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Tim Sültenfuß

Die Linke 22.01.2025 Sitzungen 21/19

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg:innen, liebe Gäste! Mit dem sechsten Hochschulreformgesetz hat die Koalition der letzten Legislaturperiode wichtige Impulse gesetzt, um die bremischen Hochschulen weiterzuentwickeln und so aufzustellen, dass sie für die aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen angemessen gerüstet sind. In einer Großen Anfrage hat die Fraktion der GRÜNEN den Senat um eine erste Zwischenbilanz zur Umsetzung der Hochschulreform gebeten. Für diesen Impuls, über die Anliegen unserer gemeinsamen Gesetzgebung noch einmal zu diskutieren, möchte ich mich ausdrücklich bedanken. Die Senatsantworten zeigen, dass sich die Hochschulen im Land auf den Weg gemacht haben, um sich zu klimaneutralen und partizipativen Einrichtungen weiterzuentwickeln. Auch Diversität und gute Arbeitsverhältnisse spielen an den Bremer Hochschulen weiterhin eine wichtige Rolle. Besonders hervorzuheben sind hier die Schritte, die von den Hochschulen im Bereich der Klimaneutralität gegangen wurden. Alle Hochschulen haben bereits PV-Anlagen installiert und noch zahlreiche weitere Maßnahmen unternommen, um ihre Emissionen zu reduzieren. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Da lacht er selbst!) Vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltslage sehe ich hier allerdings die Gefahr, dass es bei diesen Schritten bleibt. Um weitere bauliche und strukturelle Vorhaben umzusetzen, brauchen die Hochschulen natürlich Geld. Mit dem Wegfall des Klimafonds muss leider befürchtet werden, dass auch im Hochschulbereich die Mittel fehlen werden, mit denen die notwendige Absenkung der Emissionen bis zur Klimaneutralität geschafft werden kann. Aber Klimaschutz an Hochschulen besteht natürlich nicht nur aus Maßnahmen zur Absenkung der eigenen Emissionen. Klimaschutz an Hochschulen bedeutet auch, dass aktiv zu Fragen des Klimas, der Nachhaltigkeit oder der Biodiversität gelehrt und geforscht wird. Diese Themen waren natürlich bereits an den Bremer Hochschulen etabliert, aber es ist gut zu sehen, dass zusätzlich zu den bestehenden Forschungseinrichtungen weitere Klimaschutzeinrichtungen gegründet wurden, um die Aktivitäten der Hochschulen zu bündeln. (Beifall Die Linke) Hervorzuheben ist insbesondere die neue virtuelle Akademie der Nachhaltigkeit, durch die ein Angebot für Studierende sogar deutschlandweit geöffnet wurde und stetig ausgebaut wird. Zurecht ist die Bremer Universität aufgrund all dieser Aktivitäten im weltweiten Nachhaltigkeitsranking der Hochschulen in die Top 10 aufgestiegen. Ein zweiter Schwerpunkt der Gesetzesnovelle war neben dem Klimaschutz die Fokussierung auf Diversität und Gleichstellung. Auch in diesem Bereich sind an den Hochschulen wichtige Prozesse gestartet worden. Zu nennen sind beispielsweise die bessere Ausstattung dezentraler Frauenbeauftragter an den Fachbereichen, die flächendeckende Sicherstellung eines Nachteilsausgleichs für chronisch kranke Studierende oder der Ausbau zur Fortführung zum Diskriminierungsschutz. Besonders positiv hervorheben möchte ich an dieser Stelle die Antidiskriminierungssatzung, die sich die Uni Bremen bereits gegeben hat. Ich hoffe, dass die anderen Hochschulen diesem Beispiel schnell folgen und ebenfalls in diesem Bereich auch mit entsprechenden Satzungsmitteln tätig werden. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Um der zunehmenden Diversität gerecht zu werden, sollte mit der Gesetzesnovelle auch das Teilzeitstudium gestärkt werden. Was die Vereinbarkeit des Studiums mit Beruf oder Familie angeht, ist nämlich immer noch jede Menge Luft nach oben. Eine echte Hilfe wäre hier natürlich, das BAföG endlich teilzeittauglich zu machen. Es ist ärgerlich, dass die Ampelkoalition bei ihrer BAföG-Reform neben vielen anderen Versäumnissen auch diesen Aspekt außer Acht gelassen hat. Auf Landesebene war aber das Ziel, die Studien- und Prüfungsordnungen so zu vereinfachen, dass flexibler studiert und so eine Vereinbarkeit in Eigenregie des Studiums ermöglicht wird. Hier finde ich das Engagement der Hochschulen ehrlich gesagt noch ausbaufähig. Zu diesem Zweck sollte dringend systematische Überarbeitung aller Prüfungsordnungen erfolgen und nicht nur die einzelner Studiengänge. Wir müssen auch feststellen, dass es bei der Etablierung von Antidiskriminierungsbeauftragten sowie auch bei der Benennung von Ombudspersonen für Studierende noch Lücken gibt. Offensichtlich funktionieren die von uns als Gesetzgeber gewählten Strukturen für die Hochschulen in dieser Form nicht oder noch nicht so richtig. Meine Hoffnung wäre, dass eine funktionierende Ombudsstelle zum Beispiel bei regelmäßig auftretenden Konflikten und Prüfungen schneller schlichten könnte. Wir sollten meiner Meinung nach hier noch mal das Gespräch mit den Hochschulen und den Statusgruppen suchen, um zu verstehen, warum die Ämter aktuell unbesetzt sind und wie wir diese Strukturen so umgestalten können, dass sie für alle Beteiligten funktionieren. Ich komme zum Schluss. Insgesamt fällt die Bilanz eindeutig positiv aus. Es ist gelungen, mit der Hochschulreform Prozesse an den Hochschulen für Nachhaltigkeit, Diversität und Chancengleichheit zu starten. Wir werden die Hochschulen bei diesem Prozess weiter begleiten und daran arbeiten, ein noch inklusiveres Hochschulleben zu etablieren. – Vielen Dank! (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Alle Reden von Tim Sültenfuß Protokoll (PDF) ↗