Dr. Marcel Schröder
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute über die Große Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum sechsten Hochschulreformgesetz, und es ist ja grundsätzlich immer eine gute Idee, sich anzuschauen: Was haben die Gesetze, die man beschlossen hat, eigentlich gebracht? Deswegen habe ich mich auch über die Anfrage gefreut. Es gab einige Aspekte, die wir damals gut fanden und die wir mitgetragen haben, insbesondere die angesprochene verbesserte Chancengleichheit durch Teilzeitstudiengänge, aber auch das Promotionsrecht für Hochschulen, was ausdrücklich zu begrüßen ist. Kritik haben wir damals geäußert, weil wir die Verschärfungen der Tierschutzvorgaben überzogen fanden. Außerdem hatten wir die Möglichkeit eines Gründungsemesters vorgeschlagen und vorgeschlagen, die Chance zu nutzen, endlich die Zivilklausel zu streichen. Das wurde damals abgelehnt. Gleichzeitig hatten wir auch noch andere Kritikpunkte, unter anderem ein bisschen die Frage: Was hat das eigentlich für personalwirtschaftliche Auswirkungen mit neuen Beauftragten und neuen Aufgaben, und wie viel Bürokratie verursacht das? Die Fragen sind mal mehr, mal weniger ertragreich. Bei der ersten Frage, bei den Initiativen zum Klimaschutz, wäre interessant gewesen, ob es die Initiativen und Projekte, die die Hochschulen machen, ohne das Hochschulreformgesetz nicht gegeben hätte. Das ist ja die entscheidende Frage: War wirklich das Hochschulreformgesetz jetzt der Grund für das, was im Bereich Klimaschutz getan wird? Das wird leider aus den Fragen nicht so deutlich. Bei Frage 2 wäre auch zum Beispiel die Frage gewesen bei den Klimaschutzmanagern: Wie bewerten eigentlich die Hochschulen die Sinnhaftigkeit dieser Klimaschutzmanager? Dann sind noch einige Punkte dabei, die die Hochschulen auch schon vorher gemacht und das teilweise in den Antworten auch gesagt haben. Bei Frage 6 geht es um die Ombudspersonen. Da sagen die Hochschulen ganz klipp und klar, dass sie das nicht für notwendig erachten und deshalb auch Studierende der Hochschule für Künste (HfK) explizit auf eine Benennung verzichtet haben. In einigen anderen Bereichen sind aber tatsächlich Fortschritte zu verzeichnen, aber da muss man auch sagen, Nachteilsausgleich und einige Sachen, die sind schon lange die Regel. Ich hatte damals auch Kommilitonen, bei denen das alles super geklappt hat und bei vielen Sachen, die gut laufen, stellt sich halt die Frage, inwieweit jetzt wirklich dieses Hochschulgesetz der Grund dafür war. Auf der anderen Seite haben Sie aber ein Thema, was eben auch in diesem Hochschulgesetz vorkam und was eigentlich die meisten Diskussionen verursacht hat. Das Thema haben Sie ausgespart und das ist das Thema Tierversuche. Hier schweigt sich die Fragenfraktion komplett aus, aber ich denke, das zeigt ja auch so ein bisschen – –, hat ja vielleicht auch was zu bedeuten, dass Sie das nicht nachgefragt haben. Es ist erst einmal äußerst ungewöhnlich, dass eine Universität Verfassungsbeschwerde gegen ihre eigene Landesregierung einreichen muss. Die Frage ist ja: Wie erfolgreich ist ein Gesetz, das mit einer Verfassungsbeschwerde angegriffen wird? Auch Professor Kreiter selbst musste wieder einmal selbst klagen, er ist das ja leider schon gewohnt, muss man sagen. Seit 2008 wird er immer wieder mit Verboten überzogen, gewinnt jedes Mal wieder vor dem Verwaltungsgericht. Er hat auch schon einmal vor dem Bundesverwaltungsgericht gewonnen. Im Februar 2022 hatte er zuletzt gewonnen. Jetzt aktuell läuft auch wieder ein Verfahren, wo er sich dagegen wehrt, ihm seine Forschung zu verbieten. Da fragt man sich doch so langsam: Wie oft will der Senat eigentlich noch vor den Gerichten verlieren, um endlich einzusehen, dass dieses überzogene Vorgehen gegen die Tierversuche gegen die Wissenschaftsfreiheit verstößt? (Beifall FDP, CDU) Unabhängig von der juristischen Bewertung schadet dieses Vorgehen in jedem Fall dem Wissenschaftsstandort Bremen, denn Wissenschaftsfreiheit ist ein Standortfaktor. Wenn sich einige Vertreter der Koalition zitieren lassen mit: „Affen gehören nicht in Labore“, dann klingt das moralisch vielleicht gut, diese Aussage ist aber schlichtweg verfassungswidrig, denn es muss immer eine Abwägung stattfinden zwischen dem Tierschutz und der Wissenschaftsfreiheit. Klar ist, das gilt auch für uns als FDP-Fraktion, es gibt da verschiedene ethische Haltungen bei uns in der Fraktion zum Thema Tierversuche. Klar ist auf jeden Fall, es muss immer die Ultima Ratio sein. Da muss eine Abwägung stattfinden. Das komplett zu verbieten, ist nicht mit der Verfassung vereinbar. Das haben auch andere Forscher an der Universität Bremen gesehen, dieses Vorgehen. Das haben auch deutschlandweit – –, auch überregional wurde sich das Thema ganz genau angeschaut. Das Hochschulreformgesetz, das sechste, hat damit eine Sache bewirkt, um die es in dieser Anfrage nämlich überhaupt nicht ging: Sie hat damit insbesondere dem Wissenschaftsstandort massiv geschadet und ich finde, das gehört zum Gesamtbild dazu. Sie hatten wahrscheinlich gehofft, wenn Sie nicht nachfragen, dass das Thema nicht zur Sprache kommt. Den Gefallen kann ich Ihnen leider nicht tun. Wir würden uns wünschen, dass in Zukunft die Wissenschaftsfreiheit in Bremen wieder einen höheren Stellenwert genießt. – Vielen Dank. (Beifall FDP)
