Klaus-Rainer Rupp
Frau Präsidentin, verehrte Anwesende! Ich fange schon mal an, dann läuft die Zeit runter, ohne dass es gemessen wird. Mehrere kurze Bemerkungen: Es ist ja jetzt nicht mehr so, dass die Lockerung der Schuldenbremse allein eine Forderung der LINKEN ist, die vermeintlich immer Schulden machen wollen ohne Ende, um Haushaltsversagen zu kaschieren. Mittlerweile ist es der Internationale Währungsfonds, mittlerweile ist es die OECD, die eine Lockerung der Schuldenbremse in Deutschland verlangen, und es sind auch 50 Unternehmen, die sich zusammengetan und gesagt haben, da müssen wir was tun. Wir brauchen öffentliche Investitionen, um Wirtschaftswachstum zu erhöhen und bei der Transformationsgeschwindigkeit zuzulegen. Da sind ThyssenKrupp, Puma, EnBW und andere. Ich weiß nicht, ob Sie das wahrnehmen, wenn es in Ihr Weltbild nicht passt. Es ist ja nicht so, dass uns diese Unternehmen gehören und wir denen sagen können, was sie wichtig finden, sondern Sie müssen an irgendeinem Punkt realisieren, dass es Menschen gibt, die sich in diesem Land unternehmerisch betätigen. Und wenn die sagen „Ihr müsst da mal hingucken, die Schuldenbremse ist eine Investitionsbremse und eine Transinformationsbremse“, finde ich, das könnte man etwas ernster nehmen, als es hier in diesen Redebeiträgen bisher getan worden ist. (Beifall DIE LINKE) Zweitens, der Vorwurf – –: Jemand, der eine Notsituation feststellt und dann eine Krisensituation durch kreditfinanzierte Maßnahmen versucht zu lösen, handelt nicht gesetzwidrig. Diese Möglichkeit ist ausdrücklich sowohl in der Landesverfassung als auch im Grundgesetz verankert. Es kann passieren, wenn man es so macht wie die Bundesregierung, dass man von einem Staatsgerichtshof beziehungsweise vom Bundesverfassungsgericht gesagt kriegt: „Das hättet ihr so nicht gedurft.“ Es ist aber nicht die Absicht, und es gibt auch eine Rechtsgrundlage für eine solche Notsituation. Der Vorwurf, schon allein das Ansinnen der notwendigen Kofinanzierung für die Transformation des Stahlwerks wäre in irgendeiner Weise ein Rechtsbruch, finde ich abenteuerlich, und ich finde ihn falsch. Der nächste Punkt war, dass gesagt worden ist, es nützt ja nichts, es sind ja nur 0,000065 Prozent. Tatsächlich gibt es zwei Dinge dazu zu sagen: Wenn Sie sich mit verfahrenstechnischen Prozessen auskennen, mit Regelungstechnik auskennen, und das muss ich zum Beispiel, weil ich damit auch mein Geld verdiene, weiß ich, dass selbst kleinste Störgrößen über die Zeit dazu führen können, dass sich ein Regelsystem aufschaukelt und irgendwann in Resonanz gerät. Das können Sie gerne mal irgendwo nachlesen, aber das ist so! Ich habe natürlich die Hoffnung, dass wenn es hier in Deutschland passiert, dass erfolgreich Stahl von einer Produktion auf Kohlenstoffbasis hin zu Wasserstoff umgestellt wird, dass das dann eine beispielhafte Wirkung erzeugt und dass dann möglicherweise an anderen Standorten nachgezogen wird. Ich bin relativ sicher, dass wir hier die Voraussetzungen haben, die damit verbundenen technischen Probleme zu lösen und dann auch einen erfolgreichen Prozess zu installieren, den ArcelorMittal an anderen Stellen nachvollziehen kann. Wenn Sie die CO -Emissionen von Stahlwerken der Welt zusammenzählen, kommen Sie auf ein bisschen mehr als 0,00006 Prozent. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Es geht um Bremen, nicht weltweit!) Letztendlich geht es darum, das Ding weltweit zu bekämpfen, und wir müssen hier anfangen und das ist unsere Aufgabe. Wir haben hier die Chance, und wenn wir es nicht tun, werden wir unserer Verantwortung nicht gerecht, auch nicht in Form von Generationengerechtigkeit. – Danke für die Aufmerksamkeit! (Beifall DIE LINKE)
