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Dr. Wiebke Winter

CDU 17.04.2024 Sitzungen 21/11

Vielen Dank, Frau Präsidentin, das habe ich. Herr Senator Mäurer, Sie haben ja gerade schon Artikel 142 Grundgesetz erwähnt, wonach die Bestimmungen der Landesverfassung auch insoweit in Kraft bleiben, als sie in Übereinstimmung mit den Artikeln 1 bis 18 des Grundgesetzes Grundrechte gewährleisten. Danach ist uns natürlich allen klar, dass die Todesstrafe nicht mehr eingesetzt wird, dass das auch gut ist. Ich frage jedoch, ob Sie die aktuellen Kommentierungen zur Landesverfassung kennen, aus dem Standardkommentar insbesondere, wenn wir uns jetzt von der Todesstrafe wegbewegen hin zu der konkreten Norm, insbesondere Randnummer 11, wo die gegenteilige Meinung vertreten wird von dem, was Sie hier gerade ausgeführt haben?

Alle Reden von Dr. Wiebke Winter Protokoll (PDF) ↗