Nelson Janßen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Gäste! Seit 2021 werden in der Kriminalstatistik des Bundeskriminalamtes Messer gesondert ausgewiesen. Dazu zählt das BKA gefährliche Körperverletzungen, schwere Körperverletzungen mit Messer und Raubdelikte, die im Zusammenhang mit einem Messer durchgeführt wurden. Bei Raubdelikten ist dabei egal, ob sie tatsächlich zum Einsatz gekommen sind oder zur Bedrohung – –, beides hat Folgen für die Opfer. Wenn wir uns die Zahlen des BKA genau angucken, fällt auf, dass die Zahlen mit 13 800 Fällen durchaus hoch sind. Der prozentuale Anteil von Messern bei gefährlichen und schweren Körperverletzungen und Raubdelikten liegt bei etwa 9 Prozent. Eine seriöse Aussage, ob es bei diesem stark schwankenden Feld tatsächlich um eine dauerhaft steigende Tendenz geht, lässt sich nicht treffen. Da Verletzungen mit Messern allerdings oft schwere Schnitt- und Stichverletzungen zur Folge haben, weil sie glatte Wunden verursachen und häufig auch mit verunreinigten Klingen durchgeführt werden, ist eine Debatte über Messer aber durchaus angebracht. Für den Bund lässt sich außerdem sagen, die absolute Zahl mit Messern bei Raub- und Körperverletzungen steigt, die relative Zahl an diesen Delikten allerdings nicht. In der Stadt Bremen ist die Anzahl der Messerangriffe in der PKS seit 2021 von 282 auf 315 gestiegen. Mehr als 70 Prozent dieser Steigerung geht auf Raub und Bedrohung zurück. Das heißt, wir reden nicht über die gleiche Anzahl an Verletzungen, die durch Messer zustande gekommen sind – ohne die anderen Taten kleinreden zu wollen. In Bremerhaven gibt es eine signifikante Abnahme bei Körperverletzungen allerdings eine erhebliche Zunahme bei Bedrohungen durch Messer. Bei den Verletzungsgraden gibt es bis auf schwere Verletzungen keine signifikante Entwicklung. Bei schweren Verletzungen im Land Bremen sind die Zahlen von 40 im Jahr 2021 auf 24 und 23 in den beiden letzten Jahren zurückgegangen. Mit etwa 100 leichten Verletzungen macht dies eine überwiegende Verletzungsrate aus. Auch wenn insbesondere die tödlichen Attacken im Gedächtnis bleiben, sollten wir diese blanken Zahlen in einer solchen Debatte durchaus zur Kenntnis nehmen. Aus diesen Zahlen lässt sich für beide Städte nun mal keine Krise ableiten. In seiner Antwort auf die Große Anfrage der CDU weist der Senat zudem aus, dass etwa 34 Prozent der in der PKS 2023 ausgewiesen Straftaten bereits im Jahr 2022 oder früher verübt wurde, da die PKS einen zeitverzögerten Nachlauf hat. Bei den Tatverdächtigen lässt sich feststellen, schon mehrfach dargestellt, dass es sich um etwa 88 Prozent männliche Tatverdächtige handelt, zumeist jüngere Männer. In den Medien wird eine Problematik stark verzerrt, die ich aber auch nicht scheuen möchte, anzusprechen. Zwischen 42 und 52 Prozent der Tatverdächtigen haben nicht die deutsche Staatsbürgerschaft. Eine Medienanalyse des Hamburger Medienprofessors Thomas Hestermann bescheinigt den Medien aber durchaus eine Fokussierung auf tödliche Gewalt und über die schweren Taten überproportional zu berichten, aber auch eine verstärkte Fokussierung auf ausländische oder nicht deutsche Täter. So werden diese mit etwa 80 Prozent überrepräsentiert, während wir hier von 40 bis 50 Prozent Anteil sprechen. Deutsche Täter werden in der Regel deutlich weniger prominent in der öffentlichen Debatte aufgerufen. Von etwa 500 000 Tatverdächtigen bei allen Körperverletzungen können wir feststellen, dass etwa 80 Prozent der gefährlichen Körperverletzungen von Männern begangen wurden, 82 Prozent, wenn wir alle schweren Körperverletzungen hinzuzählen, und wenn wir weitere Gewaltstraftaten hinzuzählen, sind wir beispielsweise bei Gewalt gegen die sexuelle Selbstbestimmung bei 98 Prozent männlichen Tatverdächtigen. Der Senator für Inneres verweist deshalb auf die Forschung des BKA für drei Hauptfaktoren dieser zunehmenden Kriminalität: Erstens, eine Steigerung der Zahlen in der PKS seit Ende der Pandemie, zweitens, wirtschaftliche, soziale Belastungen, denen insbesondere Jugendliche und junge Menschen stärker ausgesetzt sind. Drittens: Durch eine erhöhte Migrationszahl an der Gesamtbevölkerung gibt es auch eine Erhöhung bei den Tatverdächtigen und wir stellen fest, dass die ersten beiden Faktoren, insbesondere die soziale Lage bei Migrantinnen und Migranten, noch einmal verstärkt auftreten. Neben kurzfristigen Maßnahmen, um sich mit dieser Fragestellung auseinanderzusetzen, wird es also zentral sein, vor allen Dingen mittel- und langfristig die soziale Lage zu verbessern, massiv in den Kinder- und Jugendhilfebereich zu investieren. Eine gute Sozialpolitik ist und bleibt die beste Sicherheitspolitik. (Beifall DIE LINKE) Kurzfristige Maßnahmen werden gerade viel diskutiert. Es gibt nicht den einen Vorschlag, der die große Auswirkung haben wird. Neu geschaffene rechtliche Grundlagen, wie die Einschränkung des Erlaubens des Mitführens von Messern einer bestimmten Klingenlänge, können ein Effekt haben, werden das Problem aber nicht langfristig lösen. Die Koalition legt Ihnen heute einen Antrag mit einer Reihe von kurzfristigen Forderungen vor, um dem Problem entgegenzutreten. Meine Vorredner der Koalition haben einige Punkte bereits aufgerufen. Lassen Sie mich daher noch einmal auf den wohl prominentesten Punkt eingehen, den nach der Forderung eines Mitführverbotes für Messer in der Öffentlichkeit. Ich kann Ihnen sagen, wir haben diesen Punkt durchaus länger und auch kontrovers diskutiert. Es gibt durchaus Anlässe, ein Messer in der Öffentlichkeit mitzuführen, die nichts mit Kriminalität oder Gefährdung von Mitmenschen zu tun haben, sei es, weil ich mit meiner Tochter im Park einen Apfel schälen möchte, (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Yes!) sei es beim Angeln, sei es, wenn ich als Handwerker unterwegs bin, sei es, weil ich obdachlos bin und nun mal keine andere Möglichkeit habe, dieses Werkzeug unterzubringen. Für jeden Anlass eine Ausnahmeregelung zu schaffen, scheint sehr ambitioniert und ich bin noch nicht restlos überzeugt, dass es gelingt. (Unruhe FDP) Ich finde dennoch, dass uns ein guter Kompromiss gelungen ist. In unserem Antrag heißt es daher, dass Messer nur in geschlossenen Behältnissen mitgeführt werden dürfen. Gut verpackt in der Anglertasche oder der Brotdose oder im Werkzeugkasten stellt das Messer keine akute Gefahr dar. Diese Einschränkung scheint mir eine Regelung mit Augenmaß zu sein. (Beifall DIE LINKE) Ich unterstütze zudem explizit die Überprüfung der Maßnahmen, ob im Bereich der Gefahrenabwehr nachgeschärft werden kann. Bereits jetzt kann die Polizei Menschen, bei denen eine hohe Gefahr von Angriffen ausgeht, kontrollieren. Ob hier ein Messerverbot personenzentriert für polizeibekannte Täter durchgeführt werden kann, ist eine Überlegung wert. Diesen personenzentrierten Ansatz kennt das Waffengesetz, ermöglicht aber bisher kein Verbot für das Mitführen von Messern. Bremen hat sich zudem im Juni der niedersächsischen Initiative im Bundesrat angeschlossen, die wurde hier bereits umrissen, auch das halte ich für einen richtigen Weg. Der CDU-Antrag fordert allerdings einige Punkte, die der Senat entweder bereits macht, nämlich das Verbot von Messern mit der Klingenlänge über die Bundesratsinitiative anzustoßen oder bei den Waffenverbotszonen im Bereich der Gefahrenabwehr verstärkt zu kontrollieren. Dafür gibt es die Waffenverbotszonen, dafür gibt es zusätzliche Kontrollbefugnisse. Hier zusätzliche Kontrollbefugnisse einzuführen, ist eine Doppelung mit der Regelung über die Waffenverbotszone und aus meiner Sicht so nicht nachvollziehbar. Zudem zielen Sie wie immer auf die Überlegung ab, mit Kameras für mehr Sicherheit sorgen zu wollen. Wir wissen, dass die Aufklärung durch Kameras verbessert werden kann. Von einer generalpräventiven Wirkung, insbesondere bei diesen Affekttaten, die sie häufig sind, kann keine Rede sein. Der fünfte Punkt Ihres Antrages ist wiederum faule Symbolpolitik. Weshalb sollte ich jetzt, wenn ich mit einem Messer jemanden verletze, (Glocke) anders bestraft werden als generell bei gefährlicher oder schwerer Körperverletzung? Ist es für mich jetzt besser, in Zukunft mit einem Schraubenzieher im Hals zu enden als mit einem Messer? Dieser Unterschied scheint mir nicht nachvollziehbar und wirkungslos zu sein. Lassen Sie uns also Messer als Tatmittel ernstnehmen! Dem Antrag der Koalition kann ich guten Gewissens – wir haben ihn gemeinsam ausgearbeitet – hier eine Empfehlung aussprechen. Den Antrag der CDU werden wir nicht mittragen. – Vielen Dank! (Beifall DIE LINKE, SPD)
