Tim Sültenfuß
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Haben Sie das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das jetzt hier gerade schon so viel zitiert wurde, auch so gelesen, dass es, anders als der Kollege Schröder gerade hier behauptet hat, eine Staffelung der Parkgebühren nach Größe nicht grundsätzlich ausgeschlossen, sondern eigentlich sogar ermöglicht hat, dass stattdessen die Einteilung in drei Kategorien, die dazu führt, dass ein Auto, das 4,21 Meter lang ist, dreimal so viel bezahlen musste wie ein Auto, das 4,20 Meter lang ist, dass nur diese Unterteilung als rechtswidrig eingestuft wurde, aber nicht die grundlegende Staffelung nach Größe?
