Nelson Janßen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Gäste! Ja, endlich ist es soweit: Der Bundestag hat Ende März das Cannabisgesetz beschlossen und damit einen wichtigen Meilenstein bei der längst überfälligen Legalisierung von Cannabis erreicht. Seit Jahrzehnten kämpfen zahlreiche Organisationen, Einzelpersonen, aber auch Parteien unter dem Motto „Legalize it!“ gegen die gescheiterte Verbotspolitik und für eine Kehrtwende in der Drogenpolitik. Was die Bundesregierung mit dem Cannabisgesetz vorgelegt hat, ist durchaus ein wichtiger Schritt, bleibt aber eben an vielen Stellen auch hinter den Erwartungen zurück. (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [Bündnis 90/Die Grünen]: Jetzt meckern Sie doch nicht!) Es ist eine Legalisierung mit angezogener Handbremse, mit viel Bürokratie, einem restriktiven Zugang zum Erwerb, anhaltenden Strafandrohungen und, ja, auch ohne ausreichend flankierende Maßnahmen im Präventionsbereich auch bei den Hilfsangeboten. Ich würde sagen, ja, das Gras ist halb voll. (Heiterkeit DIE LINKE – Beifall DIE LINKE – Zuruf CDU: Das hat etwas gedauert!) Entschuldigung! In den letzten Jahren hat der Konsum von Cannabis insbesondere bei jungen Menschen zugenommen, trotz Verbot. Es ist einfach, an Gras zu kommen, aber eben nicht legal. Es gibt bisher keine Standards, keine Qualitätskontrollen und damit einen unzureichenden Schutz vor Verunreinigungen oder einem unbekannten THC-Gehalt. Kiffer:innen, die durch den Konsum niemanden anders als sich selbst gefährden, werden kriminalisiert, verfolgt und gezwungen, im Zweifelsfall kriminelle Strukturen zu finanzieren. Dafür bestehen ein florierender Schwarzmarkt und eine überlastete Polizei und Justiz. Das Ganze muss der Staat dann bezahlen, statt beispielsweise bei einer kontrollierten Abgabe gegebenenfalls sogar Steuern zu beziehen. Nein, nicht alles wird durch dieses Gesetz geändert oder verbessert, aber es hat eine Gesetzesänderung notwendig gemacht. (Beifall DIE LINKE) In der Zukunft wird der Besitz von 50 Gramm Gras zu Hause legal sein. Spazierengehen darf man nur mit 25 Gramm. 50 Gramm ist eine relevante Menge, die wohl kaum an wenigen Nachmittagen aufgeraucht sein wird. Warum der Staat aber weiterhin findet, 60 Gramm darf ich jetzt nicht haben, während ich aber unbehelligt 600 Liter Whisky ausstellen kann, das bleibt das Geheimnis der Ampel. (Beifall DIE LINKE) An einigen Stellen leuchtet mir das Gesetz auch durchaus ein. Ein Werbeverbot für Cannabis, eine Droge mit relevanten gesundheitlichen Risiken, finde ich nachvollziehbar. Fragt sich nur, warum ich mir dann ständig Werbung für Alkohol oder Zigaretten angucken muss, wo doch die Todeszahlen wegen Alkoholkonsum, die Todeszahlen aufgrund aller illegalen Drogen bei Weitem in den Schatten stellen. Das Gesetz atmet an vielen Stellen dann eben immer noch den Geist von Verbot und Bevormundung. In der Debatte finde ich nachvollziehbar, dass durchaus erneut auf die Gesundheitsrisiken beim Konsum hingewiesen wird. Wir wissen, dass der Konsum insbesondere für junge Menschen unter 25 einen Einfluss auf die Hirnentwicklung und regelmäßiger Konsum auch Psychosen oder depressive Störungen zur Folge haben kann. Meine eindeutige Befürwortung der Legalisierung ist damit mitnichten eine Relativierung der Risiken. Konsument:innen können aber eigenverantwortlich entscheiden, das Risiko einzugehen, genau wie beim Konsum von Alkohol oder beim Durchführen von Risikosportarten. In einer liberalen Gesellschaft ist es nun einmal so, dass wir viele Dinge akzeptieren, bei denen Menschen ihre eigene Gesundheit riskieren oder sogar schädigen, ob hoher Zuckerkonsum, ungesundes Essen, Extremsport, Arbeiten bis zur Erschöpfung, Tabak, Alkohol. Mir wäre unbekannt, dass die CDU bei all diesen Fragen in der gleichen Vehemenz für den angeblichen Gesundheitsschutz in die Bresche gesprungen wäre. (Beifall DIE LINKE, SPD) Schaut man in die Historie verschiedener Verbote von Drogen, sind diese ja niemals vorrangig zum Schutz vor gesundheitlichen Folgen umgesetzt worden, sondern immer mehr oder weniger Sittenregelungen, um eine Form von Verbot an den Rand der Gesellschaft zu drängen. Diese Tabuisierung führt aber eben nicht dazu, dass es uns gelingt, Gesundheitsschutz durchzuführen. Diese Tabuisierung erhöht sogar die Hürden, um gegebenenfalls Unterstützungsangebote anzunehmen, weil ich erst einmal zugestehen muss, eine illegale Droge konsumiert zu haben. Diesen Vorgang werden wir mit dem Gesetz erleichtern, daher bin ich froh darüber, dass wir hier zu einer Verbesserung kommen. Die Lösung mit den Cannabisanbaugemeinschaften finden wir im Grundsatz richtig, aber in der Umsetzung ein Problem. Wir haben ziemlich überregulierte Regelungen, was die Abgabe von Cannabis an die Mitglieder angeht, da muss wieder darauf geachtet werden: Wie alt ist eigentlich derjenige, an den ich abgebe? Dann muss ich unterschiedlichen THCGehalt ausgeben, bei den einzelnen Fragestellungen. Es gibt ein Verbot von sozialversicherungspflichtigen Jobs, die in den Anbaugemeinschaften die Pflanzen pflegen. Das müssen Minijobber sein. Natürlich dürfte ich für die Buchhaltung jemanden einstellen, aber der darf auf keinen Fall die Pflanzen gießen, weil ich mich dann gegebenenfalls als Vorstand einer Anbaugesellschaft strafbar mache. Wer kontrolliert das eigentlich? Sehr geehrte Damen und Herren, diese Anbaugemeinschaften sind mit Sicherheit ein gut gemeintes Gegenstück zu einer Marktlösung, ich glaube aber, überreguliert und an dieser Stelle nur halb funktionsfähig. (Beifall DIE LINKE – Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Einen Kritikpunkt musste er noch finden, aber eigentlich findet er es gut!) Ich habe gesagt, im Grundsatz finde ich diese Regelung gut. Ich glaube aber, sie ist überreguliert und wird in der Praxis zu vielen Problemen führen. Außerdem werden wir einen anhaltenden Kontrolldruck haben, von dem ich nicht überzeugt bin, dass es gelingt, hier wirklich in eine Enttabuisierung zu kommen. Eine sinnvolle Drogenpolitik klärt über die Risiken von Drogenkonsum auf und bietet Beratungsangebote. Die Entstehung von problematischem Konsumverhalten und von Suchterkrankungen zu bekämpfen, ist unser erklärtes Ziel. Häufig ist ein übermäßiger oder krankhafter Konsum allerdings auch Symptom von individuellen Problemlagen, die wir nicht über eine Verbotspolitik in den Griff bekommen. Konsum, wenn er stattfindet, ist möglichst risikoarm zu gestalten. Daher halten wir sowohl Prozesse der Legalisierung als auch in anderen Fragen von Drug-Checking für einen wichtigen Bestandteil, um dem Gesundheitsschutz auch gerecht zu werden. Menschen mit einer Suchterkrankung müssen unterstützt werden. Dafür brauchen wir Hilfsangebote, die aber stigmatisierungsfrei und niedrigschwellig gestaltet sind. Drogenverbote sind hierbei wenig hilfreich, sie führen nicht dazu, dass kein Konsum stattfindet. Sie führen zu Stigmatisierung, zu risikoreichem Konsum und Unwissen über die Substanzen, erschweren die Inanspruchnahme für Einrichtungen auch im Hilfsbereich. Zusammenfassend komme ich also zu dem Ergebnis, dass das vorgelegte Gesetz durchaus ein wichtiger Schritt ist, dass die Liberalisierung überfällig ist. Den Kritikern geht es nicht um Gesundheitsschutz, sondern um eine konservative Sittenregelung. Wir finden das Gesetz an vielen Stellen unzureichend, auch überreguliert und nicht konsequent genug. Eine Verzögerung dieses Gesetzes allerdings über die Anrufung eines Vermittlungsausschusses über den Bundesrat halten wir trotz bestehendem Verbesserungsbedarf für falsch und werden daher dafür streiten, dass man hier zu einer zügigen Umsetzung kommt. Verbessern kann man ein Gesetz immer noch. – Vielen Dank! (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen)
