Dr. Wiebke Winter
Wir fragen den Senat: 1. Inwieweit hat der Senat eine Prüfung des Bremischen Polizeigesetzes in Auftrag gegeben, nachdem er Kenntnis von der möglichen Verfassungswidrigkeit erlangt hat? 2. Welche Anhaltspunkte bringen den Senator für Inneres zu der Annahme, dass bei den in Rede stehenden Ermächtigungsgrundlagen das Grundgesetz maßgeblich ist und nicht die Bremische Landesverfassung? 3. Inwieweit plant der Senat bei einer etwaigen Verfassungswidrigkeit des Bremischen Polizeigesetzes die Landesverfassung anzupassen, und wann wird diese Anpassung voraussichtlich erfolgen?
