Philipp Bruck
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg:innen! Der Anlass für diese Aktuelle Stunde ist ein Artikel im „Weser-Kurier“ über die seit Anfang des Jahres gültige Reform der Grundsteuer. Zum Hintergrund: Das ist nicht nur das Verfassungsgericht gewesen, das uns diesen Auftrag erteilt hat, sondern es war auch inhaltlich dringend notwendig, die Grundsteuer zu reformieren, damit den aktuellen Verhältnissen anzupassen und sie insgesamt gerechter zu machen. Wir sprechen immerhin von einer Basis in Westdeutschland mit Grundstückswerten aus dem Jahr 1964, also vor 61 Jahren. Es ist klar, dass es in so einem Zeitraum zu erheblichen Ungerechtigkeiten und Verzerrungen kommt. Deswegen wurde die Grundsteuerreform auch breit mitgetragen. Das war nicht nur die Große Koalition, die das damals beschlossen hat. Es waren auch Landesregierungen, die das mitgetragen haben, auch FDP-mitregierte Landesregierungen wie Nordrhein-Westfalen zu dem Zeitpunkt oder Schleswig-Holstein zu dem Zeitpunkt. Das ist auch gut so, weil die Neubewertung, die im Rahmen dieser Grundsteuerreform vorgenommen wird, die Grundsteuer insgesamt gerechter macht. Damit das nicht dazu führt, dass der Staat bei der Gelegenheit auch noch eine Erhöhung durchsetzt, wurde vereinbart, dass das Gesamtaufkommen unverändert bleiben soll. Es ist also gerade nicht so, wie Sie es eben geschildert haben, dass es eine Erhöhung der Grundsteuer geben würde, sondern es wurde vereinbart, die Reform aufkommensneutral durchzuführen. Bremen hat sogar mit Blick auf die Wohngebäude noch einen Schritt weiter gemacht und die Messzahlen so gewählt, das haben wir hier letztes Jahr schon beschlossen, dass Wohngrundstücke im Besonderen profitieren, sodass im Vergleich zum Gewerbe Wohngebäude von der Grundsteuer entlastet werden. Wenn wir aber die Grundstücke neu bewerten, nach 61 Jahren, und die Steuer dann unter dem Grundsatz der Aufkommensneutralität reformieren wollen, heißt das zwangsläufig, dass einige weniger zahlen und andere eben auch mehr. Das sah übrigens auch das FDP-geführte Bundesfinanzministerium so. Auf dessen Website steht in einer FAQ auf die Frage: „Was ist, wenn die Grundsteuer viel höher ist?“ Zitat: „Das ist die zwingende Folge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und angesichts der aktuellen Ungerechtigkeiten aufgrund der großen Bewertungsunterschiede durch das Abstellen auf veraltete Werte unvermeidbar.“ Ich habe auch extra noch mal geprüft: Das stand auch zu Zeiten der FDP-Kontrolle des Bundesfinanzministeriums so auf der Website. Es handelt sich also um einen ganz normalen Vorgang, zu dem es auch Möglichkeiten gibt, wenn das Grundstück völlig anders bewertet wurde, als der Verkehrswert heute ist, indem man durch ein Gutachten nachweist, dass es diesen Unterschied gibt. Jetzt wurde im „Weser-Kurier“ auf zwei solcher Beispiele von Grundstücken verwiesen, die tatsächlich deutlich mehr Grundsteuer zahlen müssen. Aber die ganz große Welle an Neubewertungen, die unangemessen scheinen, habe ich nicht wahrgenommen. Solchen Bescheiden mit höherer Grundsteuer stehen natürlich auch – das geht ja gar nicht anders, wenn es aufkommensneutral ist – im gleichem Umfang Bescheide mit geringerer Grundsteuer gegenüber, die dann nur keine „Weser-Kurier“-Überschrift und auch keine Aktuelle Stunde der FDP hervorrufen, sondern wahrscheinlich einfach erfreut zur Kenntnis genommen werden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Was bleibt, ist die Frage, wie die FDP es besser gemacht hätte. Ich war mir jetzt nicht sicher, ob der Vorschlag am Ende war, Herr Schäck hätte sie am liebsten ganz abgeschafft? Es wird langsam absurd, (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) wofür Ihre teilweise rechtswidrigen 93 Änderungsanträge aus den Haushaltsverhandlungen alles herhalten sollen. Es bleibt also dabei: Die Grundsteuerreform führt insgesamt zu einer gerechteren, zeitgemäßen, transparenteren Besteuerung von Grundstückswerten und ist damit ein sinnvoller und richtiger Schritt. Hinter diesem Schritt steckt eine Menge Arbeit vom Team des Senators für Finanzen, also in der Behörde. Dafür allen, die daran mitgewirkt haben, die auch heute noch damit zu tun haben, an dieser Stelle vielen Dank! – Danke! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke)
