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Dr. Marcel Schröder

FDP 13.03.2024 Sitzungen 21/10

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Wir setzen mit dieser Novelle des Radio-Bremen-Gesetzes die dritte und vierte Änderung des Medienstaatsvertrags um. Die Änderungen des Staatsvertrages, die hier umgesetzt werden, gehen in die richtige Richtung. Sie können aber bei der notwendigen Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nur ein Anfang sein. Es kann keinen Demokraten kalt lassen, wenn sich nach repräsentativen Umfragen nur ein Drittel der Menschen für den Fortbestand des ÖRR in seiner aktuellen Form aussprechen, ein weiteres Drittel ihn reformieren will und ein weiteres Drittel ihn gar komplett abschaffen will. Das will hier niemand, dafür ist der ÖRR auch zu wichtig, gerade in Zeiten von Filterblasen, von Desinformation. Aber es ist ein Warnsignal und es zeigt, dass bei der Reform des ÖRR noch viel zu tun ist und dass auch noch viel zu tun ist, was über das Gesetz hier heute hinausgeht, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall FDP) Aber die Zeit in dieser Debatte ist begrenzt, deswegen lenken wir den Blick auf Bremen und auf den Bremer Medienmarkt. Es wurde schon angesprochen, die privaten Medienhäuser stehen unter Druck, und zwar unter mehrfachem Druck: zum einen durch Digitalkonzerne wie Google und Meta, die 80 Prozent der digitalen Werbeeinnahmen auf sich vereinen. Das muss auf EU-Ebene gelöst werden. Vor einigen Tagen ist ja auch der Digital Markets Act in Kraft getreten, der diese spezifischen Wettbewerbsprobleme digitaler Märkte adressieren wird, aber auch hier auf dem regionalen Markt in Bremen stehen die privaten Medienhäuser unter Druck. Sie müssen sich selbst finanzieren durch Abos und werden eben nicht durch Rundfunkbeiträge finanziert. Das sehe ich etwas anders, Frau Çolak, das ist sehr wohl ein Wettbewerbsproblem. Durch die Beitragsfinanzierung entsteht natürlich eine Wettbewerbsverzerrung. Es gibt in Bremen schon jetzt nur noch zwei relevante große Medienhäuser. Es wäre das Ende der Meinungsvielfalt im Lande Bremen, wenn wir hier irgendwann nur noch den ÖRR hätten und deshalb kommt uns als Gesetzgeber eine besondere Schutzpflicht zu, die Meinungsvielfalt auf dem Bremer Medienmarkt besonders zu schützen. (Beifall FDP) Das bringt mich zu unserem ersten Änderungsantrag. Es wurde auch schon angesprochen, der „Weser-Kurier“ und Radio Bremen diskutieren ja schon länger darüber, ob das Telemedienangebot von „buten un binnen“ nicht zu textlastig und damit presseähnlich ist. Das hat ja auch Eingang in diese Reform und auch in ihren Koalitionsvertrag gefunden. In § 2, Absatz 3, Satz 5 Radio-Bremen-Gesetz ist jetzt geregelt, die Angebote von Radio Bremen sollen zur medialen Angebotsvielfalt beitragen. In der Anhörung wurde deutlich, dass den privaten Medienhäusern diese Formulierungen nicht weit genug gehen. Eine Nachschärfung war aber nicht mehrheitsfähig, auch deswegen, weil die Frage der Presseähnlichkeit bereits abschließend durch den Medienstaatsvertrag geregelt ist und das ist auch richtig so. Allerdings gibt es jetzt in § 9, Absatz 4 eine Berichtspflicht gegenüber dem Rundfunkrat im Hinblick auf das Telemedienangebot und diese soll alle vier Jahre bestehen. Alle vier Jahre soll der Rundfunkrat einen Bericht bekommen. Auch das ging den privaten Medienhäusern nicht weit genug. Das liegt daran, dass die Amtsperiode des Rundfunkrats eben nur vier Jahre beträgt. Das heißt, der Rundfunkrat beschäftigt sich nur einmal in der Amtsperiode damit. Da frage ich mich: Wie soll man denn die Entwicklung beurteilen oder betrachten, wenn man sich nur einmal damit beschäftigt? Wir fanden daher die Anmerkungen der privaten Medienhäuser überzeugend und wollen mit diesem Änderungsantrag den Rundfunkrat beim Schutz des fairen Wettbewerbs auf dem Bremer Medienmarkt stärken und fordern diesen Bericht nicht nur alle vier Jahre, sondern jährlich. (Beifall FDP) Im zweiten Änderungsantrag fordern wir gemeinsam mit der CDU, das wurde auch schon genannt, den Einsatz für den Schutz jüdischen Lebens und des Existenzrechts Israels explizit in die Grundsätze von Radio Bremen aufzunehmen. In diesen Grundsätzen finden sich bereits zahlreiche Ziele, unter anderem soll sich Radio Bremen für Nachhaltigkeit, für die Gleichheit aller Geschlechter oder für Flüchtlinge einsetzen. Das ist gut und richtig so, weil das ja auch sehr relevante Themen sind. Es ist wichtig, dass die Relevanz dieser Themen dort auch deutlich gemacht wird. Wir finden, auch der Kampf gegen Antisemitismus und der Einsatz für jüdisches Leben sind seit dem 7. Oktober leider relevanter denn je. Das möchte ich auch noch positiv hervorheben, dass für den Einsatz für jüdisches Leben und für das Existenzrecht Israels nicht die Parteifarbe oder die Frage, ob es sich um ein privates oder öffentliches Medienhaus handelt, eine Rolle spielt. Dabei waren wir uns alle einig, und dafür möchte ich mich auch noch mal bedanken. Wir waren nur etwas anderer Auffassung, wie man das am besten formuliert. Die Koalition fand eine möglichst neutrale Formulierung überzeugender. Wir fanden es überzeugender, angesichts dieser bedrohlichen Lage, die für Jüdinnen und Juden eben besonders bedrohlich ist, das explizit zu nennen. Aber was das Ziel angeht, (Glocke) da sind wir uns parteiübergreifend einig, deswegen auch noch mal vielen Dank an die Koalition, dass sie diesen Gedanken mit aufgenommen hat, wenn auch mit einer etwas anderen Formulierung. Deswegen werden auch wir diesem Radio-Bremen-Gesetz am Ende zustimmen. – Vielen Dank! (Beifall CDU) Bevor ich die nächste Rednerin aufrufe,

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