Dr. Marcel Schröder
Nun ist das ja ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, was sich auf eine bundesrechtliche Regelung bezieht. Inwiefern gibt es denn da dann in den Kommunen unterschiedliche Anforderungen? Gibt es in Bremen noch mal eine unterschiedliche Rechtslage, die das hier möglich machen würde? Oder ist das eher so, dass das bundesweit eigentlich klar ist, dass das gegen Artikel 3 Grundgesetz verstößt?
