Ole Humpich
Wir fragen den Senat: 1. Plant der Senat, ähnlich wie das bayerische Innenministerium, zu prüfen, ob Umgehungsversuche hinsichtlich des Bargeldhöchstbetrags als Ordnungswidrigkeit, beispielsweise als Beihilfe zum Verstoß gegen das Asylbewerberleistungsgesetz, das die zweckgebundene Verwendung von Sozialleistungen vorschreibt, verfolgt werden können? 2. Hält der Senat darüber hinaus Strafbarkeiten nach dem Strafgesetzbuch für denkbar und wenn ja, welche? 3. Ist es nach Kenntnis des Senats möglich, gegebenenfalls gemeinsam mit dem Anbieter, den Gutscheineinkauf mit der Bezahlkarte einzuschränken?
