fakt ist: Andere Bundesländer sind hier schon viel weiter. In Bremen kann man derzeit Diebstahl, Sachbeschädigungen und mittlerweile auch Hass und Hetze online anzeigen, und das ist auch gut so. Andere Bundesländer wie beispielsweise Hessen oder Thüringen sind da aber schon viel weiter. Dort kann man auch Onlinebetrug anzeigen. Es ergibt natürlich Sinn, wenn man direkt online betrogen wurde, dass man es auch direkt online anzeigen kann, dann hat man keinen Medienbruch. Man kann auch andere Strafanzeigen erstatten, die in keine Kategorien passen. In Hessen ist das möglich. Es ist natürlich klar, dass es bestimmte Straftaten gibt, die sich nicht für eine Online-Anzeige eignen. Da gibt es extra Hinweise, das ist hier in Bremen auch so: „Bei bestimmten Straftaten gehen Sie bitte zur Wache“. Das ist auch richtig so. Es gibt Straftaten, die passen nicht so wirklich in eine der Kategorien, und für die ist das sinnvoll. Außerdem kann man in Hessen auch ungewöhnliche Beobachtungen und Hinweise melden. Das ist auch praktisch. Manchmal weiß man nicht so recht, was ist da los, und möchte was melden. Vor allem, man kann auch Lob und Beschwerde loswerden, also direkt Rückmeldung an die Polizei geben. Da könnte man hier in Bremen vielleicht direkt einen Link zur Polizeibeauftragten machen, dann hat die vielleicht demnächst auch mehr, worüber sie berichten kann. Dann fordern wir, das Ganze bis Ende des Jahres abzuschließen. Das ist vor allem deswegen wichtig, weil die Gerichte und Staatsanwaltschaften im Laufe des Jahres auf die E-Akte umgestellt werden. Damit das komplette Strafverfahren medienbruchfrei digital von der Anzeige bis zum Urteil abläuft, ist daher entscheidend, dass auch die Online-Anzeige möglich ist. Es ist der Staatsanwaltschaft nämlich überhaupt nicht geholfen, wenn die Beweise zu einem Onlinebetrug erst vom Opfer ausgedruckt werden, dann bei der Polizei ausgedruckt vorgelegt werden und dann bei der Staatsanwaltschaft wieder eingescannt werden müssen. Wir fordern daher, dass Bremen hier mit anderen Bundesländern gleichzieht, mindestens aber mit Niedersachsen, und fordern den Senat auch auf, das Modul „Onlinebetrug“ und „Sonstige“ so schnell wie möglich einzuführen. Das wäre wichtig für die Erreichbarkeit der Polizei. Das wäre gut für eine effiziente und medienbruchfreie Kommunikation im gesamten Strafverfahren und vor allem wäre es auch gut für das Vertrauen in unseren Bremer Rechtstaat. Deswegen bitten wir um Zustimmung. – Vielen Dank! (Beifall FDP)
